logo site
icon recherche
INFO FLASH
Hier ist der SP98, der in Luxemburg sinkt
Forum / Steuern und Finanzen

Auskunft ans Finanzamt  

Profilbild von message_count_500
PsstGeheim
763 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Also das mit Elster halte ich für Blödsinn, man muss seine in D geleisteten Tage im Rahmen einer ganz normalen Steuererklärung für Privatleute angeben, zusammen mit evtl. sonstigen deutschen Einkünften (Partner, Miete, Zinsen usw.). Und diese Steuererklärung kann jeder zu Hause am Küchentisch machen, zur Not mit Bleistift und Taschenrechner 😉 Dafür muss man weder zum Steuerberater noch Elster Online nutzen (die Beamten sollen mal schön alles abtippen, ich mache denen doch nicht noch das Leben leichter 🙂

Davon ab: Der Ursprungsthread von Pad meint sicher dies: "Die EU-Finanzminister haben am Dienstag in Brüssel einer Richtlinie zur Verwaltungszusammenarbeit bei Steuersachen zugestimmt. Auch Luxemburgs Finanzminister Luc Frieden erklärte sich mit den neuen Vorgaben, die ab 2013 gelten sollen, einverstanden und gab damit den lange gehegten Widerstand auf.

Das Abkommen tritt zwar erst in vier Jahren in Kraft, zurückgreifen können die Behörden aber auf Daten ab Januar 2011."

Das hängt mit den Arbeitstagen in D erstmal nicht zusammen bzw. wurde das Abkommen nicht (nur) für diesen Zweck geschlossen.


Profilbild von
info
3701 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

an pad.

Richtig, das Finanzamt ist zunächst an dem Einkommen das in Lu erziehlt wird nicht interessiert. Das Fa ist nur daran interessiert was der Arbeitgeber für in Deutschland geleistete Arbeit gezahlt hat. Und damit die Steuerprogression berechnet werden kann muss man die Einkünfte auch aus Lu angeben.

Bei manchen scheint es sich nicht rum gesprochen zu haben das man wenn man in D wohnt dem Finanzamt seine weltweiten Einkünfte angeben muss. Selbst wenn darauf dann in D keine Steuern erhoben werden.


Profilbild von
kickdown
18 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Auslandsreisen (nicht DE) für luxemburgischen Arbeitgeber

Hallo,

die Sache mit Tagen die man in DE für den Arbeitgeber verbringt sind ja relativ klar. Wie sieht es aber aus, wenn mein Arbeitgeber mich des öfteren auf Dienstreisen in andere Länder Europas und der Welt schickt?

Wird das versteuert in DE (vielleicht greift das DBA mit Luxemburg dann nicht) oder in LU (vielleicht gibts so ne Art Entsendegesetz?) oder im jeweiligen Zielland? Im letzteren Fall hätte ich ne Menge Steuererklärungen zu machen 🙁

Und was, wenn die Auslandstage diese 43 Tage Grenze überschreiten? Wäre meine StErkl dann gar in Deutschland zu machen?

Fragen über Fragen ...

Beste Grüße allerseits (bin froh, dass ich im Moment tatsächlich im Ausland bin und mir das Schneechaos erspart bleibt)!


Profilbild von
info
3701 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Basisinfos mit Beispielen: http://www.finanzamt-trier.de/information/lu02.pdf

Der Gesetzestext, Basis. http://www.steuerschroeder.de/luxembur.rtf

Und hier die wichtigen Infos was in der nahen Vergangenheit daraus gemacht wurde. Incl der Infos was dem Bürger ohne viel Tam-Tam in der Öffentlichkeit auferlegt wurde. Ein Auszug "Informationspflichten: Ab 2010 müssen Bürger und Unternehmer dem Finanzamt mehr Informationen zur Verfügung stellen, wenn sie in den betreffenden Regionen Geschäfte machen oder dort ein Konto unterhalten." http://www.jurablogs.com/de/steuerrecht-anpassung-dba-deutschland-luxemburg-anwendung-oecd-standards-steuerlichen

Früher war alles viel besser - das ist zumindest meine Sicht der Dinge´.


Profilbild von
info
3701 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

kickdown deine Frage wird im ersten link oben beantwortet. Es ist eines der Beispiel.:cool:


Profilbild von
kickdown
18 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Bis hierher schon mal vielen Dank!

Wenn ich nun in "n" vergangenen Jahren die entsprechende Zeit in Luxemburg versteuert habe, ist das also im Prinzip falsch gewesen. Falls nun DE Steuern nachfordert, bekomme ich dann die in Luxemburg irrtümlich bezahlten Steuern zurück? Andernfalls wäre ich ja effektiv doppelt besteuert 🙁 und in absoluten Zahlen kann das schon einiges ausmachen!

Ist da schon mal jemand durch?


Profilbild von
info
3701 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Über die letzten Jahre würde ich mir keine großen Gedanken machen. Soweit mir bekannt ist selbst das Jahr 2010 eher noch als Versuchsjahr zu betrachten. Ab 2011 wird es anders, da beginnen die Verträge bzw Durchführungsverordnungen zwischen D und Lu zu greifen. Wie gesagt, alle Arbeitgeber werden letztlich die Stunden als steuerfreie Stunden an Lu melden, hier werden keine erhoben, aber auf der Steuerkarte wird dann klar die Summe ausgewiesen auf die keine Steuern erhoben wurde. Eine einfache Sache für das Finazamt in D, denn eine einzige Zahl zu beobachten das bekommen die schon hin.

Und das mit der doppelten Besteuerung der Vergangenheit. Ja, ja das ist so ne Sache. Logik vom Finanzamt, den Fehler hat man ja selbst gemacht. Daher braucht man sich bei keinem zu beschweren.


Profilbild von
Toleranter
235 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Hallo "info", du: Ich weiß nicht wo du deine Quelle hast, aber die Aussage mit "die Vergangenheit ...keine Sorgen" bezweifle ich stark - siehe die bereits versendeten Formulare vom FA Trier mit der Bitte um Angabe der Auslandsaufenthalte der letzten 5 Jahre. Ob das FA nun ALLE, oder aufgrund von Ressourcen nur "Fälle" angehen wird, die bestimmte EK überschreiten - das kann ich auch nicht sagen. Das die Thematik jeden betrifft, steht außer Frage - ab 2010 sowieso. Aber nochmal: Bitte die einzelnen Themen nicht durcheinanderwerfen: 1. AG in Lux mit Aufenthalten des AN "nicht in Lux". 2. Thema 25 %: Wenn über 25% der Tage "nicht in Lux" => mit ges. Einkommen in DE sozialsteuerpflichtig 3. Thema Austausch von generellen Infos wg Steuer ab 2013 (jedoch ab 2010)

PS: an kickdown: "Angeblich" hat das FA Lux mit DE eine "Vereinbarung" getroffen, daß Erklärungen in Lux nach Vorlage der Steuerpflicht in DE wieder "aufgemacht" werden, sprich Erstattung. Aber nochmal: ES GIBT GENERELL NOCH NICHTS MIR BEKANNTES SCHRIFTLICHES

Freue mich wenn jemand mehr weiß ...:-)


Profilbild von
info
3701 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Hallo Toleranter,

mein Hinweis auf "keine Sorge" bezog sich auf die Frage der Steuer auf ein Drittland. Hier ist das mit dem Brief eine recht leere Angelegenheit da dem Finanzamt auf Jahre vor 2010 praktisch keine Ermittlungswerkzeuge zur Verfügung stehen. Daher muss man schon ein "dicker Fisch" sein damit hier jemand einen Handschlag macht.

Und die Quelle - ganz einfach, auch die Mitarbeiter auf dem Finanzamt haben eine Familie.


Profilbild von
Toleranter
235 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Hallo info,

wir beide sind schon ganz eng beieinander ...:-) Nur hinsichtlich Ermittlungswerkzeuge (bzw. wer wann betroffen ist) gehen unsere Meinungen auseinander ... Das ist ganz einfach: Ich schreibe dich pauschal an und bitte um Info, ob du die letzten 5 Jahre auch mal nicht in Lux warst - wieviele Tage bitte? Wenn du alles mit NEIN beantwortest glaube ich dir oder eben nicht ...dann will ich ggfls Nachweise die dies belegen. Dein Einkommensnachweis schicktst du mir bitte direkt mit - der letzten 5 Jahre (das was du auf einer Seite jährlich sep. vom AG bekommst - oder wenn du Erkl in Lux machst: Diese.) Mit welcher Begründung willst du mir dies verweigern ? Hast du was zu verbergen ? ... Versteh mich nicht falsch: Alles Hypothetisch, aber ...


Profilbild von
info
3701 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Sofern tatsächlich angefragt wurde wie folgt.

Die Kopie der Jahresabrechnung anfügen, ich denke da wird kein "Steuerfreies-Einkommen" aufgeführt sein. Das System wird ja auch gerade erst eingeführt. Ankreuzen sonst war nix. Hoffen das es keinen Anscheisser gibt der dem Finanzamt irgendwelche Sachen zusteckt. Zumindest beim FA Trier sind ca 30% aller Anfragen die den Grenzgänger gestellt werde auf Mitteilung Dritter begründet.

Wie üblich sind die Faktoren Neid, liebende Exbeziehung, Nachbarn, und missliebige Kollegen diejenigen die 99% aller Anzeigen ausmachen. Und wie wir alle wissen wird beim Finanzamt die Anzeige ja anonym angenommen, da braucht keiner seinen Namen zu nennen.


Profilbild von
Toleranter
235 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

JETZT stimme ich dir zu 100 % zu !!!! - Besonders was den "Auslöser solcher Anfragen" angeht !


Anonymous
Anonyme

Offline

14 Jahren  ago  

woher kommt die info mit den 30 % ?

L scheint die GG für die Steuerhinterzieher zu opfern.

Nach dem neuen Kompromiss auf EU Ebene scheint L die Einkommen der GG bereitwillig an die heimischen Finanzämter weiterzureichen; nicht jedoch die Namen der zahlreichen Steuerhinterzieher die sich Kapitaleinkünfte erzielen oder sich in eine Lebensversicherung geflüchtet haben (um ihr "steuerfreies" Geld weiss zuwaschen... welche heuchlerei


Profilbild von
Eddy Thor
211 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Zur Info: Am kommenden Freitag findet auf diegrenzgaenger.lu von 11-12 Uhr wieder ein Steuer-Chat statt. Hier weitere Infos: http://www.diegrenzgaenger.lu/edito-4670-steuerchat-am-17-dezember.html[/url]