Also ich kann mir ehrlich gesagt kaum vorstellen, dass die deutsche Polizei (Kavallerie) mit einem Foto in der Hand durch ein Luxemburger Unternehmen (Indianer) geht, um den gluecklichen Gewinner zu finden, auch wenn Steinbrueck das gerne gehabt haette (und die Nachfolger moeglicherweise auch oder lieber doch nicht). Da gibt es noch sowas wie staatliche Souveraenitaet und so. Ausserdem habe ich von Unternehmen (auf deutscher Seite) gehoert, dass der Chef zur Hintertuer raus ist, waehrend die Sekretaerin den Beamten gesagt hat, sie haette den Typ auf dem Foto noch nie gesehen. In dem Fall geschah der Verkehrsverstoss aber wohl auf anderer hierarchischer Ebene, was sicherlich einen Unterschied bei der unternehmensinternen Fallbehandlung machen duerfte.
Deutschland wendet im uebrigen indiesen Faellen gerade nicht das "Halterprinzip" an, weil ein Verstoss rechtlich eindeutig einer bestimmten Person zugeordnet werden muss, wenn diese bestraft werden soll. Ich weiss aber nicht, inwieweit die (gerne) auf die Halterhaftung zurueckkommen, wenn ein anderes Land die anwendet. Darueber hinaus ist die Lust an der Zusammenarbeit zwischen den Behoerden verschiedener Staaten im Rahmen der Kooperationsabkommen recht eingeschraenkt, zumal bei der Eintreibung eines deutschen Bussgeldes in Luxemburg (oder sonstwo im Ausland) das Bussgeld von den Luxemburgern (oder den Behoerden sonstwo im Ausland) einbehalten werden darf, also nicht nach Deutschland ueberwiesen wird (und umgekehrt natuerlich).