Ursprünglich ging es mir darum als Grenzgänger zu gelten um die deutsche Krankenkasse beizubehalten, da man ja als Grenzgänger gilt, wenn man mindestens einmal pro Woche zurückkehrt. Zu dem Zeitpunkt war mir die Sache mit dem Lebensmittelpunkt aber nicht bewusst. Ich dachte, dass man diesen selbst festlegen kann, aber da ich, wie oben schon erwähnt, verheiratet bin und wir beide in Luxemburg arbeiten, geht dies ja scheinbar nicht ohne weiteres. Als Beispiel: Ein Arbeitskollege von mir arbeitet und wohnt unter der Woche in Luxemburg und pendelt am Wochenende nach Deutschland, da er dort ein Haus hat und auch seine Frau und Kind dort wohnen. D.h. Lebensmittelpunkt definiert durch die Familie. Ich bin davon ausgegangen, dass man dies immer so definieren kann.
Wie du geschrieben hast, gelten normalerweise auch die Versicherungen, wobei dies nicht immer der Fall ist. Meine Hausrat ist dort z.B. nicht gültig. Bei mir steht allerdings ebenfalls im Regelwerk bei Privathaftpflicht und Rechtschutz, dass diese europaweit gültig sind. Hier bin ich ebenfalls komplett vom Gegenteil ausgegangen.
Übrigens kann man in der Tat in der BRD auch ohne Wohnsitz ein Auto zulassen. Es gilt lediglich, dass man eine Anschrift zur Postzustellung benötigt.
Es ist natürlich die Frage ob man sich endgültig in Luxemburg niederlassen will, weil man z.B. Wohneigentum erworben hat. Dann macht es mehr Sinn wirklich alles nach und nach zu ändern. Bei uns ist allerdings so, dass wir momentan kurze Wege wollen-mehr nicht. Wo wir in 2 Jahren sind, kann ich sowieso noch nicht sagen. Um jetzt und später den Bürokratieaufwand gering zu halten, ist dies m.E. mit einem weiteren Wohnsitz einfacher. Wir schließen die notwendigen Luxemburger Versicherungen ab (rique locative für die Mietwohnung und eine Hausratversicherung)-alles andere belassen wir in Deutschland. Im Falle eine Rückumzugs haben wir so auch umgekehrt den wenigsten Aufwand.
Man hat aber m.E. gewisse Vorteile durch eine Beibehaltung des Wohnsitzes:
Behördengänge z.B. zur Beantragung eines Passes sind deutlich einfacher und wie schon von dir erwähnt ist z.B. auch die Eröffnung eines Bankkontos mit Wohnsitz leichter. Wir haben zudem noch Kapitalanlagen und die Banken verlangen teilweise auch einen deutschen Wohnsitz.
Da wir ja im Grenzgebiet wohnen und je nach Lage innerhalb von 20 Minuten im anderen Land sind, liegt es ja auch nahe, dass man dies nutzt. Es macht natürlich keinen Sinn nach Spanien zu ziehen und dies damit zu begründen. Wobei ein Wohnsitz DEFINITIV beibehalten werden kann-er muss natürlich tatsächlich vorhanden sein und in regelmäßigen Abständen genutzt werden. Ich hab hierzu bei uns auch mal vorsichtshalber auf dem deutschen Amt nachgefragt, was mir dort bestätigt wurde.
Übrigens findet man bei einigen Deutschen Botschaften hierzu ebenfalls Infomationen-z.B. bei der Deutschen Botschaft in Tallin (s. Link zum pdf):
http://www.tallinn.diplo.de/contentblob/3234396/Daten/3834449/DLDMBMeldesysteminDeu2014.pdf
Dadurch, dass wir die Möglichkeit einer Wohnung bei den Schwiegereltern haben, kann man diese ja auch nutzen.
Und wenn Luxemburger sagen, dass dies nicht zulässig sein, ist es schlichtweg falsch. Innerhalb von Luxemburg muss man sich zwar abmelden, wenn man seinen Wohnsitz wechselt, aber wie dies anderweitig national geregelt ist, kann kein Luxemburger Mitarbeiter auf dem Amt festlegen.
Bei guichet.lu steht bei Zuzug aus dem Ausland ebenfalls nichts davon, dass man sich abmelden muss (im Ausland). Wenn jetzt natürlich ein Mitarbeiter auf dem Amt in Luxemburg darauf besteht, meldet man sich ab und später wieder in Deutschland an. Dies verstößt weder gegen das Gesetz und ist konform mit EU-Recht. Wir haben bereits auf dem zuständigen Biergeramt nachgefragt. Dort bekamen wir einen Zettel mit den notwendigen Unterlagen zur Anmeldung. Von einer Abmeldebescheinigung war dort übrigens nichts vermerkt.
Vielleicht noch was interessantes: Im DBA zwischen der BRD und Luxemburg lautet der erste Artikel: "Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind." Mit dieser Aussage ist doch alles gesagt, oder nicht? Dieses Abkommen wird von jedem Staat unterzeichnet und gilt m.W. seit 1959. Also sollten auch die Luxemburger mittlerweile darüber informiert sein.
Letztendlich muss jeder für sich entscheiden und die Vor-und Nachteile abwägen. Es spricht allerdings nichts dagegen einen Wohnsitz beizubehalten, wenn man die Möglichkeit hat.
Diese Freizüzigkeit macht doch Europa in gewisserweise auch aus. Jeder profitiert doch letztendlich von dem Anderen und man kann sich frei bewegen. Deutsche tanken in Luxemburg und arbeiten dort zu guten Konditionen, Luxemburger kommen zum Einkauf nach Deutschland und kaufen sich teilweise hier Wohneigentum, da dies bezahlbarer ist als bei Ihnen, usw.
Noch was zu der Sache mit den Autos: Ich hab mich ausgiebig damit beschäftigt. Es ist richtig mit der Zulassung, jetzt kommt das ABER: Ein Fahrzeug muss grundsätzlich dort angemeldet werden wo es seinen regelmäßigen Standort hat, allerdings ist hier von einer 3-monatigen Frist auszugehen. Das heißt, ab 3 Monaten ist hier von einer dauerhaften Nutzung auszugehen, allerdings beginnt diese Frist mit jedem Grenzübertritt von Neuem. Staaten, die dem Genfer Abkommen beigetreten sind, berechtigen übrigens auch inländische Personen mit dem Fahren von ausländischen KFZ bis zu 14 Tage. Das heißt, es müsste dich jemand länger beschatten um dir dies nachzuweisen. Vor allem: Was machen jene Peronen, die in Luxemburg unter der Woche wohnen aber das Auto in Dt zugelassen haben, wie mein oben erwähnter Arbeitskollege? Ich würde mal sagen, dass es sich hierbei um eine "Grauzone" handelt. Im Grenzgebiet ist es doch überall so, dass man Luxemburger Kennzeichen auch vor deutschen Häusern dauerhaft sieht. Wird dem irgendwie nachgegangen? Bei dm Anwohnerparken ist es natürlich richtig. Man bekommt einen Platz nur mit Luxemburger Kennzeichen-mit Tiefgaragenstellplatz natürlich kein Problem. Bei einer Kontrolle könnte man ja auch seinen deutschen Personalausweis zeigen (gesetzt der Fall ein Wohnsitz in Deutschland ist vorhanden). Zudem sollte man eine Erlaubnis des Halters mitführen zum Führen des Fahrzeugs.
Hier ein interessanter Thread zur der Thematik mit Quellenangaben: http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/20630-kfz-mit-poln-zulassung-aber-wohnsitz-in-d/
Und hier ein Artikel vom ADAC (wobei der umgekehrte Fall gilt-aber im Prinzip ist dies ja das selbe): https://www.aufenthalter.ch/downloads/kfzsteuerauslaendischefahrzeugein_d.pdf