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Forum / Steuern und Finanzen

Einzelveranlagung - welche Höchstbeträge angeben?  

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Mala09
Deutschland | 6 Messages

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6 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich arbeite in Lux, mein Mann in D und er verdient mehr als ich. Deshalb ist m.E. nach die strikte Einzelveranlagung für uns die günstigere Wahl. Meine Fragen hierzu:

1.Muss ich überhaupt Angaben über das Gehalt etc meines Mannes machen?

2. Bei den abzugsfähigen Schuldzinsen erreichen wir gemeinsam mit unserer Tochter einen Höchsbetrag von 6000€. Darf ich diesen bei Einzelveranlagung so ansetzen oder muss er halbiert werden, oder muss ich den Anteil für meinen Mann, 2000€ abziehen?

3. Die selbe Frage stellt sich mir bei den Versicherungen. Welchen Höchstbetrag darf ich hier angeben?

Ich freue mich auf eure Antworten, danke schonmal 🙂


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6 Jahren  ago  

Luxemburg kennt keine "Einzelveranlagung".


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Mala09
Deutschland | 6 Messages

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6 Jahren  ago  

In der Steuererklärung kann ich im Feld 411 die strikte Einzelveranlagung wählen.


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3714 Messages

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6 Jahren  ago  

dann bist du verheiratet und mit SK1 unterwegs?


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Mala09
Deutschland | 6 Messages

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6 Jahren  ago  

Ja ich bin verheiratet, aktuell habe ich noch SK2.


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3714 Messages

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6 Jahren  ago  

Wenn du die 2 hast, dann musst du auch die Gehaltsangaben von deinem Mann machen. Das habt ihr doch beide letztes Jahr unterschreiben müssen und dann ans FA nach Luxemburg geschickt. Allerdings ist mir etwas unklar wie du überhaupt die 2 bekommen konntest wenn du nicht >50% vom Haushaltseinkommen verdienst.


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Mala09
Deutschland | 6 Messages

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6 Jahren  ago  

Im Jahr 2017 habe ich mehr als mein Mann verdient, doch 2018 durch Krankheit und Elternzeit sieht es anders aus.


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Kurtis
229 Messages

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6 Jahren  ago  

@Info:

Bin etwas verwundert, dass du die Frage hinsichtlich Definition "Haushaltseinkommen" stellst 🙂

Sie arbeitet in Lux, er in DE. Es genügt, wenn EINER mehr als 90 % in Lux verdient.

Wenn Mala keine weiteren EK in DE hat bzw. unter den 13k bleibt, ist die 2 möglich.

Ob diese sich als vorteilhafte Wahl herausstellen wird, ist eine andere Frage


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Kurtis
229 Messages

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6 Jahren  ago  

Die 50 % waren ein Thema bis 2017, dass ist korrekt. Danach m.E. eben nicht mehr


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3714 Messages

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6 Jahren  ago  

@Kurtis

Ganz einfacher Hintergrund, weil im Rahmen der sg "Günstiger Prüfung" sicherlich die SK1 rausgekommen wäre. Von daher wage ich eine Prognose, da kommt wohl eine Steuernachforderung raus. Das ist ja die Thematik die viele getroffen hat, die sind ja alle 2018 in die SK1 umgruppiert worden und das hat halt vielen eine deutliche Steuererhöhung eingebrockt.


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Kurtis
229 Messages

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6 Jahren  ago  

stimmen dir zu 100% zu ...!


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Mala09
Deutschland | 6 Messages

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6 Jahren  ago  

Ich rechne auch mit einer Steuernachzahlung. 2017 wusst ich leider noch nicht wie mein Verdienst für 2018 ist, sonst wäre ich schon vorher in die SK1 gewechselt.

Ich konnte eben im Rahmen der Telefonaktion des TV mit einem Fachmann für Steuerrecht sprechen. Die Freibeträge für Zinsen und für Versicherungen und der außerberufliche Freibetrag werden bei der strikten Einzelveranlagung hälftig den Ehepartnern zugewiesen. Das ist vor allem für Familien mit Kindern interessant.  Falls das noch für jemanden hilfreich ist...


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Donna90
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6 Jahren  ago  

Hallo ins Forum!

Ich war immer in SK 1a und seit 2018 nun in SK 1. Mein Mann arbeitet in D und hat das höhere Einkommen.

Wenn ich nun bei der Steuererklärung die strikte Einzelveranlagung wähle, kann ich trotzdem den außerberuflichen Freibetrag für mich, also 2.250 € geltend machen? Und wenn ja, wo trage ich das ein? Oder wird das automatisch berücksichtigt?

Ich freue mich auf eure Antworten.

Liebe Grüße ? 


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Mala09
Deutschland | 6 Messages

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6 Jahren  ago  

Hallo Donna90,

nach meiner Information werden die 2250€ automatisch vom Finanzamt berücksichtigt. Im Bescheid wird der Freibetrag später ausgewiesen sein.


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Kurtis
229 Messages

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6 Jahren  ago  

könnte ich mir auch vorstellen.

Die Frage nach dem Fahrtkostenfeibetrag ist auch noch immer in der Schwebe.

Dieser wurde 2018 auf den Gehaltsnachweisen NICHT ausgewiesen, auch nicht auf den Jahresaufstellungen (seit 2019 ist er ja wieder auf der monatlichen Abrechnung aufgeführt).

Somit: Einzutragen in die Erklärung sind sie m.E. - nur weiß jeder wielviel und wohin?