logo site
icon recherche
Forum / Steuern und Finanzen

Das leidige Thema Steuerrückzahlung  

Profilbild von
terraLUX
31 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Liebe Grenzgängergemeinde,

ich habe mittlerweile viel Geld "investiert" um mir verschiedene Meinungen von Steuerberatern einzuholen - die Aussagen waren jedes mal sehr schwammig, man könnte ja mehr sagen, dann würde das aber auch wieder mehr kosten etc.! Das ärgert mich sehr, da die Steuerberatung an sich in Luxemburg sowieso schon unglaublich teuer ist.

Mich würde man interessieren, wie man selbst rausfinden kann ob es im Falle einer Steuererklärung zu einer Rückzahlung oder, wie mir einige gesagt haben, sogar zu einer Nachzahlung kommt.

Ich arbeite in Luxemburg, meine Frau arbeitet in Deutschland. Zusätzlich habe ich einige Sonderausgaben und Werbungskosten hier in Luxemburg anzusetzen.

In irgendeinem Verhältniss muss das ja nun alles stehen: Die Meinung der Steuerberater ging von eine Erstattung würde unter unserem Honorar liegen bis hin zu in jedem Fall müssen Sie immer wenn Ihre Frau in Deutschland ein Einkommen hat nachzahlen - wir prüfen das nochmals genauer für Sie für 500 Euro - wie gesagt, vorher wurde ja schon fürs Beraten an sich gezahlt.

Ich würde nun also gerne selbst herausfinden, ob es in meiner Konstellation zur Nachzahlung käme, zur Erstattung etc. und wollte fragen ob hier jemand im Forum ist, der sich soweit mit dem angeblich einfachen Steuerrecht in Luxemburg auskennt, dass er mir paar Tipps geben könnte wie ich auf die Antwort komme!

Vielen Danke!

terraLUX


Profilbild von
EddieIrvine79
392 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Bei uns besteht die gleiche Konstellation wie bei dir.

Also das einzige Mal, dass ich viele Steuern zurueck bekam, war im Jahr unserer Heirat.

Im letzten Jahr habe ich 2 EUR (!) zurueckbekommen. Du musst ja das Gehalt deiner Frau als Einkommen mit angeben. Und deshalb kann es sein, dass du sehr wenig/ueberhaupt nichts zurueck bekommst, da durch dieses Mehreinkommen deine ganzen Werbungskosten (bei uns sind es auch Hausfinanzierung, Versicherungen etc.) aufgefressen werden. Soweit ich weiss (ich kann mich aber auch irren) kann man in Luxemburg nur was zurueck bekommen und muss nichts nachzahlen...

Ich war uebrigens mal bei der Lohnsteuerhilfe in Perl/Merzig. Die verlangen keine 500 EUR (das waren ca. 350 EUR fuer meine Frau und mich inkl. deutscher Steuererklaerung).


Anonymous
Anonyme

Offline

12 Jahren  ago  

PM


Profilbild von
Masipulami
174 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Wir lassen unsere Steuererklärung bei der "Vereinigten Lohnsteuerhilfe" machen und bezahlen dafür knapp 200 € alles in allem (luxemburgische und deutsche Erklärung zusammen). In dem Betrag ist dann auch die ganzjährliche, kostenlose, stets kompetente und freundliche Beratung inklusive.

http://www.steuerperle.de/

Das "unglaublich teuer" kann ich also nicht bestätigen.

Falls du Interesse hast dort auch "Kunde" zu werden, dann kann ich dich gerne werben.


Profilbild von
terraLUX
31 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Ist das denn fakt, dass ich als im Ausland wohnender niemals eine Nachzahlung bekomme? Ich meine von dem Risiko der Kosten für den Steuerberater hätte ich demnach mit einer Erklärung nach nichts zu befürchten?


Anonymous
Anonyme

Offline

12 Jahren  ago  

terraLUX: Ist das denn fakt, dass ich als im Ausland wohnender niemals eine Nachzahlung bekomme? Ich meine von dem Risiko der Kosten für den Steuerberater hätte ich demnach mit einer Erklärung nach nichts zu befürchten?

Das stimmt so nicht, ich hätte dieses Jahr auch eigentlich Steuern nachzahlen müssen, aber da es sich um einen Bagatellbetrag (bis 50 EUR laut meinem Steuerberater) handelte, musste ich nichts nachzahlen.

Ich bezahle für meine Steuererklärung 100 EUR, die Deutsche für mich und meine Frau mache ich selbst.

Gruß


Profilbild von
info
3715 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Mit Sicherheit bin ich kein Genie, aber meine Erklärung mache ich selbst inkl Abschlussberechnung und habe noch nie über 10Euro daneben gelegen. Und es gibt immer Kohle zurück.

Wer jedoch das 100%ige Brutto-Gehalt der Frau angibt dem kann niemand helfen und wenn das der Steuerberater gemacht hat dann ist der im falschen Job unterwegs.


Profilbild von
ondskapt
423 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

"Soweit ich weiss (ich kann mich aber auch irren) kann man in Luxemburg nur was zurueck bekommen und muss nichts nachzahlen... " = Totaler Schwachsinn.Wieso sollte man in Luxemburg nichts nachzahlen??? Ich kenne etliche Paare welche quartalsweise einige Tausend Euro an Vorschussteuern (Avances) zahlen müssen. Dabei arbeiten aber immer beide zu 100 % in Luxemburg.


Profilbild von
Masipulami
174 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Hier herrscht ja mal wieder ein netter Ton.


Profilbild von
Lambe
66 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

@info

mich wuerde mal interessieren was du damit meinst?

info: Wer jedoch das 100%ige Brutto-Gehalt der Frau angibt dem kann niemand helfen und wenn das der Steuerberater gemacht hat dann ist der im falschen Job unterwegs.

Gruss Lambe


Profilbild von
terraLUX
31 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Hallo Nachtfalke, wo lässt du die Erklärung machen?

Hallo info, wie macht man denn Schlussberechnungen selbst, nur anhand der Formulare?

Bei der LGCB habe ich gelesen, wer im Ausland lebt muss keine Nachzahlung leisten käme es zu einer Nachzahlung...


Profilbild von
EddieIrvine79
392 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

info: Wer jedoch das 100%ige Brutto-Gehalt der Frau angibt dem kann niemand helfen und wenn das der Steuerberater gemacht hat dann ist der im falschen Job unterwegs.
Sowas nennt man Betrug, du Pfeife.

Leuten wie dir wuensche ich, dass das Finanzamt mal genauer nachforscht. In Trier mussten zum Glueck schon einige nachzahlen, da sie das luxemburgische Gehalt nicht angegeben hatten!


Profilbild von
info
3715 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Ah ja, ich bin ein Betrüger und eine Pfeife.

Wenn Ahnung vorhanden wäre hättest du verstanden das von dem Brutto der Frau erst noch alle Absetzmöglichkeiten ausgeschöpft werden müssen. Das ist sicher nicht einfacher als die eigene Steuer zu machen, denn man muss sich ja auch einlesen.

Es ist halt nicht damit erledigt einfach das Bruttogehalt in eine Zelle zu schreiben und damit ist der Fall gegessen.

ps. besser für dich wäre die Verwendung des Nick von Michael Edwards, würde besser passen.


Profilbild von
EddieIrvine79
392 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

info: Wenn Ahnung vorhanden wäre hättest du verstanden das von dem Brutto der Frau erst noch alle Absetzmöglichkeiten ausgeschöpft werden müssen. Das ist sicher nicht einfacher als die eigene Steuer zu machen, denn man muss sich ja auch einlesen.
Sorry, habe mich wohl etwas in der Wortwahl vergriffen.

In der lux. Steuererklaerung musst du in Feld 721 (steuerbefreite Einkuenfte des Ehepartners) das Bruttogehalt deiner Frau einfuegen. Davon kannst du dann die Werbungskosten (Feld 772) sowie die einbehaltene Lohnsteuer (Feld 780) abziehen.


Profilbild von
info
3715 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

genau so schauts aus, das bedeutet aber zusätzlich.

Steuerbefreit - das ist der Betrag nach einer evtl Nachzahlung in D. Man kann jedoch auch den Weg gehen in D eine "ungünstige" Steuerklasse für die Frau zu wählen und die Erklärung für Lu zu erledigen bevor die Deutsche geacht wurde. Das gibt man ja ehrlich an und wird idR angenommen. Hauptsache der Nettobetrag der Frau sinkt auf ein Minimum. Werbungskosten - hier beachten was alles da rein fällt