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SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Steuern und Finanzen

Eilmeldung TV: 28.000 Grenzgänger können aufatmen - Einigung zwischen Luxemburg und Deutschland  

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MarcLUX
86 Messages

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14 Jahren  ago  

Was für ein schadenfreudiger Müll 😎

Erstens: Man sollte solchen Leuten wie Dir viel viel Unglück wünschen. Vielleicht geht ja morgen Deine Waschmaschine und Dein Auto kaputt. Dann kannste Dein zurückerhaltenes Geld dazu nutzen.

Zweitens: Man freut sich nicht, wenn nun ein "armer" Mensch aufgrund des Versäumnisses eines Rechtsmittels nun auf Geld - was er gut gebrauchen könnte - verzichten muss.

Drittens: Ich kann Dir sagen, dass auch gegen bestandskräftige Bescheide vorgegangen werden kann. Und wieso? Weil ich Rechtsanwalt bin 😎

Viertens: Schon mal daran gedacht, dass der Fehler des FA Trier darin liegen könnte eben bei unklarer Rechtslage die Bescheide generel unter Vorbehalt erlassen zu müssen? Und wenn das das FA Trier nicht getan hat, eben genau darin den Formfehler zu begründen? Nur ein möglicher Angriffspunkt....

Fünftens: Steuerlux "meint nicht, dass die Bescheide vorläufig ergangen sind", sondern das muss dann auf den Bescheiden oben drauf stehen. Dort steht dann "unter Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 I AO." Da sieht man wieviel Ahnung Du hast und wieviel Fälle Du angeblich schon gesehen hast.

Viel Spaß mit Deinem Geld 😎 Zähle es jeden Tag und freue Dich 😎


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Luigi
44 Messages

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14 Jahren  ago  

Hallo zusammen, Ich hätte auch mal ne Frage, habe einen neuen Steuerbescheid bekommen und auf Rückfrage beim Fa Trier wurde mir auch gesagt, dass der neue Bescheid vorläufig sei und ich kein Einspruch einlegen müsse, so lange die ganze Sache noch nicht endgültig geklärt ist. Wenn ich die Diskussion richtig verstanden habe, ist doch generell noch offen, ob diese neue Regelung überhaupt rückwirkend greift oder? Hat jemand einen Tipp, ob ich dann doch lieber noch Widerspruch einlegen sollte? Wie lange kann man dies tun? Viele Dank schonmal und Grüße Luigi


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Eddy Thor
211 Messages

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14 Jahren  ago  

Am kommenden Freitag findet der nächste Steuer-Experten-Chat statt. Mehr Infos dazu hier:

http://www.diegrenzgaenger.lu/edito-5034-steuerchat-am-10-juni.html[/url]


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Sister1
5 Messages

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14 Jahren  ago  

Hallo,

wer kennt Jemanden der mir die Steuer 2010 für D und Lux machen kann? War in D 6 Monate arbeitslos und muß lt Lux Finanzamt eine Steuererklärung in D als auch in Lux abgeben! Lg


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

So, nun gibts das offizielle Schreiben auch auf der Webseite des BMF: BMF-Schreiben" target="_blank" rel="nofollow">http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_318/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Internationales__Steuerrecht/Staatenbezogene__Informationen/Luxemburg/005.html]BMF-Schreiben zur Verständigungsvereinbarung im Hinblick auf die Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg vom 26. Mai 2011


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olk
9 Messages

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14 Jahren  ago  

„Luc Frieden und Wolfgang Schäuble haben hier eine politische Lösung gefunden, die der Wirklichkeit in Europa gerecht wird“, freut sich Bernhard Kaster über die Vereinbarung. ....

Naja, die aktuelle Lösung ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung und deckt evt. Schulungen oder regelmäßige Sitzungen in deutschen Niederlassungen ab, entspricht aber nicht im Geringsten der Wirklichkeit. Die Wirklichkeit sieht anders aus. Da gibt es tausende Pendler, deren Arbeitgeber in Luxemburg ihren Sitz haben und die für Kunden arbeiten, die ebenfalls ihren Sitz in Luxembourg haben. Die aber per Remoteverbindung/virt. Arbeitplatz, od. Ähnliches, einen Großteil ihrer Arbeit von zu hause aus verrichten könnten. Leider muß man sich auf Grund der aktuellen Regelung jeden Tag ins Auto setzen und nach Luxembourg fahren um seine Arbeit dort zu verrichten. Man verliert jeden Tag mind 2h im Auto/Bus/Bahn, setzt sich der Gefahr im Verkehr aus und verpestet unnötig die Umwelt.

Die Wahrheit ist das es heutzutage Unmengen von Arbeitsplätzen gibt, bei denen man nicht ortsgebunden arbeitet und mit den aktuellen mobilen Flatrates auch tatsächlich von überall ins Firmennetz oder an seinen Arbeitsplatz kommt. Noch offensichtlicher wird der ganze Schwachsinn, wenn man sich überlegt, daß jemand der in Trier wohnt und mobil arbeiten könnte, damit er nicht in die 20 Tage Regelung fällt, nur tagtäglich nach Wasserbilig zu Burgerking zu fahren, seinen Laptop auszupackt bräuchte und dort arbeitet.

Zudem könnte man hier mal eine wirkliche Entlastung für die Anschlußstelle Ehrang schaffen.......

Also Herr Kaster. Bitte nicht die eigene Schulter klopfen, für Lösungen die keine sind. Besser wäre es, nach zukunftsträchtigen Lösungen zu suchen und umzusetzen, die dann wirklich der aktuellen europäischen Arbeitswirklichkeit entsprechen.


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atirdarnoc
2 Messages

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14 Jahren  ago  

Was sagt das Ganze jetzt für Fernfahrer, die in Deutschland wohnen, in Luxemburg bei einer Firma beschäftigt sind und in ganz Europa ihrer Tätigkeit nachkommen. Wie sol hier ein Nachweis geschehn. innerhalb von Luxemburg ist ja Fernverkehr wohl nicht möglich. Danke schon mal für Eure Antworten.


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raschid
Deutschland | 213 Messages

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14 Jahren  ago  

so weit ich weiss versteuerst du dann komplett in Dtl.


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flterc
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14 Jahren  ago  

@atirdarnoc:

Kommt drauf an: An den Tagen in denen du in Luxembourg und in Resteuropa bist kannst du zur Hälfte in D und zur Hälfte in Lux versteuern.

An Tagen an denen du komplett auserhalb Lux bist musst du komplett in D versteuern.

Und ich glaube, wenn ich nicht Irre, kannst du, wenn du dich mehr als 183 Tage in dem gleichen Staat aufhälst, auch dort versteuern, z. B. Spanien. Aber genau kann dir das glaube ich nur ein Steuerberater erklären. Habe ich auch so gemacht.


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atirdarnoc
2 Messages

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14 Jahren  ago  

Erst mal Danke an raschid flterc, habe jetzt eine Direktanfrage nach Berlin gestartet, da diese Regelung in meinen Augen nicht der große Wurf ist.:confuse d:


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flterc
27 Messages

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14 Jahren  ago  

@atirdarnoc:

Diese Regelung ist sogar noch weniger als der grosse Wurf, vor allem für Fahrer (z. B. Busfahrer) die täglich ca. 45 min bis 1h in Deutschland fahren und 8 - 9 Stunden in Luxembourg. Diese müssten angeblich auch 50/50 versteuern.