Ist im Forum jemand, der sich zu diesem speziellen Thema auskennt oder zuverlässige Quellen benennen kann - Doc Google hilft leider nicht weiter und der BVV in Berlin ist vom "Grenzgängerproblem Lux" natürlich weit entfernt ...
Die Brisanz des Themas liegt im Aufeinandertreffen einer Lux-Rente mit einer freiwilligen Zusatzversorgungsrente aus DE, die wohl krankenversicherungsbeitragspflichtig ist.
Inzwischen sind viele betroffene Grenzgänger sensibilisiert, was das Thema "sobald die deutsche Rente zum tragen kommt, wird automatisch der deutsche Krankenversicherungsbeitrag auf die Lux-Rente getriggert, was zu einem Nachteil von bis zu 10 % der Lux-Rente führt".
Daher oft in den Medien: Es ist oportun zu prüfen, ob auf die DE-Rente nicht besser "verzichtet" werden sollte - je nach Höhe des Anspruches.
=> Ist ein individuelles Rechenexempel
Soweit so gut:
Nur: Wie verhält es sich generell bei Zusatzversicherungen (Privat oder durch AG-gefördert), die in DE abgeschlossen wurden und mitunter Bestandteile beinhalten, die eine deutsche Krankenversicherungspflicht erfordern/beinhalten?
Wenn dem so wäre, würde der generelle "Verzicht" auf die DE-Altersrente ad absurdum geführt, sobald eine - in diesem Fall BVV-Zusatzversicherung - zur Auszahlung käme, weil dadurch dann doch die Krankenversicherung auf Deutschland überginge ...
Kein triviales Thema ...
Erfahrungen von Rentnern mit dieser Kombination hier im Forum vorhanden?