Ok gut, danke, ich werde mal noch die CNAP kontaktieren, wobei mir bereits einige Informationen, die ich von staatlicher Seite erhalten hatte, nicht wirklich weitergeholfen haben.
Ah, sehr gut, das mit dem Pflegeunterstützungsgeld war mir nicht wirklich bewusst, ist zwar im Moment noch nicht aktuell so eine Situation, sie droht aber. Sofern ich das richtig verstanden habe, wäre man dann als pflegende Person in Deutschland auch offiziell in Deutschland erwerbstätig und selbst bei noch so kleinem Pflegeunterstützungsgehalt, würden daraus in Luxemburg keine Rentenansprüche resultieren, weder als Pflichtzeit, noch als Ergänzungszeit, richtig ?
Ja, für eine Uebergangszeit in die Selbständigkeit gibt es noch Stütze, aber die wird in aller Regel nicht die volle Zeit abdecken, die nötig ist, bis erste nennenswerte Einnahmen erwirtschaftet werden.
Nochmal wegen dem 18. Lebensjahr:
@Mischmasch: wie wurde das denn in deiner Rentenzeitauflistung anerkannt ? War das volle 18. Jahr schon Ergänzungszeit ?