Wenn ich mein Bruttoeinkommen und das meiner Frau addiere, wo finde ich dann raus welcher Steuersatz in diesem Fall auf mich zutrifft? Wenn ich das richtig verstanden habe muss ich dann das Gehalt das "übrig bleibt", also nach Angaben von Werbungskosten und Sonderausgaben, dann mit diesem Steuersatz versehen und sehe wie viel Steuern ich zahlen müsste - habe ich mehr gezahlt kommt es zu einer Erstattung, oder?
terraLUX: Wenn ich das richtig verstanden habe muss ich dann das Gehalt das "übrig bleibt", also nach Angaben von Werbungskosten und Sonderausgaben, dann mit diesem Steuersatz versehen und sehe wie viel Steuern ich zahlen müsste - habe ich mehr gezahlt kommt es zu einer Erstattung, oder?
Im Prinzip muss man die Steuererklärung "durchgehen" (=ausfüllen). Danach (Angabe Einkünfte, Abzüge, Sonderausgaben etc. pp.) steht am Ende ein Betrag "steuerpflichtiges Einkommen".
Falls die Erklärung korrekt ausgefüllt wurde ergibt die Eingabe des Betrags in folgenden Rechner die Steuerschuld: https://saturn.etat.lu/cobar/baremePP.jsp
Gruß 😉
Hallo nickonly,
vielen Dank. Was muss ich hier anwählen? Bin dem Französischen leider nicht ganz mächtig.
Allerdings eine Sache: Am Ende steht das steuerpflichtige Einkommen, aber da ist ja das Einkommen meiner Frau in Deutschland nicht mit drin - und das wiederum muss ja bei der Berechnung des Steuersatzes mit herangezogen werden. Das kann ich ja mit dem angegebenen Rechner nicht machen!
info: genau so schauts aus, das bedeutet aber zusätzlich.Ich kann mir kaum vorstellen, dass es sich lohnt, die Frau in Deutschland in Steuerklasse 5 einzustufen, denn dann ist das Netto ueber's Jahr gesehen doch viel geringer. Und ob man das Geld vom deutschen Fiskus tatsaechlich komplett zurueckbekommt, wage ich auch zu bezweifeln.Steuerbefreit - das ist der Betrag nach einer evtl Nachzahlung in D. Man kann jedoch auch den Weg gehen in D eine "ungünstige" Steuerklasse für die Frau zu wählen und die Erklärung für Lu zu erledigen bevor die Deutsche geacht wurde. Das gibt man ja ehrlich an und wird idR angenommen. Hauptsache der Nettobetrag der Frau sinkt auf ein Minimum. Werbungskosten - hier beachten was alles da rein fällt
Wenn du die Frau in 4 Einstufen lässt dann ist man gezwungen eine Erklärung zu machen. Das hast du übrigens obern sehr richtig erkannt - in dem Fall folgt idR eine Steuernachzahlung. Persönlich ziehe ich es vor nach der Erklärung etwas zu bekommen als etwas innerhalb kurzer Zeit überweisen zu müssen.
Für deine Fälle von oben, Frau in Steuerklasse 4 und dann über Jahre keine oder eine falsche Erklärung gemacht habe ich folgenden Hinweis.
Ab 500Euro Nachzahlung geht der Fall an die BUSTRA, dann darf das Finanzamt 10 Jahre rückwirkend eine Erklärung einfordern und wenn die Unterlagen fehlen, dann darf das FA schätzen. Kein Witz das ist legal.
Bei eine totalen Nachzahlsumme von 5000 Euro für die 10Jahre ist übrigens die Grenze für eine Haftstrafe erreicht.
Ist halt ne dumme Sache, ein Zumwinkel hinterzieht Mio's und beibt ein freier Mann. Der kleine Mann/Frau fährt in den Knast.
info: Wenn du die Frau in 4 Einstufen lässt dann ist man gezwungen eine Erklärung zu machen.Und bei Steuerklasse 5 nicht? Soweit ich weiss, muss man in D eine Steuererklaerung abgeben, sobald ein Ehepartner die Klasse 5 hat.
Meine Frau war eine Zeitlang in Klasse 3, damit das Elterngeld hoeher ausfaellt. Jetzt hat sie aber wieder Klasse 4.
info: Hektik war noch nie ein guter Berater.Das ist aber eine gute Methode, um das Elterngeld der Frau anzuheben, denn das wird anhand des Nettogehalts berechnet... Das hat bei uns ca. 200 EUR/Monat mehr gebracht.Das ist wenn man der Frau in D die 3 vergeben hat und dem Mann die 5.
Dagegen kann ich mir kaum vorstellen, dass sich die Steuerklasse 5 fuer die Frau in Deutschland irgendwie lohnen koennte...