Ja klar gibt es die volle Mindestpension erst bei insgesamt 40 Jahren (wobei mindestens 10 pflichtversicherte dabei sein müssen). Ich schrieb ja in meinem letzten Posting als Ausgangssituation bei A) dass 30 Ergänzungsjahre (und 10 Pflichtjahre) vorliegen würden. Diese 30 Ergänzungsjahre sind auch recht schnell zusammen, z.B. 7 Jahre Studium/Ausbildung, 10 Jahre Kindererziehungszeit (nicht die bezahlten Baby-Jahre), 8 Jahre Angehörigenpflege und dann z.B. noch 5 Jahre Punkt 5 der Ergänzungszeitliste der CNAP "Zeiten bis zu 15 Jahren von Selbständigen in Luxemburg, die vor der Schaffung der Versicherungspflicht geleistet wurden, sowie Zeiten die von der Versicherungspflicht befreit waren". Also nehmen wir mal als Bsp. an, man erklärt, eine Plattform entwickeln zu wollen, über die dann später Produkte gehandelt werden sollen. Man möchte das aber in Eigenregie machen, muss sich also erst die nötigen Programmierkenntnisse uvwm aneignen, bevor da überhaupt irgendwas Sichtbares rauskommt in Form einer öffentlich zugänglichen Website. Oder wird sowas nicht als Ergänzungszeit gewertet ?
Davon aber mal abgesehen, angenommen, man hätte also staatlich anerkannte 10 Pflichtversicherungsjahre und 30 anerkannte Ergänzungsjahre, dann würde man also in jedem Fall die volle Mindestrente erhalten,
richtig ?
Ich selber stehe noch nicht direkt vor der Pension, überlege aber tatsächlich, mich selbständig zu machen und (mit vermutlich noch weiteren Personen zusammen) so eine Plattform zu entwickeln bzw. ein Unternehmen zu gründen, wo dann definitiv zumindest mal 1-2 Jahre gar keine Arbeitstätigkeit nach aussen sichtbar würde und auch keine Umsätze etc. gemacht würden. Daher müssten diese Aspekte bzgl. der Anerkennung in Bezug auf die Rente vor so einem Schritt geklärt sein.
Die Antwort zu Punkt B) habe ich nicht verstanden. Bezieht sich deine Aussage auf den Empfang der Rente, was dann an welches Land gezahlt werden muss ? Meine Frage ist ja, ob es für den Zeitraum des Erwerbs der Rentenanwartschaften und insb. für die Ergänzungszeiten einen Unterschied macht, ob man als EUler in Luxemburg oder eben in Deutschland oder sonstigen EU-Ausland wohnt ?
Also sprich, ich würde jetzt z.B. 2 Jahre in Deutschland eine Plattform programmieren. Wäre das dann immer noch ergänzungszeitkonform in Luxemburg ? Oder eben in Deutschland Angehörige pflegen etc. Macht der Standort einen Unterschied für die luxemburgische Anerkennung als Ergänzungszeit ?
@info:
Ja klar kann der Schuldner in Griechenland jetzt einen Insolvenzantrag stellen. Deswegen probiere ich ja gerade auszuloten, inwieweit es Sinn macht, jetzt bereits beim lux. Staat etwaige zukünftige Rentenansprüche von ihm pfänden zu lassen. Nur dazu muss ich erstmal das Regelwerk verstanden haben, um grob seine Rentenhöhe abschätzen zu können bzw. deren Pfändbarkeit/höhe, denn die zukünftigen Rentenansprüche sind ja meines Wissens nicht Bestandteil der etwaigen Insolvenzmasse. Nur ist solch ein Pfändungsprozedere halt recht komplex und auch kostspieliger als eine simple Standardgehaltspfändung beim Arbeitgeber.