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Der Diesel wird wieder teurer
Forum / Steuern und Finanzen

Besteuerung bei Überschreitung von 34 Tagen HO  

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Fredde
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3 Wochen  ago  

Das ganze ist ganz einfach:

Nachdem man die 34 Eventtage erreicht hat (Also 34 Tage mindestens 31 Minuten in DE oder besser ausserhalb Lux gearbeitet hat), wird das Verhältnis der produktiven Stunden die man im Ausland zu den gesamten Produktiven Stunden gebildet.

Also: Produktive Stunden gesamt 1760 Stunden (220 Tage mal 8 Stunden), Stunden im Ausland (für 40%) 704 Stunden: 704/1760 = 40%

Dann nimmt man das Jahresgehalt und zieht da die direkt Lux zugeordneten Teile ab (die immer weniger werden, waren früher zum Beispiel die Überstunden) und schon hat man das Einkommen was man in DE und in LUX zu versteuern hat.

Das Urlaubsgeld wird also einfach mit dem Faktor der aus den produktiven Stunden berechnet wird aufgeteilt.

Daraus ergeben sich nun sehr interessante Konstellation: 34 Tage mal 31 Minuten macht 17,57 Stunden , aufgerundet 18 Stunden im Ausland, Faktor zur Aufteilung 18/1760 macht 1%. 

Oder anderer Fall, man arbeitet Teilzeit (8 Stunden die Woche) also 352 Stunden im Jahr. Nun macht man 34 Tage mal 10 Stunden macht 340 Stunden und muss nur noch 12 Stunden in Lux arbeiten und braucht nichts in DE zu versteuern, aber man wäre dann in DE Sozialverscherunegspflichtig weil ≥ 50%. 


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Tintenfisch
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3 Wochen  ago  

Es gibt hier ein Missverständnis, weil das deutsche Finanzamt anders rechnet als das luxemburgische. Lux sagt du hast z.B. 30 Tage ausserhalb Lux gearbeitet, also bekommst du die Steuer auf die 30 Tage zurück. DE sagt aber nicht, sie besteuern dort gearbeitete Tage sondern berechnen eine Quote:

[in DE gearbeitete Tage z.B. 30]  / ( [Gesamtzahl Arbeitstage im Jahr] - [Urlaubstage] - [Krankheitstage] ). 

Bei 220 Arbeitstagen minus 30 Urlaubstagen minus zB 10 Krankheitstagen rechnen die:

30/(220-30-10) = 16.67%. 

Das wird dann multipliziert mit deinem gesamten Jahreseinkommen und den Teil will DE besteuern. Ich hatte den ganzen Ärger gerade, deshalb weiss ich das recht genau.....


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luxinspe
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3 Wochen  ago  

Ich hatte bei mir nie Probleme mit einer anders gearteten Rechen-Methodik des Luxemburger Finanzamts.

Die haben immer vor der Bearbeitung auf den deutschen Steuerbescheid gewartet und dann das Einkommen veranlagt, welches das deutsche Finanzamt übriggelassen hat.


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Fredde
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3 Wochen  ago  

Auch bei mir hat das Lux Finanzamt immer auf das Ergebnis aus DE gewartet und dieses dann für die Aufteilung verwendet. Nie ein Problem seit mehr als 15 Jahren. Die Aufteilungsdetails wurden immer mit dem Finanzamt in Trier geklärt. Und ich habe immer eine stundengenaue Aufteilung gemacht. 

Anmerkung 220 Tage sind bereits die produktiven Tage also ohne Urlaubstage. Soweit ich das sehe sind Krankentage als produktive Tage in LUX zu rechnen und damit nicht im Nenner von den Gesamttagen abzuziehen. 


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Fredde
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3 Wochen  ago  

Anmerkung 2: Da die Gehaltsprogramme in LUX (aber auch in DE) manchmal eine eigenwillige Interpretation des DBA habe kann es dazu kommen das die Aufteilung auf der Gehaltsabrechnung oder auch der Lohnbescheinigung nicht ganz korrekt ist. Das ist aber nicht das Problem des Finanzamts sondern der Software. Das wird aber bei der Steuererklärung dann angepasst.  


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info
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3 Wochen  ago  

Ja die Auslegung des DBA zwischen Deutschland und Luxemburg passt hinten und vorne nicht zusammen, wann ein Eventag ein Eventtag ist und wie Zeiten gerundet werden ist gelinde gesagt Irrsinn. Leider müssen wir uns an die deutsche Auslegung halten und dann Luxemburg über die Steuererklärung korrigieren.

Bei meinem Hinweis zum evtl vorhandenen Krankengeld der CNS, dieses Betrag muss in der deutschen Steuererklärung natürlich auch angegeben werden und fällt damit unter den Progressionsvorbehalt. Kleiner Tipp, bei Erziehungsurlaub muss man auch aufpassen ☝️