SV: beide Ehepartner in L tätig. Bekommen dann beide die Steuerklasse 2 ? Gibt es eine getrennte Veranlagung in L ?
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Hallo pad, beide bekommen die LST-Klasse 2. Allerdings bekommt der weniger Verdienende eine "Taux de retenue" von 12% die ihm zusätzlich am Bruttolohn belastet werden. Er erhält allerdings wiederum einen "Ehe"-Freibetrag (AC) von glaube 460,- EURO auf die LST-Karte. Wegen der Veranlagung kann ich leider keine Auskunft geben....
Gruß SmallSlinky
hi, nicht der weniger verdienende bekommt die steuerklasse 2. 12 % und AC 460, sondern, der der die 2. Karte bekommt und das muss nicht immer der weniger verdienende sein, denn das ist ansichtssache, ob man am ende bei der steuererklärung mehr zurück zahlen will / muss oder nicht. Auch erhält derjenige, der die 2. karte hat noch zusätzl. 33 euro mehr auf den FD Betrag. Vg P.
Im Prinzip ist es ganz einfach. Du rechnest für beide Gehälter die Sozialabgaben aus. Dann rechnest du das versteuerbare Einkommen aus indem du beiden Bruttogehälter zusammenrechnest, die Sozialabgaben , die beiden Fahrtkostenfreibetrag und den Feibetrag für Ehepaar abziehst (2008 : 6120 E). Diesen Betrag kannst du dann auf der Homepage von der Steuerverwaltung eingeben. Dann kennst du grob eure gemeinsame Steuerbelastung fèr das ganze Jahr. Diese wird aber in Wirklichkeit etwas weniger sein da ja etliche Freibeträge (private Altersvorsorge, Bausparer, Versicherungen etc) ja noch dazukommen. https://saturn.etat.lu/cobar/baremePP.jsp
Hat eigentlich hier jemand Erfahrung mit der steuerlichen Behandlung eines deutschen Beamten der in L wohnt ? Letztere bezahlen keine Sozialabgaben und Krankenkassenbeiträge in D, was natürlich das zu versteuernde Einkommen nahe dem Bruttolohn belässt. Wird dieses deutsche Nahe-dem-Brutto-Lohn-Einkommen in L als das zu versteuernde Einkommen betrachtet ? Danke
hallo Maisy,
danke für die Erklärung, wie man die gesamte, nachträgliche Besteuerung beider Gehälter ausrechnet!
Aber nochmal für Dummies: die Abzüge vom monatlichen Lohn sind jetzt wie hoch? - einer kriegt Klasse 2 und zahlt halt dementsprechend weniger - einer zahlt konstant 12%, aber kriegt dafür einen extra Freibetrag? Wie hoch ist der? Stimmt das wie oben gesagt AC=460 und FD=214+33 ?
Es gibt keine getrennte Veranlagung in Luxemburg. In diesem Fall muss eine Steuerklärung abgegeben werden.
Der Ehepartner hat keinen erhöhten Freibetrag für Fahrtkosten (FD : Forfait de déplacement). Um das korrekt auszurechnen müssen die Freibeträge als jahrliche Beträge genommen werden : AC = Abattement conjoint : für 2009 etwas niedrieger durch den Steuerkredit (= 25 Euro / Monat)
Auf den Cent genau kannst du das im Vorraus nicht rechnen. Es geht nur um eine grobe Einschätzung, und dafür reicht eigentlich auch der Rechner (für beide Gehälter individuell rechnen!) auf dieser Seite in dem du für den Partner die beiden monatlichen Beträge AC und FD zusammenrechnest und eingibst. Sollte ein Steuersatz von mehr als 12% dabei rauskommen, musst du halt etwas vorsorgen und ein bisschen Geld zur Seite legen. Dafür darfst du dann im folgenden Jahr dem Amt alle 3 Monate einen bestimmten Betrag überweisen.
AC = 5.520 für 2009 das entspricht 460 Euro / Monat. FD = individuell, mindestens jedoch 396 Euro / Jahr und maximal 2.970 Euro / Jahr