nö, so wie es ausschaut liegt henkel12 unterhalb des Steuerfreibetrag von 11.000 euro Jahresrente (Einkommensteuerfreibetrag in Wiki nachlesen).
Aber mit seiner Lux. Rente wird er doch wahrscheinlich über den 11.000 EUR liegen und ich gehe dann davon aus, dass er sie versteuern muss bzw. eine Steuererklärung in Lux. machen muss.
Sicher kann ich das nicht sagen, ich lese hier auch überall im Internet nach, aber die Infos sind ja noch sehr zäh. Es wird sicherlich wieder viele Sonderfälle geben und ich denke letztendlich wird da nur ein Steuerberater, der sich mit Lux. auskennt, weiterhelfen können.
Hallo henkel12,
an der Situation mit Deutschland wird sich eigentlich nichts ändern, aber du bist verpflichtet eine kleine Mitteilung beim Finanzamt zu machen die beschreibt das es in deiner Situation eine Änderung gab.
Lapidar gesagt schreibst du dem Finanzamt das sich abgesehen von der Rentenbesteuerung nach dem neuen DBA an deiner Situation sonst nichts geändert hat. Ein kurzer Anruf würde sicherlich nicht schaden.
Hallo henkel12, ich hab's verstanden aber die ersten haben wohl schon ein Problem mit dem Wort "Mindestrente" und werfen das in den falschen Topf.
Noch ein Tip, auf deinem letzten Schreiben vom deutschen FA sollte dein Ansprechpartner drauf stehen. Ruf den wenns geht direkt an, oder lass dich zumindest zu dem verbinden.