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Forum / Steuern und Finanzen

Altersrente Luxemburg  

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Bernd7
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3 Jahren  ago  

Ok gut, danke, ich werde mal noch die CNAP kontaktieren, wobei mir bereits einige Informationen, die ich von staatlicher Seite erhalten hatte, nicht wirklich weitergeholfen haben.

 

Ah, sehr gut, das mit dem Pflegeunterstützungsgeld war mir nicht wirklich bewusst, ist zwar im Moment noch nicht aktuell so eine Situation, sie droht aber. Sofern ich das richtig verstanden habe, wäre man dann als pflegende Person in Deutschland auch offiziell in Deutschland erwerbstätig und selbst bei noch so kleinem Pflegeunterstützungsgehalt, würden daraus in Luxemburg keine Rentenansprüche resultieren, weder als Pflichtzeit, noch als Ergänzungszeit, richtig ?

Ja, für eine Uebergangszeit in die Selbständigkeit gibt es noch Stütze, aber die wird in aller Regel nicht die volle Zeit abdecken, die nötig ist, bis erste nennenswerte Einnahmen erwirtschaftet werden. 

Nochmal wegen dem 18. Lebensjahr:

@Mischmasch: wie wurde das denn in deiner Rentenzeitauflistung anerkannt ? War das volle 18. Jahr schon Ergänzungszeit ? 


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3730 Messages

Offline

3 Jahren  ago  

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rente_fuer_pflegepersonen.pdf?__blob=publicationFile&v=2

 

Bei der Rentenversicherung am besten einen Termin machen zu einem persönlichen Gespräch, das Thema ist zu komplex um es hier im Forum zu behandeln, sehr viele haben hier Fakten, es gibt aber auch falsche Antworten. Oder wie bei mir eine Antwort die nicht klar genug beschrieben ist und falsch verstanden wird. Niemand macht das hier aus böser Absicht, aber bei dem Thema musst du eine belastbare Antwort bekommen und nicht eine gut gemeinte Antwort 👍


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MischMasch
Trier | Deutschland | 337 Messages

Offline

3 Jahren  ago  

@Bernd7: Eine Bitte vorab: erstelle besser 10 separate Diskussionen als 10 Themen in einer Diskussion. Dann bekommst Du einzelne Fragen bestimmt schneller beantwortet und man findet Themen, die einen interessieren schneller wieder. So wird manche/r von der Masse "erschlagen".

1. Thema: Schul- und Studienzeiten als Ergänzungszeiten:Die Mitteilungen der CCSS sind leider sehr spartanisch. Hier wird nur aufgelistet:Dauer der Versicherungszeiten: xxx MonateNicht überschneidende Ergänzungszeiten: y,yy Jahre.

Ohne das direkt belegen zu können, bin ich sicher das das eigentlich vom 18. bis 27. Geburtstag heißen müsste. Es sind auf jeden Fall maximal 9 Jahre. Ob dann der Monat des 18. Geburtstags schon mitzählt oder erst der Monat des 27. Geburtstags, kann ich nicht sagen.

2. Thema: Invalidenrente

Für die Berechnung der Invalidenrente werden fiktive Renten-Beiträge bis zum 55. Lebensjahr berechnet, die sich aus dem Durchschnitt der letzten Verdienste ergeben. Ich glaube nicht, dass die Beiträge aus den Zeiten, in denen man erwerbsunfähig war, wieder vom Rentenkonto heruntergerechnet werden. Dagegen spricht allerdings, dass "Zeiten, in denen eine Invalidenrente gezahlt worden ist"  nur bei den Zurechnungszeiten aufgelistet sind. Ein Beispiel der Kalkulation bei vorübergehender Invalidität habe ich allerdings auch noch nicht gesehen. Falls keine Beiträge während einer vorübergehenden Invalidität berücksichtigt würden, würde man tatsächlich sicher schnell auf das Mindestniveau zurückfallen.

 

In manchen Punkten ist die folgende Broschüre der CSL etwas ausführlicher: https://www.csl.lu/de/publications/lassurance-pension/20141115_csl_lassurancepension-3/