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SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Steuern und Finanzen

Eintragung bei Guichet online  

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LucasTar
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7 Jahren  ago  

vielleicht wäre es sinnvoll, dass einer mal erklären könnte (falls möglich) was jeweils hier eingetragen wird. Vielleicht gab es beim Early bird Frühstück gestern morgen hierzu gute Erkenntnisse. Denke das ist das größte Manko

In 1. un 2. jeweils die Bruttoeinkommen / Rente

1. Einkünfte aus einer nichtselbständiger Arbeit (laut Grafik = Revenue net, ist dies korrekt?!)

2. Einkünfte aus Pensionen oder Renten 3. Einkünfte aus Kapitalvermögen 4. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 5. Sozialversicherungsbeiträge (siehe Grafik, Eintrag von Bescheinigung 2016) 6. Sonderausgaben (was kann man hier abziehen?)

7. Abschlag für außergewöhnliche Belastungen (Art. 127bis L.I.R) (kann man hier laut Michael125 die 2250,- eintragen?!) laut Steuer Info Hotline kann man diese wohl auch bei dem Ehepartner (Einkommen Deut) eintragen unter steuerbefreit denke ich

8. Außerberuflicher Freibetrag (Art. 129b L.I.R) (?) 9. Abschlag für nachhaltige Mobilität (Art. 129d L.I.R.) (?) 10. Freibetrag laut Artikel 153(5) L.I.R. (?)

Danke im Voraus


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aubinyvonne
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7 Jahren  ago  

Hallo, soviel ich weiß, kannst du die 2250,- pro Person (also 4500,-) nicht unter Punkt 7 sondern 8 eintragen ("ausserberuflicher Freibetrag"). Bei Punkt 7 ("Abschlag für aussergewöhnliche Belastungen") kannst du z.b. Unterhaltszahlungen für Kinder die nicht in deinem Haushalt leben geltend machen. Bei Punkt 6 ("Sonderausgaben") kann man bestimmte Spenden und Versicherungen geltend machen. Viel Spaß Chucky


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7 Jahren  ago  

da wird es erklärt

http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/impots-taxes/activite-salariee-non-resident/index.html


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LucasTar
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7 Jahren  ago  

leider nur auf französisch. Leider kann nicht jeder französisch.

Zudemist die Frage ob man z.B. die Sozailabgaben auch bei dem deutschen Gehalt abziehen kann. GLaube zudem die 540,- Pauschal, oder


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7 Jahren  ago  

der link ist auf französisch, aber er führt auf eine Seite mit deutschem Text, wo ist dein Problem?


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LucasTar
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7 Jahren  ago  

gefunden


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LucasTar
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7 Jahren  ago  

weiss jemand was bei dem deutschen Gehalt alles zu den Sozialversicherungsbeträgen gehört.

Beitrag,Rente, Pflege, Krankenversicherung und Arbeitslosen

ist dies korrekt und kann bei Guichet eingetragen werden?! unter Sozialvers.


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kiwu2009
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7 Jahren  ago  

Ich war letzte Woche in einer Veranstaltung OGBL und dort haben die gesagt: DE Brutto minus Kranken - Renten = DE Netto


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LucasTar
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7 Jahren  ago  

also keine Pflege und Arbeitslosenversicherung ?!


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kiwu2009
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7 Jahren  ago  

Ja, und KV nur wenn Sie gesetzlich ist. Sollte es sich um eine private KV handeln (z. B. Beamte) darf diese ebenfalls nicht abgezogen werden.


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LucasTar
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7 Jahren  ago  

kann man unter Sonderausgaben auch die zu erwartenden Zinsen aus einer Hausfinanzierung eintragen?!

1-5 Jahre heißt es glaube ich Höchstgrenze 2.000,- EUR pro Person im Haushalt, also sollte man dies auch bei deutschen Gehalt abziehen dürfen, oder?!


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Michael125
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7 Jahren  ago  

Also mein Steuerberater hat KV RV und Pflege bei D Ehegatten bei Sozialausgaben angegeben genauso wie bei mir


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7 Jahren  ago  

Warum checkt ihr nicht Guichet, habe den link eingestellt wo alle einzelnen Themen erklärt werden.

Zu den Versicherungen: http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/impots-taxes/activite-salariee-non-resident/depenses-deductibles/securite-sociale/index.html

Text: Steuerpflichtige können bestimmte Ausgaben von ihren einkommensteuerpflichtigen Einkünften absetzen. Zu diesen Ausgaben zählen die Pflichtbeiträge zur luxemburgischen oder zu einer ausländischen gesetzlichen Sozialversicherung („1. Säule“), die unter bestimmten Voraussetzungen unbegrenzt steuerlich abzugsfähig sind.

Das System der Pflichtbeiträge ist nicht mit einem Zusatzrentensystem zu verwechseln, das vom Arbeitgeber („2. Säule”) eingerichtet wird oder dem Altersvorsorgevertrag („3. Säule”), der auf private Initiative des Steuerpflichtigen eingegangen wird.

Normalerweise erfolgt die steuermindernde Auswirkung dieser Beiträge bereits bei der Ermittlung der Quellensteuer im Rahmen der Berechnung des Arbeitsentgelts oder der Rente/ Pension. Im Rahmen des luxemburgischen Sozialversicherungssystems leitet der Arbeitgeber oder die Renten-/ Pensionskasse die Beiträge direkt an das Sozialversicherungszentrum (Centre commun de la sécurité sociale), das für die Erhebung der Beiträge zuständig ist, weiter.

Arbeitnehmer und Renten-/Pensionsempfänger können nur den Arbeitnehmeranteil (und nicht den Arbeitgeberanteil) steuerlich absetzen.


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Michael125
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7 Jahren  ago  

Mir passt das Steuerberater hat das so ausgegüllt


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Grenzgaenger2014
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7 Jahren  ago  

Also ich komme mit dieser guichet.lu Webseite nicht klar. WO lade ich das von uns unterschriebene Formular mit dem vorgeschlagenen Steuersatz hoch? Habe das ganze schon per Post geschickt, möchte es aber nochmals online hochladen. Auf dem Schreiben steht nur "guichet.lu"... Wie gesagt, brauche keinen Simulator, sondern möchte nur den Dokumenten Upload machen.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.