hi,
Für die Luxembourger Altersvorsorge schau in die LIR111, LIR 111bis und LIR110 aber Deine Frau kann auf jeden Fall die Kinderzulage beim Riestern kassieren!
Der Mindesbeitrag von 5€ ist aber nicht im ersten Jahr der Erziehungszeit anwendbar, weil man beim riestern ja immer hinterherhinkt da die Besteuerungsgrundlage ja das Vorjahresgehalt ist. Dafür kommt dieses dann aber noch zum tragen wenn sie wieder arbeiten gehen sollte.
Ob Ihr nur den Minimumbetrag einzahlt ist von Eurem Budget und Eurer "Rentenplanung" abhängig. Wenn Euer Budget begrenzt ist und Du nach Luft bei den Freibeträgen in Lux hast (bedenke dass Du ja drei Haushaltsmitglieder hast und dieser daher das dreifache ist), dann schliesse Du doch einen Riester Vertrag für Dich ab, kassier zusätzlich die Prämie und gib die Kinderzulage Deiner Frau und zahle dort nur den Mindestbetrag, dass ist zumindestens meine Taktik. Wir haben zwei Kinder und bekommen 6 Jahre lang vom Staat die Ganzen Zulagen für 60€ Eigenbetrag im Jahr, wenn das keine Rendite ist, weiss ich es nicht!
Die Besteurung ist übrigens klar geregelt, nachgelagert besteuert heist dass Du die Rente später als Einkommen versteuern muss (Stand heute). Dafür hast Du aber die Zulagen bekommen und kannst die Beiträge absetzen UND HAST KEIN RISIKO!!! Aber egal was Du machst, Papa Staat hält immer die Hand auf 😥
Viel Erfolg
Doedel