Die Steuerreform sieht vor, dass alle Bausparverträge, egal ob Alt- oder Neuvertrag, nach den aktuellen Steuergesetzen behandelt werden.
Musterbeispiele innerhalb 10 J.:
- Kündigung eines BSV innerhalb 10 J.,
. wohnwirtschaftliche Verwendung -> rückwirkende Besteuerung, aber keine Sperre
. anderweitige Verwendung -> rückwirkende Besteuerung und Sperre
- Zuteilung des BSV innerhalb 10 J.
. wohnwirtschaftliche Verwendung -> steuerlich korrekt
. anderweitige Verwendung -> rückwirkende Besteuerung und Sperre
Musterbeispiele nach 10J.:
- Kündigung des BSV nach 10J.
. wohnwirtschaftliche Verwendung-> keine rückwirkende Besteuerung
. anderweitige Verwendung -> keine rückwirkende Besteuerung, aber Sperre
- Zuteilung des BSV nach 10J.
. wohnwirtschaftliche Verwendung -> steuerlich korrekt
anderweitige Verwendung -> keine rückwirkende Besteuerung, aber Sperre
Sperre bedeutet, dass ab dem Jahr der Auszahlung keine Bausparbeiträge in der Steuererklärung anerkannt werden, lebenslänglich.
Die rückwirkende Besteuerung wird immer bis zu dem Jahr gerechnet, in dem der BSV das erste Mal in der Steuererklärung angegeben wurde.
Eine Auszahlung des Bausparguthabens ist immer möglich, aber je nach Phase, Alter etc. sind steuerliche Nachteile möglich. Die Nachteile muss man immer auf den Einzelfall runterbrechen.
Hoffe ich konnte so ein bisschen Licht ins Dunkle bringen.