logo site
icon recherche
Forum / Steuern und Finanzen

Eilmeldung TV: 28.000 Grenzgänger können aufatmen - Einigung zwischen Luxemburg und Deutschland  

Profilbild von
MarcLUX
86 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Meiner Meinung nach ist es so zu lesen:

Als Bagatelle werden nicht nur Seminare und Feiern angesehen, sondern auch Arbeitstage, wenn insgesamt nicht mehr als 20 Tage (Seminare, Arbeit, Party) im Jahr zusammen kommen!

Man darf - krass ausgesprochen - also nicht 21 auf Seminar gehen oder 21 tage Weihnachtsfeier haben...dann muss man in Deutschland versteuern, auch wenn kein einziger Arbeitstag in Deutschland abgeleistet wurde! Es genügen mehr als 20 Tage Seminar oder Party um die Steuerpflicht zu begründen.


Profilbild von
Toleranter
237 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

19 - ab dem 20igsten ist die Pflicht gegeben ...:-)


Anonymous
Anonyme

Offline

14 Jahren  ago  

Ich warte erstmal die offizielle Veroeffentlichung vom BMF ab... auf deren Webseite ist noch nichts aktuelles zu finden...


Profilbild von
info
3730 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Feiern sind nur relevant dann wenn diese als bezahlte Arbeitszeit abgegolten werden.

Gibts das eigentlich noch? Heute muss man froh sein wenn ausserhalb der Arbeitszeit noch ein Essen und ein paar Getränke drin sind.


Profilbild von
Eddy Thor
211 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Luc Frieden wird heute um 16 Uhr eine Erklärung dazu abgeben - dann wissen wir mehr.


Profilbild von
Anonymous
Profilbild von
eischer
8 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Wir haben den Luc, was für'n Glück!

Jetzt gibt's "Steuerbier"


Profilbild von
auswanderer
63 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

TRIER/LUXEMBURG. „Die Debatte um die Besteuerung der deutsch-luxemburgischen Grenzpendler hat ein Ende“, freut sich der Bundestagsabgeordnete für Trier und Trier-Saarburg, Bernhard Kaster. Das Finanzamt Trier hatte hunderte von Ermittlungen gegen Grenzgänger eingeleitet und Steuernachforderungen für die vergangenen Jahre erhoben. „Die Finanzminister beider Länder haben sich nun auf eine faire Regelung geeinigt, die der europäischen Lebens- und Arbeitswirklichkeit entspricht.“ Auf Drängen Kasters können in Luxemburg Beschäftigte – im Rahmen einer Geringfügigkeitsgrenze - künftig 19 Arbeitstage in Deutschland arbeiten, ohne in hier Steuerpflichten auszulösen. Das Besteuerungsrecht bleibt in diesem Fall beim Großherzogtum.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat dem Trierer Bundestagsabgeordneten heute persönlich mitgeteilt, dass die Verhandlungen über das deutsch-luxemburgische Doppelbesteuerungsabkommen zu einem erfreulichen Ende gekommen sind. Kaster war bei der Lösungsfindung in mehreren Gesprächsrunden aufs engste eingebunden. Die bisherige Rechtslage hatte dazu geführt, dass bei „unproduktiven Tagen“ (etwa Krankheit, Urlaub) und auch nur geringfügigem Arbeitseinsatz von wenige Tagen Besteuerungspflichten in Deutschland ausgelöst wurden. Dies hatte auch in der Praxis viele negative Folgewirkungen und führte zu Verunsicherungen. „Darum ist die jetzige Erweiterung der Bagatellgrenze auf 19 Tage ein Schritt in die Lebenswirklichkeit, gleichfalls sind die Regelungen für Krankheit und Urlaub klar gefasst“, so Kaster.

Gegen hunderte von deutschen Beschäftigten aus der Region Trier, die einer Anstellung im benachbarten Großherzogtum nachgehen, waren vom Trierer Finanzamt Ermittlungen eingeleitet worden. Der Grund: Sie sollten für die vergangenen Jahre alle sog. „unproduktiven Tage“ und „produktiven Tage“ (etwa Dienstessen) nachversteuern, die sie nicht in Luxemburg verbracht hatten. „Diese Handhabung ging an der europäischen Arbeits- und Lebenswirklichkeit vollkommen vorbei“, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Aus diesem Grund hatte Kaster in zahlreichen Gesprächen und Briefen gegenüber dem Parlamentarischen Staatssekretär Hartmut Koschyk und Bundesminister Wolfgang Schäuble vehement gefordert, eine „Bagatellregelung“ ins Doppel-besteuerungsabkommen aufzunehmen sowie die „unproduktiven Tage“ ganz außen vor zu lassen. Konkret heißt dies: Wer nur wenige Tage im Jahr nicht an seinem Arbeitsort in Luxemburg verbringt (sondern in Deutschland oder einem Drittland), braucht keine zusätzliche Steuererklärung in Deutschland abzugeben. Diesem Vorschlag haben die Finanzminister beider Länder nun entsprochen. „Ein großer Teil der Ermittlungsverfahren, die sich auf die vergangenen Jahre bezieht, hat sich damit erledigt“, freut sich Kaster. Heute haben Bundesminister Wolfgang Schäuble und sein luxemburgischer Kollege Luc Frieden die Änderungen des bisherigen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Luxemburg beschlossen. Die nunmehr unterzeichnete Verständnisvereinbarung sieht eine Handhabung der Steuererhebung für Grenzpendler mit „gesundem Menschenverstand vor“, so Kaster.

Die Verständigungsvereinbarung enthält eine (nicht auf unproduktive Zeiten beschränkte und als Freigrenze ausgestaltete) allgemeine Bagatellregelung, die die Ausübung einer Tätigkeit von Grenzpendlern im Ansässigkeitsstaat oder in Drittstaaten von weniger als 20 Arbeitstagen im Kalenderjahr erlaubt, ohne eine Besteuerung der hierauf entfallenden Einkünfte im Ansässigkeitsstaat auszulösen. Die Inanspruchnahme der Freigrenze setzt die Besteuerung der entsprechenden Einkünfte im Tätigkeitsstaat voraus.


Profilbild von
Eddy Thor
211 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Bundesministerium für Finanzen hat es jetzt online:

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/Presse/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2011/05/20110526__PM19.html?__nnn=true[/url]


Anonymous
Anonyme

Offline

14 Jahren  ago  

Leider sind die Punkte, bei denen es wirklich um die Wurst geht nicht geklärt: Abfindung und Freistellung. Die Sache ist also noch lange nicht zu Ende.


Profilbild von
Kurtis
229 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

sehe ich leider auch so ... "Klar und deutlich" sieht anders aus Dennoch hilft es grob "im Allgemeinen"


Profilbild von
edsi6
77 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Das Steuramt Trier nicht NEUTRAL

Steuramt Trier machen Sitzungen so wie bei der ERA in Trier um die Leuden Aufzuklären wie das das so ist mit dem Deutschen Recht warum nicht Neutral; Ich kennen Leuden die in Deutschland Wohnen und Arbeiden und in Luxemburg Angemeldet sind und wo das Steueramt Trier nicht macht, aber wen es geht Leuden von der Bank aus Luxemburg da sind die Stark und machen dan grossenklamau , Bei den Sitzung zum Aufklärungen genau da geht es um Leuden die in Deutschland Arbeiden und Wohnen Hier macht das Steueramt Trier wie wen alles geregeld ist ..... finden Sie diess gerecht Gesetz ist nicht gleich Gesetz und NEUTRAL naja gibs bei denen nicht !!!!!!!!ü!:cool:


Profilbild von
pendler111
502 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

@ Edsi - Wenn jemand in Deutschland wohnt, aber illegalerweise in Luxemburg gemeldet ist, dann ist das Sache der luxemburgischen Steuerfahnder (wie auch bei "Briefkastenfirmen"), denn auf deren Grund und Boden findet der Betrug statt. Damit hat die deutsche Finanzbehörde nichts zu tun. Falls ich deinen Einwand richtig interpretiert habe...


Anonymous
Anonyme

Offline

14 Jahren  ago  

@Bill & grenzuebergang

Ich glaube, dass es neben den pfiffigen Helden aus dem Finanzamt Trier (die nun wohl selbst nach eigener Einschätzung wohl etwa die Hälfte ihrer "Beute" wieder mit 6% p.a. Zinsen rausrücken müssen) noch einige Leute gibt, denen die Tränen kommen werden: Alle diejenigen, die den klaren Empfehlungen hier im Forum nicht gefolgt sind und ihre neuen Steuerbescheide haben bestandskräftig werden lassen. Deren Fälle werden nämlich in D nicht wieder neu aufgerollt.

Auch wenn "steuerlux" meint, die Steuerbescheide seien vom FA Trier nur vorläufig erteilt worden: Mir sind mehrere Fälle bekannt, bei denen das nicht der Fall war. Diejenigen, die Einspruch eingelegt haben, bekommen jetzt ihre "alten Steuerbescheide" zurück. Die anderen werden sich wegen ihrer eigenen Dummheit und Faulheit in den Hintern beißen. "Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt" gilt halt beim Finanzamt fast immer!

Einzige Hoffnung: die Leute waren anwaltlich oder steuerlich beraten und es wurde ihnen nicht gesagt, dass hier gegen die neuen Steuerbescheide Einspruch eingelegt werden muss. Da kann man durchaus über einen Haftpflichtfall beim Berater nachdenken... :bigsmile:

Nichtensegen