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Forum / Steuern und Finanzen

Beide Ehepartner in Steuerklasse 2 ?  

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15 Jahren  ago  

SV: beide Ehepartner in L tätig. Bekommen dann beide die Steuerklasse 2 ? Gibt es eine getrennte Veranlagung in L ?


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SmallSlinky
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15 Jahren  ago  

Hallo pad, beide bekommen die LST-Klasse 2. Allerdings bekommt der weniger Verdienende eine "Taux de retenue" von 12% die ihm zusätzlich am Bruttolohn belastet werden. Er erhält allerdings wiederum einen "Ehe"-Freibetrag (AC) von glaube 460,- EURO auf die LST-Karte. Wegen der Veranlagung kann ich leider keine Auskunft geben....

Gruß SmallSlinky


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Principessa
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15 Jahren  ago  

hi, nicht der weniger verdienende bekommt die steuerklasse 2. 12 % und AC 460, sondern, der der die 2. Karte bekommt und das muss nicht immer der weniger verdienende sein, denn das ist ansichtssache, ob man am ende bei der steuererklärung mehr zurück zahlen will / muss oder nicht. Auch erhält derjenige, der die 2. karte hat noch zusätzl. 33 euro mehr auf den FD Betrag. Vg P.


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SmallSlinky
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15 Jahren  ago  

@ Principessa: FD=Fahrtkostenfreibetrag - Was hat der denn mit Ehepartnern zu tun? mehr wie 214,50 € gibt´s eh nicht pro Monat..... oder ist da komplett was an mir vorbeigelaufen, dass wenn man heiratet der Weg zur Arbeit länger wird? 😉 Gruß SmallSlinky


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Luxi1
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15 Jahren  ago  

Nochmal zum Mitschreiben:

einer zahlt laut Steuerklasse 2, also weniger Steuern bzw andere Progressions-Tabelle und einer zahlt 12% fix, aber kriegt dafür einen extra Freibetrag AC von 460? Und FD plus 33?


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Luxi1
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15 Jahren  ago  

Stimmt das so, weiß das jemand?

einer zahlt laut Steuerklasse 2, also weniger Steuern bzw andere Progressions-Tabelle und einer zahlt 12% fix, aber kriegt dafür einen extra Freibetrag AC von 460 und FD plus 33


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15 Jahren  ago  

Und am Ende wird alles verrechnet. Mein Mann hatte früher 28% fix (da keine Kinder) und jetzt 12% fix. Seit dieser Änderung müssen wir "etwas" nachzahlen.


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15 Jahren  ago  

Also kann man die Summe der beiden Bruttolöhne nicht einfach in den Brutto/Netto-Rechner eingeben um dann das Netto der beiden Ehepartner rauszubekommen. Welche Eingaben muss man stattdessen vornehmen. Danke für Eure Hilfe


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15 Jahren  ago  

Im Prinzip ist es ganz einfach. Du rechnest für beide Gehälter die Sozialabgaben aus. Dann rechnest du das versteuerbare Einkommen aus indem du beiden Bruttogehälter zusammenrechnest, die Sozialabgaben , die beiden Fahrtkostenfreibetrag und den Feibetrag für Ehepaar abziehst (2008 : 6120 E). Diesen Betrag kannst du dann auf der Homepage von der Steuerverwaltung eingeben. Dann kennst du grob eure gemeinsame Steuerbelastung fèr das ganze Jahr. Diese wird aber in Wirklichkeit etwas weniger sein da ja etliche Freibeträge (private Altersvorsorge, Bausparer, Versicherungen etc) ja noch dazukommen. https://saturn.etat.lu/cobar/baremePP.jsp


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Eddy Thor
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15 Jahren  ago  

Am kommenden Freitag (28.8.) von 12-13 Uhr findet im Chat auf diegrenzgaenger.lu der nächste Steuerchat mit einem Steuerexperten für Grenzgänger statt.


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15 Jahren  ago  

Hat eigentlich hier jemand Erfahrung mit der steuerlichen Behandlung eines deutschen Beamten der in L wohnt ? Letztere bezahlen keine Sozialabgaben und Krankenkassenbeiträge in D, was natürlich das zu versteuernde Einkommen nahe dem Bruttolohn belässt. Wird dieses deutsche Nahe-dem-Brutto-Lohn-Einkommen in L als das zu versteuernde Einkommen betrachtet ? Danke


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Luxi1
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15 Jahren  ago  

hallo Maisy,

danke für die Erklärung, wie man die gesamte, nachträgliche Besteuerung beider Gehälter ausrechnet!

Aber nochmal für Dummies: die Abzüge vom monatlichen Lohn sind jetzt wie hoch? - einer kriegt Klasse 2 und zahlt halt dementsprechend weniger - einer zahlt konstant 12%, aber kriegt dafür einen extra Freibetrag? Wie hoch ist der? Stimmt das wie oben gesagt AC=460 und FD=214+33 ?


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15 Jahren  ago  

Hallo Luxi1 und Maisy, der eherpartner mit den 12% müsste bei der berechnung der vom ehepaar geschuldeten jahressteuer i.d.r. nachzahlen ?


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15 Jahren  ago  

Es gibt keine getrennte Veranlagung in Luxemburg. In diesem Fall muss eine Steuerklärung abgegeben werden.

Der Ehepartner hat keinen erhöhten Freibetrag für Fahrtkosten (FD : Forfait de déplacement). Um das korrekt auszurechnen müssen die Freibeträge als jahrliche Beträge genommen werden : AC = Abattement conjoint : für 2009 etwas niedrieger durch den Steuerkredit (= 25 Euro / Monat)

Auf den Cent genau kannst du das im Vorraus nicht rechnen. Es geht nur um eine grobe Einschätzung, und dafür reicht eigentlich auch der Rechner (für beide Gehälter individuell rechnen!) auf dieser Seite in dem du für den Partner die beiden monatlichen Beträge AC und FD zusammenrechnest und eingibst. Sollte ein Steuersatz von mehr als 12% dabei rauskommen, musst du halt etwas vorsorgen und ein bisschen Geld zur Seite legen. Dafür darfst du dann im folgenden Jahr dem Amt alle 3 Monate einen bestimmten Betrag überweisen.

AC = 5.520 für 2009 das entspricht 460 Euro / Monat. FD = individuell, mindestens jedoch 396 Euro / Jahr und maximal 2.970 Euro / Jahr


Anonymous
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15 Jahren  ago  

Besten Dank - hat mir sehr geholfen.