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Forum / Steuern und Finanzen

Altersrente Luxemburg  

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Bernd7
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3 Jahren  ago  

Ja klar gibt es die volle Mindestpension erst bei insgesamt 40 Jahren (wobei mindestens 10 pflichtversicherte dabei sein müssen). Ich schrieb ja in meinem letzten Posting als Ausgangssituation bei A) dass 30 Ergänzungsjahre (und 10 Pflichtjahre) vorliegen würden. Diese 30 Ergänzungsjahre sind auch recht schnell zusammen, z.B. 7 Jahre Studium/Ausbildung, 10 Jahre Kindererziehungszeit (nicht die bezahlten Baby-Jahre), 8 Jahre Angehörigenpflege und dann z.B. noch 5 Jahre Punkt 5 der Ergänzungszeitliste der CNAP "Zeiten bis zu 15 Jahren von Selbständigen in Luxemburg, die vor der Schaffung der Versicherungspflicht geleistet wurden, sowie Zeiten die von der Versicherungspflicht befreit waren". Also nehmen wir mal als Bsp. an, man erklärt, eine Plattform entwickeln zu wollen, über die dann später Produkte gehandelt werden sollen. Man möchte das aber in Eigenregie machen, muss sich also erst die nötigen Programmierkenntnisse uvwm aneignen, bevor da überhaupt irgendwas Sichtbares rauskommt in Form einer öffentlich zugänglichen Website. Oder wird sowas nicht als Ergänzungszeit gewertet ?

Davon aber mal abgesehen, angenommen, man hätte also staatlich anerkannte 10 Pflichtversicherungsjahre und 30 anerkannte Ergänzungsjahre, dann würde man also in jedem Fall die volle Mindestrente erhalten,

richtig ?

Ich selber stehe noch nicht direkt vor der Pension, überlege aber tatsächlich, mich selbständig zu machen und (mit vermutlich noch weiteren Personen zusammen) so eine Plattform zu entwickeln bzw. ein Unternehmen zu gründen, wo dann definitiv zumindest mal 1-2 Jahre gar keine Arbeitstätigkeit nach aussen sichtbar würde und auch keine Umsätze etc. gemacht würden. Daher müssten diese Aspekte bzgl. der Anerkennung in Bezug auf die Rente vor so einem Schritt geklärt sein.

Die Antwort zu Punkt B) habe ich nicht verstanden. Bezieht sich deine Aussage auf den Empfang der Rente, was dann an welches Land gezahlt werden muss ? Meine Frage ist ja, ob es für den Zeitraum des Erwerbs der Rentenanwartschaften und insb. für die Ergänzungszeiten einen Unterschied macht, ob man als EUler in Luxemburg oder eben in Deutschland oder sonstigen EU-Ausland wohnt ?

Also sprich, ich würde jetzt z.B. 2 Jahre in Deutschland eine Plattform programmieren. Wäre das dann immer noch ergänzungszeitkonform in Luxemburg ? Oder eben in Deutschland Angehörige pflegen etc. Macht der Standort einen Unterschied für die luxemburgische Anerkennung als Ergänzungszeit ?

 

@info: 

Ja klar kann der Schuldner in Griechenland jetzt einen Insolvenzantrag stellen. Deswegen probiere ich ja gerade auszuloten, inwieweit es Sinn macht, jetzt bereits beim lux. Staat etwaige zukünftige Rentenansprüche von ihm pfänden zu lassen. Nur dazu muss ich erstmal das Regelwerk verstanden haben, um grob seine Rentenhöhe abschätzen zu können bzw. deren Pfändbarkeit/höhe, denn die zukünftigen Rentenansprüche sind ja meines Wissens nicht Bestandteil der etwaigen Insolvenzmasse.  Nur ist solch ein Pfändungsprozedere halt recht komplex und auch kostspieliger als eine simple Standardgehaltspfändung beim Arbeitgeber.


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3 Jahren  ago  

Wie willst du zukünftige Rentenansprüche pfänden? Dazu müsste ja eine Glaskugel existieren die dir sagt wie lange der Gläubiger lebt. Rente kann nur gepfändet werden wenn eben eine solche Rente bezogen wird.

Sofern der Gläubiger nicht völlig neben der Spur ist hat er den Insolvenzantrag in Griechenland lange gestellt und damit ist der Käse sofort gegessen. Von daher solltest du dir wohl eher Gedanken darüber machen ob die Insolvenz in Griechenland nicht bereits abgeschlossen ist. Zur Erinnerung, in Griechenland ist die Insolvenz mit exakt Null Jahren und Null Tagen verbunden. Einen Wohnsitz wird er wohl über seine Familie recht leicht lösen können.


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Bernd7
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3 Jahren  ago  

Mir geht es in meiner Anfrage nicht nur um diesen Schuldner, wie gesagt, diese Rententhematik betrifft eine Vielzahl von Personen in meinem Umfeld. 

Daher würde ich mich freuen, wenn zu meinem letzten Posting nochmal Stellung genommen werden könnte, also zu allem bis auf den letzten Absatz.

 

OffTopic Schuldner: 

Ich gehe nicht davon aus, dass der Schuldner Privatinsolvenz in Griechenland angemeldet hat oder anmelden wird, dafür verfügte er vorher über noch zu viele Assets, als dass dies den Aufwand im Vergleich zu meiner Forderung rechtfertigen würde alles vorher umzuschreiben, etc.  Zudem ist mir bekannt, dass zumindest in Luxemburg von keinen weiteren Parteien Pfändungen gegen ihn am Laufen sind. Zudem muss der Schuldner damit rechnen, dass wenn bei ihm absolut nix mehr zu holen ist, ich mich auch an sein Umfeld wenden kann, wo ich auch Titel habe, was zwar derzeit aufgrund von Pfändungsfreigrenzen nicht signifikant gepfändet werden kann, aber zumindest kann in seinem Umfeld dann sozusagen der psychische Druck signifikant erhöht werden (also z.B. durch andauerndes Schlechtmachen beim Arbeitgeber (bis zum möglichen Rauswurf), Information des weiteren sozialen Umfeldes über die Umstände etc.) Also so einfach ist die Sache definitiv nicht für ihn. Aber ich kann es natürlich auch nicht ausschliessen, dass er Privatinsolvenz in Griechenland anmeldet. Ich bin kein Jurist und habe mich mit den technischen Abwicklungsfragen bis jetzt nicht auseinandergesetzt, ich weiss jedoch von einem Volljuristen, dass zumindest in Deutschland selbst nach einer Privatinsolvenz die Rente grundsätzlich pfändbar bleibt; um dies abzuwenden, muss der Schuldner dann aktiv und gegen die Pfändung wiederum Einspruch einlegen, was ich auch nicht als gegeben ansehe, wenn er noch nicht mal zum Gerichtsprozess erscheint oder sich durch einen Anwalt vertreten lässt oder in dem Verfahren in irgend einer Form Stellung bezogen hat. Und in Bezug auf die Rentenpfändung wäre der Gerichtsstand dann Luxemburg und nicht Griechenland oder Honululu oder wo auch immer er sich aufhalten mag. Es wäre jedenfalls nicht das erste Mal, wenn ich im Rahmen einer Pfändungsaktion zu Geld käme, wo vorher fast alle erklärt hatten, ich würde da eh leer ausgehen.

Was aber viel wichtiger ist: Die genaue Rentenberechnungssystematik verstanden zu haben, um beurteilen zu können, ob so ein Ansatz, sich auf mögliche spätere Rentenpfändungen bei ihm zu konzentrieren, überhaupt sinnvoll ist, oder ob das aus Gründen der Rentenhöhe keinen Sinn macht.

Nochmal:

ich wäre für eine Stellungsnahme zu meinem letzten Posting (bis auf den letzten Absatz) dankbar.

 


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3 Jahren  ago  

Die private Insolvenz wird beim zuständigen Gericht am Wohnort gestellt und wie ich bereits geschrieben habe sollte das für den Schuldner sehr leicht machbar sein.

Gelinde gesagt braucht man in Griechenland nur vom Termin des Antrag bis zum Urteil kein Geld zu haben, sobald man aus dem Gericht ist kann man wieder auf dem Konto haben was man will. Wenn der Schuldner also in aller Ruhe im letzten Jahr den Antrag in Griechenland gestellt hat dann sind alle deine Träume von einer Pfändung erledigt. Das Urteil aus Griechenland ist in der ganzen EU gültig. 

Wenn der dann mal in Rente geht kann er das Urteil aus der Tasche ziehen und dein Pfändungsanspruch ist für die Tonne.

 

Zu dem Fragen zur Rente, wovon lebt man denn eigentlich über so viele Jahre ohne Einkommen?


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Bernd7
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3 Jahren  ago  

Nochmal:

ich möchte Rentensystematiken hier erörtern und nicht irgendwelche recht belanglosen Diskussionen über Schuldner führen. Meine im vorletzten Posting gestellten Fragen betreffen den Schuldner zwar zum Teil auch etwas, es geht mir bei meinen Fragen aber vor allem auch um mein persönliches Umfeld bzw. auch um mich selbst. @info: warum beantwortest du denn nicht einfach meine wirklich relevanten Fragen ? Du kannst gerne einen Thread aufmachen, wie/ob und unter welchen Umständen man Pfändungen durchführen kann und wie deren Erfolgsaussichten sind. Mich interessieren andere Fragestellungen jedoch erheblich mehr. Danke für die juristische Beratung, die hole ich mir jedoch zu gegebener Zeit lieber persönlich von Volljuristen ein. Du kennst im Prinzip so gut wie gar keine Umstände über meinen Schuldner und kannst daher auch nicht ansatzweise dessen mögliches Verhalten einschätzen. Genau solche Sprüche wie "dann sind alle Träume von der Pfändung erledigt" habe ich schon oft gehört. Und was war am Ende, bekam ich doch den vollen Betrag gepfändet! Ich wollte mich zwar nicht nochmal wiederholen, aber es ist wohl nötig: Der Gerichtsstand für eine Klage gegen meine etwaige Pfändung von seiner luxemburgischen Rente  ist OHNE WENN UND ABER LUXEMBURG. Unter Umständen kommt er auch schon mit einer einfachen Beschwerde bei der lux. Rentenkasse durch. In jedem Fall aber muss ER SELBST dann von sich aus aktiv werden und sich dagegen wehren, was du einfach als gegeben voraussetzt. Und das ist eben alles andere als sicher wie ich schon zuvor in Ansätzen umrissen habe; ich gehe sogar davon aus, dass da sehr wahrscheinlich kein Einspruch erfolgen würde. Aber mir langt es jetzt mit dem Schuldner, ich werde darauf nun nicht mehr eingehen.

 

Ich hab jedoch noch zusätzlich zu meinem zweitletzten Posting eine weitere wirklich wichtige Frage für die Rentenversicherungsthematik:

Eine enge Bekannte von mir, die weder richtig deutsch, noch Französisch (noch Luxemburgisch) beherrscht, um die ich mich auch selbst etwas kümmere, bezieht derzeit eine Invalidenrente vom Luxemburger Staat, wo auch kaum eine Aussicht auf gesundheitliche Besserung besteht. Sie ist aber noch etliche Jahre entfernt von der Alterspensionsgrenze. Sie meinte sinngemäss übertragen auf die CNAP-Sprechweise, dass diese Invalidenrentenzeit eine Ergänzungszeit darstellt: 

Ist es richtig, dass diese Zeit des Invalidenrentenbezugs als Ergänzungszeit gewertet wird ?

In der CNAP- Broschüre heisst es nämlich hierzu bei Punkt 1 der Ergänzungszeiten:

"Zeiten, während denen der Versicherte zu einem früheren Zeitpunkt eine Invalidenpensionbezogen hat".

Mir ist hier nicht klar, was dieses "zu einem früheren Zeitpunkt" konkret bedeuten soll. Sie bezieht ja JETZT die Invalidenrente. Also ist deren jetzige Situation ergänzungszeitrelevant oder nicht ?


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3 Jahren  ago  

1. Ja im Fall einer Invalidenrente wären das Ergänzungszeiten.

2. Die Ergänzungszeit bei Selbstständigkeit gilt nur wer von der Versicherungspflicht befreit war. Hier nochmals meine Frage, wovon will man ohne Einkommen leben.

3. Die Jahre zählen nur wenn es KEINE Überschneidung mit anderen Systemen gibt! Wenn die Studienjahre zB im deutschen Rentensystem anerkannt werden kann man die Zeit nicht nochmals in Luxemburg anrechnen lassen. Wer Kindererziehungsjahre haben möchte darf in der Zeit NICHT gearbeitet haben oder Elterngeld bezogen haben, es ist die Altersgrenze der Kinder zu berücksichtigen. Wer Pflege gemacht hat darf auch NICHT gearbeitet haben und auch kein Pflegegeld bezogen haben, die Pflege muss nachgewiesen werden. Bei der Pflege ist das seit Einführung der Pflegeversicherung praktisch hinfällig geworden (Deutschland 1995 und Luxemburg 1999) es geht also nur um Pflegezeit vor diesen Terminen.


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MischMasch
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3 Jahren  ago  

Wenn die Invalidenrente bis zum 65. Lebensjahr bezogen wird, dann geht sie automatisch in die Altersrente über, ohne dass sie neu berechnet wird!

zu 3. von Info: Ergänzungszeiten sind Versicherungszeiten ohne Beitrag und haben in der Regel keinen Einfluss auf die Rentenhöhe; Außnahme: Luxemburg (pauschale Steigerung). Diese Zeiten werden sehrwohl in jedem Land gleichzeitig, nach den jeweiligen Rechtsvorschriften anerkannt!

Meine Studienzeiten in Deutschland wurden aus der deutschen Rentenmitteilung 1:1 in Luxemburg als Ergänzungszeiten übernommen!

Ergänzungszeiten in Lux oder Anrechenzeiten in D werden in Luxemburg ab 60 Jahren für die Ermittelung der vorgezogenen Altersrente und in Deutschland bei der Berechnung der "Altersrente nach 35 Versicherungsjahren" ab 63/65 gleichzeitig berücksichtigt!


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3 Jahren  ago  

@MischMasch

Evtl war mein Punkt 3 nicht klar genug beschrieben, ich wollte damit eigentlich klar machen das es genau um das Thema "Beitragsfrei" geht. Sollte es sich zB um ein duales Studium handeln, oder innerhalb des Studiums ein RV relevanter Job gemacht worden sein, oder RV nachgekauft hat kommt es eben zu der von mir beschriebene "Überschneidung".

Wer also zB 3 Jahre dual studiert erhält diese Zeit nicht nochmals, nachgekaufte Zeiten müssen auch abgezogen werden und wer gearbeitet hat darf die auch nicht doppelt rechnen.


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Luxi
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3 Jahren  ago  

Ist zwar bei mir noch ein ganzes Weilchen hin, aber dennoch:

Ich hatte mir kurz nach dem Studium (während dem ich auch ein paar Nebenjobs gemacht und geringfügig in die deutsche RV eingezahlt hab) bei der deutschen RV mir meine Studienjahre anerkennen lassen. Damals war mir noch nicht bewusst, dass ich womöglich nur in Lux arbeiten werde und dann keine deutsche Rente beantragen würde.

Verstehe ich das jetzt richtig, dass ich mir die deutschen Studienzeiten dann auch in Luxemburg anerkennen lassen kann, ohne ein Problem damit zu bekommen, dass die auf der deutschen Seite (wo ich ja dann eh keine Rente her bekomme) auch schon anerkannt sind? Oder kann ich mir die in Deutschland wieder aberkennen lassen?


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3 Jahren  ago  

Wie oben beschrieben werden die beitragsfreien Zeiten aus dem Studium sind in Luxemburg für zwei Punkte relevant:

1. Bis zur Obergrenze werden diese als Rentenjahre gerechnet.

2. Die Jahre werden als Ergänzungszeiten gerechnet und haben damit eine Auswirkung auf die Rentenhöhe, wenn auch nur einen kleinen.  


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MischMasch
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3 Jahren  ago  

Es geht ja prinzipiell darum, dass man nicht benachteiligt wirst, wenn man in mehreren Länder gearbeitet hat. Hättest Du in 20 Ländern der EU je 2 Jahre gejobt, dann würdest Du keine Rente bekommen, wenn die Zeiten nicht gegenseitig anerkannt werden. Das gilt dann genauso für Ergänzungszeiten! So erhält man aus jedem Land quasi ein zwanzigstel der Rente.

Es gibt nur unterschiedliche "Spielregeln": In Deutschland werden z.B. Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr für maximal 8 Jahre anerkannt; in Luxemburg aber erst ab 18 bis maximal zum 27. Lebensjahr! BTW: Wer Abi mit 19 gemacht hat, sollte auch sein Zeugnis einreichen!

 


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Bernd7
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3 Jahren  ago  

Zu der Pflegezeit: 

Wenn eine in Deutschland sich befindliche und vom deutschen Staat als Pflegefall eingestufte Person nicht in eine Pflegeanstalt will, sondern sich privat von Angehörigen auf deutschem Boden pflegen lassen will. Warum sollte dies nicht als Ergänzungszeit gewertet werden in Luxemburg ? (natürlich sofern gleichzeitig sonst kein Arbeitseinkommen oder  sonstige rentenrelevante Zeit vorliegt) Was soll sich daran 1999 geändert haben ? Das Pflegegeld bekommt doch der Kranke und nicht der Pflegende. Und wenn der Kranke dem Pflegenden als Dankeschön z.B. mal ein paar Essenszuschüsse gibt, fällt das rein offiziell unter Schenkung und nicht unter Gehalt. 

Hier benötige ich fundiertere Aussagen, wieso so eine Pflege nicht als Ergänzungszeit gewertet werden sollte.

 

Zu der Invalidenrente:

Ok verstanden, wenn die Person durchgehend invalide ist bis zum Renteneintritt, dass dann die Altersrentenhöhe gleich der letzten Invalienrentenhöhe ist. Was passiert aber, wenn jetzt z.B. 1 Jahr vor frühest möglichem Renteneintritt die Person wieder als arbeitsfähig beurteilt wird und auch tatsächlich arbeitet und sagen wir vorher 25 Jahre Invalidenrente hatte. Sofern ich das richtig verstanden habe, würde diese Zeit als RV-beitragsfreie Zeit ja nur als Ergänzungszeit gewertet werden, so dass dann die normale Altersrente nach dem Standard-Berechnungsprozedere mit pauschalen und proportionalen Steigerungen und Ergänzungszeiten erfolgt und nach dieser Berechnungsmethodik dann sehr wahrscheinlich eine sehr niedrige Altersrente herauskäme, zumindest niedriger als jene der aktuellen Invalidenrentenhöhe (da ja keine Beiträge an die RV abgeführt wurden während der Invalidenperiode). Vermutlich wäre dann die Altersrente unter dem Mindestniveau und somit würde die Altersrente dann auf Mindestrentenniveau aufgestockt werden. Habe ich das richtig verstanden ? Es wäre dann also rein finanztechnisch gesehen besser, wenn der Gesundheitszustand schlecht bleiben würde, damit die Altersrente höher ausfällt. Im Grunde absurd so ein Prinzip. Aber das wäre ja dann die Konsequenz.

 

Zu den Schulausbildungsjahren:

Was bedeutet "ab dem 18. Lebensjahr" ? In der CNAP-Broschüre steht ja "zwischen dem 18. und .... Lebensjahr"

Also ab dem Tag, wo die Person 18 Jahre und 1 Tag alt ist oder wo die Person 17 Jahre und 1 Tag alt war. Denn letztere Person befindet sich ja dann im 18. Lebensjahr. Also muss das 18. Lebensjahr abgeschlossen sein für die Anerkennung als Ergänzungszeit in Luxemburg oder zählt dieses Jahr schon mit ?

 

Zu der Versicherungspflicht im Falle von Selbständigkeit:

Hier nochmal meine Frage: Gehe ich recht in der Annahme, dass wenn eine Unternehmensgründung anvisiert ist, jedoch offiziell noch nicht vollzogen wurden, sondern zunächst interne Vorarbeiten durchgeführt werden, wie z.B. Erstellung eines Businessplans, Programmierung einer für den Geschäftsbetrieb nötigen Plattform bzw. deren Vorbereitungen, dass diese Zeit als Ergänzungszeit in Luxemburg gewertet wird, unabhängig davon, auf welchem Boden diese Tätigkeiten stattgefunden haben ? Gehe ich recht in der Annahme, dass ab dem Zeitpunkt, wo eine offizielle Unternehmenseintragung erfolgt ist, dann keine Ergänzungszeit mehr vorliegt, sondern normale Pflichtversicherungszeit, selbst wenn noch gar keine Umsätze des Unternehmens getätigt wurden ? Nur wird dann ja auch nix an die RV abgeführt, da ja noch kein Einkommen vorhanden war. Ein guter Freund hatte z.B. zunächst mal 2-3 Jahre nach seiner Gründung so gut wie keine Einnahmen, heute ist er mehrfacher Millionär. 

 

Zu der Frage nach der Lebensunterhaltsquelle im Falle einer Nicht-Erwerbstätigkeit. Am besten setzt du dich mit der Statec direkt auseinander, die können dir am ehesten beantworten, warum etwa 1/3 aller prinzipiell arbeitsfähigen Leute (also keine Schüler,Studenten,Rentner, etc.) laut dem 2011er-Zensus in Luxemburg nicht arbeiten bzw. wie die ihren Lebensunterhalt finanzieren. Das wäre sicher ein abendfüllendes Programm alle Möglichkeiten aufzuzählen, hier mal ein kleiner Auszug: Finanzierung durch Angehörige, von eigenen Rücklagen, Mieteinkünften, Kapitaleinkünften, Lizenzerlösen, Pfändungen, schwarz erwirtschaftetem Geld und manche erbetteln sich ihren Bedarf bzw. bekommen abgelaufene Nahrungsmittel von Supermärkten. Das war jetzt aber nur ein kleiner Anfang der Möglichkeiten. 


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MischMasch
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3 Jahren  ago  

Hallo Bernd7,

wir sind hier hauptsächlich nur Laien und versuchen unsere Erfahrungen auszutauschen.

Wenn Du so viele Detailfragen hast, dann fragst Du am Besten mal direkt bei der Hotline der CNAP nach:

https://www.cnap.lu/accueil-home/informationen-in-deutscher-sprache/


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3 Jahren  ago  

Zur Pflege: Das nennt man  Pflegeunterstützungsgeld, das ist für die welche die Pflege machen.

Selbstständige ohne Einnahmen haben grundsätzlich ALG2 Ansprüche beim Jobcenter, darum kam die Frage.


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3 Jahren  ago  

btw, die Fragen würde ich eher offiziell stellen, hier der link

Kontaktformular:  https://www.cnap.lu/accueil-mail/

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