Hat einer von Euch den jüngsten Artikel im TV gelesen? Der Überschrift nach ging es eigentlich um die Steuerhinterzieher, die Einkünfte aus ausländischen Konten (Banken-CDs) nicht versteuert haben sollen.
Der Hammer kam dann hinten (nachfolgend zitiert aus der Internet-Seite des Trierischen Volksfreunds vom 21. April 2011):
"Über die Besteuerung der Luxemburgpendler, die zeitweise auch in Deutschland arbeiten und dafür in Deutschland Steuern zahlen müssen, hat nun das Bundesfinanzministerium (BFM) die Behörden informiert. In dem Schreiben hat das Ministerium die bisher schon vom Finanzamt Trier praktizierte Verfahrensweise in den Fällen der Luxemburgpendler bestätigt. Danach wird in den Fällen, in denen der deutsche Anteil der Arbeitszeit ausschließlich auf sogenannte nicht produktive Tage wie Urlaub, Krankheit, Betriebsausflug, Weiterbildung und Vorträge entfällt, wird die Steuer derzeit bis zum Abschluss der Verhandlungen zwischen Luxemburg und Deutschland über das Doppelbesteuerungsabkommen nicht festgesetzt. Diese Fälle sind laut Finanzamt Trier eher die Ausnahme. Häufiger ist die Kombination von echten Arbeitstagen und unproduktiven Tagen. Dabei wird die Steuer festgesetzt und muss sofort gezahlt werden, ist aber vorläufig und kann geändert werden. Laut BFM gilt dies alles nur bis 2010. Von 2011 an müssten auch unproduktive Tage versteuert werden."
Ich nehme an, dass der TV hier sinnentstellend verkürzt hat, was tatsächlich vom BMF kam. Falls nicht, dann bedeutet dies:
- JEDER Grenzgänger muss seinen Lohn anteilig in Deutschland versteuern, da es auch in Luxemburg einen gesetzlichen Urlaubsanspruch gibt. Einzige Ausnahme: der Grenzgänger verbringt auch noch seinen Urlaub vollständig (Nachweis muss beim FA eingereicht werden!) in Luxemburg. Die Urlaubstage sind rückwirkend und zukünftig somit "Nicht-Luxemburg-Tage". - diejenigen, die bisher glaubten, der deutschen Besteuerung nicht zu unterliegen, weil sie für ihren Arbeitgeber zu 100% ihrer Arbeitszeit in Luxemburg anwesend waren, haben die Rechnung ohne den Wirt "Finanzbehörden Deutschland" gemacht. Sicher haben sie mindestens eine Minute ihres Jahresurlaubs in Deutschland oder sonstwo verbracht (ist ja auch eine Frechheit!). Das führt zu einer anteiligen Steuerpflicht in Deutschland. - noch interessanter wird es für den, der 24 Urlaubstage oder mehr laut Arbeitsvertrag hat. Hier wird man wohl zukünftig nicht mehr zu mindestens 90% Einkommen aus Luxemburg kommen, was zur Folge hat, dass die Grenzgänger die schönen steuerlichen Vorteile, die sie in Luxemburg bisher durch die Option hatten, nicht mehr gewährt bekommen können. Dafür gibt es dann zum Ausgleich in Deutschland den Ausgleich in Form von "höheren Steuersätzen", "Solidaritätszuschlag" etc. 😥
Für die Grenzgänger heißt das: Ab sofort muss auch der Utrlaub für das Finanzamt nachvollziehbar dokumentiert und belegt werden, da anderenfalls die korrekte Ermittlung der anteiligen Tage zwischen D und Lux nicht möglich ist! Es ist dringend angeraten, zumindest einige Tage des Jahresurlaubs nachweislich in Luxemburg zu verbringen.
Ich würde sagen: Hat irgendwer im BMF eigentlich mal die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Grenzen der Informationssammlung gelesen ("Volkszählungsurteil")?
Wer als Grenzgänger ab jetzt gegen seine Steuerbescheide aus Deutschland nicht Einspruch einlegt und ggfs. hinterher Klage einreicht, dem ist nicht mehr zu helfen...
Nichtensegen