Hallo Miteinander,
vielleicht weiß hier Einer etwas zu folgendem Fall:
Ich: Berufstätig in Lux
Lebensgefährtin: in Deutschland
( Was wir sicher wissen ist, daß seit Januar 2009 auch nicht Verheiratete den Kinderbonu/-boni und die Differenz des Kindergeldes in Lux erhalten, welche auch keinen Wohnsitz in Lux sondern in D haben)
Folgende Unklarheiten stellen sich für uns dar beim Ausfüllen der Formulare:
Das Formular " Demande d´allocations familiales et de naissance " hat auf Seite 2 die Aufforderung "Certificat du bureau de la population de residence actuelle", nur besteht dort leider nicht die Auswahl der Variante " Wohnsitz in Deutschland" anzugeben...
( ich schätze die haben die Formulare noch nicht angepasst)
Ebenso beim Kindergeldantrag, beantragt man das einfach mit den Angaben so wie Sie da stehen , denn es wird meines Erachtens nicht danach gefragt ob man in Deutschland auch schon einen Antrag gestellt hat. Es wird lediglich gefragt ob bisher für eines der Kinder schon Familienzulagen gezahlt wurden.
Sprich, ist damit schon die Beantragung des Kindergeldes in Deutschland gemeint auch wenn man es noch nicht erhalten hat?
... ist ja Alles eine Philosophie für sich...
Vielleicht weiß ja Jemand hier was Genaues...für einen Tip wäre ich sehr dankbar, kann aber gerne auf solch unqualifizierte Meinungsäußerungen wie die des legendären EddiIrvine79 verzichten, die rauben hier nur Zeit beim Suchen nach wichtigen und gefragten Kommentaren
In diesem Sinne, schönen Feierabend noch allerseits
:bigsmile: