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Forum / Steuern und Finanzen

Die liebe Steuerdiskussion  

Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Mit der Videobotschaft von Herrn Kentenich (Leiter FA Trier), die heute hier eingestellt wurde (bei der Gelegenheit: Danke an die Forums-Betreiber!) hat die Posse auf Kosten der Grenzgänger ein paar neue Höhepunkte erreicht.

Falls es sich nicht um einen (leider nicht als solchen gekennzeichneten) Beitrag zur närrischen Jahreszeit handelt, so ist aus Sicht des FA Trier den bisher schon bekannten Streitpunkten zwischen Deutschland und Luxemburg nun auch noch Folgendes hinzuzufügen:

1. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vom Luxemburger Arbeitgeber unterliegt der (anteiligen) Steuerpflicht in Deutschland. Wenn der Grenzgänger also im Monat einer Krankheit auch eine sonstige Aktion veranstaltet hat, die ihn (anteilig) nach Deutschland zur Lohnsteuer führt, dann ist er auch für die Krankheitstage (anteilig) in Deutschland lohnsteuerpflichtig. Eventuell ist der relevante Zeitraum aber auch das Kalenderjahr, nicht der Monat. Ehrlich gesagt bin ich mir nicht sicher, was Herr Kentenich da nun genau gemeint hat. Falls das Gesamtjahr entscheidet, dann würde z.B. eine Dienstreise am 9. Dezember zur (nachträglichen) Lohnsteuerpflicht für einen Krankheitstag im Mai führen. Nur als Hinweis für die Steuerfahnder: die zu späte Abführung der Lohnsteuer ist strafrechtlich nochmal was? Das riecht nach einer neuen, lukrativen Spielwiese! :swingin: Wenn man aber nachweislich den ganzen Monat oder das ganze Jahr über ein 100%-Luxemburg-Tätiger war, dann sind wohl auch in Deutschland verbrachte Krankheitstage nicht in Deutschland lohnsteuerpflichtig. Warum auch immer und zumindest derzeit. Beim nächsten Überlegen wird sicherlich auch im Kranksein und Daheim-im-Bett-Liegen für das FA Trier eine besondere Form von "entlohnter Tätigkeit" zu sehen sein.

Die Grenzgänger werden jedenfalls m.E. für die letzten Jahre und die Zukunft den Beleg zu erbringen haben, dass sie niemals (auch nicht stundenweise, z.B. durch erlaubten Zahnarztbesuch während der regulären Dienstzeit bei einem Zahnarzt in D) außerhalb Luxemburgs tätig bzw. irgendwann nachher noch krank gewesen sind und trotzdem (Monats-)Lohn erhalten haben. Dass hier der Grenzgänger in der Beweispflicht ist, ergibt sich für das FA Trier ja immer aus der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten (§ 90, Abs. 2 AO).

2. Die Aufteilung (und damit Dokumentation) hat nicht tage-, sondern stundengenau zu erfolgen (in Minute 3:06 sagt Herr Kentenich, dass die Besonderheit bei den Berufskraftfahrern darin besteht, dass sie nicht stundenweise aufteilen müssen. Im Umkehrschluss heißt das: alle anderen Grenzgänger müssen es.

3. Das FA Trier geht bis 2005 zurück, wenn man überhaupt eine Steuererklärung in D eingereicht hat, ansonsten offenbar bis mindestens 2003. Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung geht es natürlich noch weiter zurück. Die Auffassung Luxemburgs, dass rechtskräftig veranlagte Steuerzeiträume "zu bleiben", teilt das FA Trier nicht. Man muss also in D Steuern nachzahlen, bekommt aber für die früheren Jahre aus LUX keine Steuern zurück. Das riecht nach sehr, sehr vielen Verständigungsverfahren in der Zukunft... :confused:

4. Wer in Deutschland Bereitschaftsdienst hat, der ist bis zum Augenblick, wo er die Grenzbrücke nach LUX überquert (bitte dokumentieren!) voll in D lohnsteuerpflichtig, wenn er die Bereitschaft nicht in Luxemburg verbringt. Auch hier wird es höchst interessant sein, die notwendige Dokumentation durch die Grenzgänger zu verfolgen. Der Grenzgänger hat nämlich zukünftig stundengenaue Aufzeichnungen darüber zu führen, wo er sich physisch während seiner Bereitsschaftszeit aufgehalten hat. Da sage noch einer, die Freizügigkeit für Arbeitnehmer in Europa sei ein EU-Bürgerrecht!:crazy:

Ich bin nur ein einfacher Grenzgänger, aber das ist für mich alles so praxisfern, dass man eigentlich lauthals drüber lachen müsste. In welchem Paralleluniversum leben die Steuerbeamten eigentlich?

Nichtensegen


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14 Jahren  ago  

teile die Ansicht von Nichtesegen. Das Finanzamt wird wohl erst Ruhe geben wenn ich mein Leben niederschreibe wie ander für's Finanzamt ein Fahrtenbuch führen.


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corvin
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14 Jahren  ago  

Hallo, bin ich der einzige der die Vorteile sieht, oder rechne ich falsch??? Wenn wir in Deutschland versteuern müssen, dann müssen wir doch *nicht mehr* in Luxemburg versteuern. Wenn man nun kein allzuhohes Welteinkommen (>150k) und nicht unwahrscheinlich viel ausserhalb LUs ist (>20Tage), dann lohnt sich das doch für uns!?! In Luxemburg wird das Einkommen abgezogen, also mindert sich mein Einkommen und wird zum Grenzsteuersatz weniger versteuert. Dies sind je nach dem zw. 30-40%. In Deutschland zieht ja der Progressionsvorbehalt und es wird der Durchschnittsteuersatz berechnet, dies sind i.d.R. zw. 20-30%. Damit sparen wir uns neben dem zusätzlichen Arbeitnehmerpauschbetrag (25% auf 1000,- = 250,-) nochmal ca. 10% auf das "deutsche" Einkommen. Ist doch super!? Gruß, Corvin


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14 Jahren  ago  

Natürlich kann es passieren, dass man Steuern spart. Und bevor ich hier geschlagen werde, ein einfaches Beispiel, immer auf das ganze Jahr gerechnet: Unverheiratet, keine Kinder, Einkommen 50T im Jahr Einkommen 4166 Euro im Monat Steuern 584 Euro im Monat Steuern 7008 Euro im Jahr

Weiterhin angenommen, man arbeitet 10 Tage in D = halbes Monatseinkommen. Dann würden in L 2083 Euro einmalig für das Jahr abgezogen werden, macht auf das Jahr eine Steuerlast von 6288 Euro. Ersparnis in L also 720 Euro.

Nun musst man natürlich die 2083 Euro in Deutschland versteuern. ABER: mit dem Steuersatz des Welteinkommens, also mit den 50T im Jahr. Natürlich kann man hier die diversen Freibeträge etc. abziehen, aber sagen wir mal, es bleibt beim Fahrkostenfreibetrag, und der würde dem luxembourgischen entsprechen (knapp 40 km ein Weg). Dann beträgt das Bruttoeinkommen in D ca. 47500 Euro, ergibt (inklusive Kirchensteuer) einen Prozentsatz von ca. 22. 2083 Euro (das Nettoeinkommen) multipliziert mit 22% ergibt eine deutsche Steuerlast von 460 Euro.

Ersparnis L 720 - Ausgaben D 460 = 260 Euro gespart.

ABER: jetzt muss man akribisch aufschreiben (O-Ton Kentenich), wo man was wie lange gearbeitet hat. Danach kann man sich nicht nur mit dem Finanzamt in L rumschlagen, um die 720 Euro zurück zu bekommen (was ja einige Jahre dauert - wenns denn überhaupt klappt), sondern hat das zweifelhafte Vergnügen, in D sofort zahlen zu dürfen. Und bei anderen Zahlen / Familienverhältnissen / Freibeträgen sieht es schnell schlechter aus: Nochmal Beispiel: Verheiratet, keine Kinder, Einkommen 50T im Jahr Einkommen 4166 Euro im Monat Steuern 201 Euro im Monat Steuern 2412 Euro im Jahr

Wieder 10 Tage abziehen Steuern 2088 Euro im Jahr = Ersparnis 324 Euro in L

Steuersatz in Deutschland jetzt 13% = 2083 * 13% = 270 Euro Kosten in D Ersparnis nur noch 54 Euro .....

und das geht sicherlich auch noch schlechter..... und erst nicht bei > 150T Einkommen....


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14 Jahren  ago  

hi obiwan, nur ein kleiner hinweis, der solidarzuschlag wird auch noch fällig. gruss.


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14 Jahren  ago  

@ corvin Ich sage ja auch nicht, dass es nicht im Einzelfall auch mal sein Gutes haben kann. Ich sage nur, dass der Dokumentationsaufwand m.E. gewaltig ist (so gewaltig, dass das in der Praxis nicht mehr handhabbar ist).

Unabhängig von der reinen Steuerfrage wird diese stundengenaue Dokumentation für Arbeitgeber und -nehmer in Luxemburg noch einen ganz anderen, bisher m.E. nicht verstandenen Effekt haben: Dank ELENA gibt es einen direkten Datenabgleich zwischen Steuer- und Sozialbehörden. Wenn die Sozialbehörden in D auf den Zug des FA Trier aufspringen, dann wird es erst richtig lustig!

Habt Ihr mitbekommen, dass es für die Sozialversicherungspflicht seit Mai 2010 reicht, wenn man 25% oder mehr seiner Arbeitszeit in Deutschland verbringt (oder alternativ einer geringen, entlohnten Nebentätigkeit außerhalb Luxemburgs nachgeht, z.B. im Fußballverein für 20 Euro im Monat zweimal wöchentlich die Bambini trainiert)? In diesem Fall (Betrachtungsweise: monatlich) wechselt die Sozialversicherungspflicht nach der neuen EU-Regelung zu 100% in den Wohnsitzstaat, d.h. nach Deutschland.

Beispiel: Der grenzgehende Mitarbeiter eines IT-Unternehmens in Luxemburg ist physisch grundsätzlich zu 100% in Luxemburg tätig. Einmal im Jahr fliegt er aber auf Kosten seines Arbeitgebers in die U.S.A. (Alaska) für eine einwöchige Schulung bei Haupt-Software-Lieferanten. Mit An- und Abflug ist er 9 Tage in einem Kalendermonat für seinen Arbeitgeber außerhalb Luxemburgs unterwegs, bezieht aber natürlich in diesem Monat sein übliches Festgehalt zuzüglich Reisespesen. In diesem Jahr ist diese Reise für ihn vom 01.-09. Februar 2011.

Weil das Wetter in Anchorage so toll ist, kommt er mit einer Lungenentzündung heim, liegt eine Woche in Trier im Krankenhaus (mit Lohnfortzahlung aus Luxemburg vom Arbeitgeber) und muss auch danach noch eine Woche in Trier das Bett hüten (auch mit Lohnfortzahlung). Erst am 25. Februar 2011 kann er wieder nach Luxemburg fahren und arbeitet dann die verbleibenden Werktage dort (d.h. 2 Tage).

Für das FA Trier ist die Sache klar: Insgesamt hat er 9 Tage bezahlt in Anchorage gearbeitet (also steuerlich in D), nur 2 Tage in LUX. Dementsprechend sind auch die Krankheitstage (10 Tage) im Verhältnis 9:2 aufzuteilen. Tage D: 9 + 4,5 = 13,5 Tage LUX: 2 + 0,5 = 2,5.

Wie der Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung (die ja typischerweise vor dem Ende des Monats gemacht wird, da zum Monatsende typischerweise der Lohn schon ausbezahlt wird) diese aufgesplittete Abrechnung machen soll, möge mir Herr Kentenich mal erklären. Die zur Berechnung notwendigen Fakten liegen immer erst nach dem Termin für die Abrechnung vor. Wahrscheinlich soll der Arbeitgeber das dann jeweils im Folgemonat mit einer zweiten Lohnabrechnung korrigieren. Anders geht es rein praktisch schon gar nicht, weil man nicht weiß, ob der Arbeitnehmer nicht am letzten Arbeitstag des Monats vielleicht zwei Stunden früher geht, weil er Zahnschmerzen hat, die er in Deutschland behandeln lässt.

Aber ich wollte ja eigentlich darauf hinaus, dass der Knaller im Sozialrecht liegt. Am Ende des Jahres gleicht die AOK (die Rechnung vom Krankenhausaufenthalt in Trier hat sie ja bekommen) mal die Daten beim FA Trier über die Arbeitszeiten mit ihren Sozialversicherungsanmeldungen ab. Und siehe da: Der Arbeitnehmer war ja im Februar 2011 erkennbar sogar mehr als zu 50% in D "beschäftigt"! Für den kompletten Februar 2011 hätten daher die Sozialbeiträge in D abgeführt werden müssen. Das ist natürlich in der Praxis nicht passiert! Ergo: strafbares Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen in D durch den luxemburgischen Arbeitgeber, § 266a StGB! Die luxemburgischen Geschäftsführer, die Grenzgänger nach D beschäftigen, sollten also schon mal die Sachen für den ersten Haftantritt in Deutschland packen! :swingin:

Ich habe den Fall übrigens bewusst vereinfacht. Korrekterweise darf man hier ja nicht tageweise rechnen, sondern müsste die genaue Stundenzahl berücksichtigen. Das macht die Sache für den luxemburgischen Handwerker, der unter seinen fünf Mitarbeitern zwei Grenzgänger aus D hat und im Durchschnitt drei Tage im Monat mit der ganzen Belegschaft auf einer Großbaustelle in D-Perl arbeitet, aber nur noch komplizierter...

Ich bleibe dabei: die Regelung laut FA Trier ist plemplem! Die Auswirkungen in der Praxis sind entweder eine Horror-Bürokratie, die jedes wirtschaftliche Arbeiten unmöglich macht oder es gibt einen faktischen Zwang für luxemburgische Unternehmen, auf Grenzgänger aus D zu verzichten. Das behindert die Luxemburger Arbeitgeber und die deutschen Arbeitnehmer in m.E. europarechtlich unzulässiger Weise. Es kann nicht sein, dass man mit eineinhalb Beinen im Knast steht, nur weil man die Kühnheit besitzt, in D zu wohnen und eine Arbeitsstelle in LUX anzunehmen.

M.E. muss jeder Betroffene mit allen rechtlichen Mitteln auf die Barrikaden gehen. Da müssen auch langsam mal die Steuerberater aus dem Quark kommen und sich nicht für irgendwelche "Deals" mit dem deutschen FA hergeben. Wenn mein Steuerberater mir als Grenzgänger einen "Deal" mit dem FA Trier empfehlen würde, dann würde ich ihn vom Hof jagen.

Nichtensegen


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LuxusFux
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14 Jahren  ago  

und wenn man unter 90% in Luxemburg fällt, kann man sich auch nicht mehr bei der Steuererklärung wie ein Ansässiger behandeln lassen.


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Highwoody
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14 Jahren  ago  

Hallo, bin neu, wer noch?

Ich sehe ebenfalls das Hauptrisiko in der Sozialversicherung und nicht im deutschen Steuerrecht. Meine Meinung zum Steuerrrecht ist klar: Für die Vergangenheit haben sehr viele Glück gehabt, indem die FA dort nicht schon früher nachhakten.

@Nichtensegen: Wenn ich mich recht an die EU Verordnung zur Sozialversicherung entsinne, schlägt die Sozialversicherung ab 25% der Tätigkeit im Wohnsitzzstaat um . Dabei ist mE sehr fraglich ob die steuerrechtliche Beurteilung der Tätigkeit gleich der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung ist.

(D)ein Beispiel: Anchorage ist nicht in Deutschland. Somit sind für die Sozialversicherung die 9 Tage nicht in D, sondern im Ausland => Sozialversicherung bleibt in L. Steuerlich ist es so, wie du gesagt hast. Oder um es ein wenig anders zu formulieren: Wenn man öfters als 1 Tag pro Woche in D ist, schlägt die Sozialversicherung erst um.

Ein Austausch der Daten zwischen FA und Sozialversicherungsträger fand zumindest bis Dezember 2010 nicht statt.

Und um mich entsinnen zu können und unabhängig von der strafrechtlichen Beurteilung wird der Sozialversicherungsträger in einem solchen Fall sich an den ansässigen AN in Deutschland wenden und die AG und AN Beiträge anfordern.

Um mal was generelles dazu zu sagen:

Die Behörden sollten sich genau vorsehen was sie machen. Wenn die FA ihre Linie beibehalten wird es für deutsche AN und luxemburgische AG unattraktiv, Deutsche einzustellen. Die Folge ist, das mehr aus Belgien und Frankreich in Luxemburg beschäftigt werden. Oder polemisch: Hier geht es darum, einen Kuchen zu verteilen und die Deutschen verzichten freiwillig auf ihr Stück. Langfristig wird diese Vorgehensweise für die deutsche Grenzregion schadhaft sein.


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corvin
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14 Jahren  ago  

@obiwan: du rechnest mit 10 Tagen im Monat in DE. Das sind 50% der Arbeitszeit! Hier regt sich sogar mein Gerechtigkeitsgedanke, der mir sagt, dass das die (hälftige) Steuer ja eindeutig in Deutschland fällig ist... Ich meinte aber "normale" Arbeiter mit bis zu 20 Tagen im Jahr ausserhalb LUs. Klar, wer drüber ist, hats schlimmer erwischt...

Und die "gewaltige" Dokumentationspflicht ist das aufschreiben, ob man einen normalen Tag hatte oder einen "Auslandstag". Wenn das nicht eh elektronisch im Unternehmen erfasst wird, kann man das wöchentlich machen und kostet dann ungefär 1/2min. --> 52 x 1/2 min. = 26min. im Jahr.

Ich gebe recht, dass das Geld erst mal weg ist und kommt erst nach Jahren aus Luxemburg zurück. Das ist ein Nachteil, der ist mir ein "Zins" von vllt. 50% aber auch Wert! Und wenn der Arbeitgeber die Luxemburger Lohnsteuer direkt kürz (wie meiner das plant): um so besser!

Ich gebe zu, es hat Nachteile, aber aiuch Vorteile. Ich habe das Gefühl, die meisten (nicht alle!) haben Vorteile und regen sich trotzdem auf...

Gruß, corvin


Anonymous
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14 Jahren  ago  

@corvin: in meinem Beispiel hat jemand im ganzen Jahr 10 Tage in D gearbeitet - bitte noch mal lesen

ABER: ein Kollege von mir bekam letzte Woche Montags Post vom FA, er möge doch bitte seine Steuererklärungen seit 2004 nachreichen - wer will da sagen, dass er sofort noch alle Unterlagen in der Hand hätte? UND - Mittwochs kriegt er wieder Post mit der MItteilung, gegen ihn laufe ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung.

HALLO? Auf welcher Basis denn?? Von wegen, GG werden nicht kriminalisiert.....

Also wenn das der Umgangston des FA uns GG gegenüber ist, dann gute Nacht!


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Ruwertal
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14 Jahren  ago  

WOW.....

Das nenne ich mal ganze Arbeit.... Montags normalpost...Mittwochs Ermittlungsverfahren.... Cool !!!

Die vom FA sind echt von allen guten Dingen verlassen... Dann sollen die mal ermitteln würde ich mal sagen...ohne echten Verdacht mit Beweisen sind die aber schlecht bestellt mit Ihrer Ermittlung und einem etwaigen Erfolg !!

Da freuen sich doch alle Anwälte in Trier/Bitburg und Umgebung wenn nun neue Klienten mit immer dem gleichen Vorwurf anklingeln !!

Ich verstehe die Welt echt nicht mehr...Aber was solls...Ich arbeite zu 100% in Lux und denke drüber nach nun auch nach Lux zu ziehen...Mag mein Heimatland Deutschland nicht mehr so nachdem was die so alles lostreten um die Menschen zu schröpfen !!

Nur sollten die Herren FA bedenken haben, das wenn eine grosse Menge an Menschen verärgert werden diese sicherlich auch im Gesamten eine persönliche Gefahr darstellen können ... ( so mancher hat für weitaus weniger Gewalt walten lassen )....


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14 Jahren  ago  

naja gute Upsala, bestimmt gab es in den letzten 8 Jahren keinen Krankenschein, der auch noch bei deiner deutschen Partner Krankenversicherung in der Datenbank steht.

Sonst könnte es doch noch Post geben.

Übrigens greift hier die Schweigepflicht leider nicht.


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Kurtis
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14 Jahren  ago  

Hallo info, dein Kommentar stimmt so nicht ganz ...wenn sie 100% in Lux arbeitet sind die Krankentage ABSOLUT egal. Wundere mich etwas - kenne dich doch eigentlich als "Schreiber" mit wirklich fundiertem Backgroundwissen ...:-). Zumal die Krankentagegeschichte ja immer noch nicht geklärt ist von wegen anteilig oder eben nicht. Für mich zählen diese ANTEILIG, wenn einer auch nur EINEN Tag in DE gearbeitet hat - aber eben ANTEILIG und nicht JEDER effektive Tag einzeln - denke in dem Interview vom FA kam das nicht richtig rüber. Aber: Wer weiss was noch alles aus dem Hut gezaubert wird ...


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Ruwertal
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14 Jahren  ago  

@Info Klar gab es auch mal nen Krankenschein..aber keinen der wirklich immens war..vielleicht 10 Tage max. mal in nem Jahr...

Da ich meinen urlaub aber immer ausserhalb Deutschlands verbringe werde ich sicherlich niemals 1 Tag nach Deutschland vergeben... Nachweisen müssten die mir dann erstmal das ich im Urlaub zuhause war !!

Was ich aber auch mal sagen möchte ist folgendes:

Das Trierer Finanzamt schaut sich sicherlich hier im Forum die beiträge an und nimmt sich das was Sie gegen uns benutzen können heraus. Das heisst, das man vielleicht als Forumsbetreiber darauf achten sollte nur in luxembourg arbeitende und mit Lux Emailadresse hier im Forum zulässt und das lesen nur den Mitgliedern vorenthält !

Daher sollten wir alle darauf achten, was wir so preisgeben, was negativ sein könnte für uns.


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info
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14 Jahren  ago  

Hi Upsala, das war auch nicht mein Anliegen. Das Fa sucht sich eine Informationsquelle für den Verdacht auf Steuerhinterziehung - also zB die von mir beschriebene und ein Verdacht ist nicht als Urteil zu verstehen.

Dann sagt das Fa - da in den Jahren x bis y Kranktage angefallen sind fordern wir Sie auf uns zu erklären das sie in den Jahren x bis y auch zu 100% in Lu waren.

Also wird man anfangen Argumente zu sammeln die es beweisen (grundsätzlich wird ein Schreiben vom Arbeitgeber anerkannt) und wenn man keine Argumente hat wird der Finanzbeamte eine Steuerschätzung durchführen. Dann bleiben 4 Wochen für einen Einspruch und einen Termin beim Anwalt.

Ich hoffe das beschreibt eher was ich sagen wollte.