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Forum / Steuern und Finanzen

40% Home Office in Deutschland - Steuern?  

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Johnnyfloda
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9 Jahren  ago  

Naja, wenn man mich jetzt für 2 Jahre nach China entsenden würde und ich würde mit Kind und Kegel für die Zeit da rüber ziehen und würde in der Zeit meinen Wohnsitz in Deutschland komplett aufgeben, dann würde ich in China ja trotzdem nicht sozialversicherungspflichtig. Das ist doch gerade der besondere Gag bei einer Entsendung...


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Fredde
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9 Jahren  ago  

wir sprechen hier über eine Entsendung innerhalb der EU! Und nicht nach China! Dein Arbeitgeber muss bei einer Entsendung innerhalb (von LUX aus ist DE auch Ausland) ein Formular A1 ausfüllen und diese an die CCSS schicken. Wenn nun dort festgestellt wird das durch die Entsendung eine Veränderung der Sozialversicherungspflicht entsteht informiert die CCSS die entsprechende Kontaktstelle in DE. Ich mache das regelmässig für eine Entsendung nach Frankreich. Siehe auch den entsprechenden Artikel hier auf der Grenzgänger-Webseite.

Eine Entsendung ausserhalb der EU ist eine andere Sache und abhängig vom jeweiligen Land.


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Johnnyfloda
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9 Jahren  ago  

Jetzt bin ich in der Tat verwirrt. Nach meinem Verständnis begründet ein Arbeitnehmer bei einer konzerninternen Entsendung (bei Beibehaltung des Vertrages) keine regelmäßige Arbeitsstätte bei dem aufnehmenden Unternehmen.

Insofern wäre meine regelmäßige Arbeitsstätte doch immer noch komplett in Lux?


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9 Jahren  ago  

In der Tat, du bist auf dem falschen Weg. Habe keine Fehler in den Erklärungen der anderen Mitglieder gefunden.

Google mal nach "Entsendegesetz"


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Fredde
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9 Jahren  ago  

Wichtig bei den 25% sind einfach nur die physische Arbeitsstätte unabhängig vom Arbeitgeber. Wenn die nun mehr als 25% im Wohnsitzland ist fällig die Sozialversicherung dem Wohnsitzland zu. Ganz einfach.


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Johnnyfloda
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9 Jahren  ago  

Tut mir Leid wenn ich nochmal nachfragen muss. Es ist also relevant, dass man seinen ursprünglichen Wohnsitz bei einer Entsendung beibehält?

Beispiel 1: Ein in Luxemburg wohnender Deutscher wird von seinem Luxemburger Arbeitgeber für ein Jahr zu seiner Niederlassung in Berlin entsendet. In dieser Zeit kündigt er seinen Wohnsitz und zieht komplett nach Berlin.

-> Da er in seinem Wohnsitzland nun 100% seines Gehalts verdient ist er zu 100% steuer- und sozialabgabenpflichtig.

Beispiel2: Analog zu Beispiel1, allerdings behält er in dem Jahr seinen Wohnsitz in Lux.

-> In diesem Fall wird er zu 100% in Deutschland steuerpflichtig, die Sozialabgaben bleiben jedoch in Lux.


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Fredde
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9 Jahren  ago  

Die entsprechende Rechtsvorschrift ist: VERORDNUNG (EG) Nr. 883/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004

Entsendung: Artikel 12 Sonderregelung (1) Eine Person, die in einem Mitgliedstaat für Rechnung eines Arbeitgebers, der gewöhn- lich dort tätig ist, eine Beschäftigung ausübt und die von diesem Arbeitgeber in einen anderen Mit- gliedstaat entsandt wird, um dort eine Arbeit für dessen Rechnung auszuführen, unterliegt weiterhin den Rechtsvorschriften des ersten Mitgliedstaats, sofern die voraussichtliche Dauer dieser Arbeit vierundzwanzig Monate nicht überschreitet und diese Person nicht eine andere Person ablöst.

Aber:

Artikel 13 Ausübung von Tätigkeiten in zwei oder mehr Mitgliedstaaten (1) Eine Person, die gewöhnlich in zwei oder mehr Mitgliedstaaten eine Beschäftigung aus- übt, unterliegt a) b) den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats, wenn sie dort einen wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit ausübt oder wenn sie bei mehreren Unternehmen oder Arbeitgebern beschäftigt ist, die ihren Sitz oder Wohnsitz in verschiedenen Mitgliedstaaten haben, oder den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem das Unternehmen oder der Arbeitgeber, das bzw. der sie beschäftigt, seinen Sitz oder Wohnsitz hat, sofern sie keinen wesentlichen Teil ihrer Tätigkeiten in dem Wohnmitgliedstaat ausübt.

Also:

1. Ja 2. Ja --> (Steuern kann ich in dem Fall nichts genaues sagen, würde aber sagen das LUX zuständig ist)


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Johnnyfloda
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9 Jahren  ago  

Ah ok. Vielen Dank für die Ausführung. Da hatte ich tatsächlich ein komplett falsches Verständnis von Entsendungen.

Unterm Strich also keine schicke Variante für ein potentielles Home Office 🙁


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9 Jahren  ago  

Das habe ich bereits oben mit den groben Zahlen beschrieben.

Du arbeitest 40% daheim und dafür reduziert sich dein Einkommen (rechnet man noch dazu die Lücke in der Altersvorsorge zu schließen) und rund diesen Prozentsatz.

Kurz und gut, von der Arbeitszeit daheim hat man nichts verdient, da kann man auch einfach die Arbeitszeit reduzieren und nichts machen.