logo site
icon recherche
INFO FLASH
Diesel und SP98: zwei Senkungen in Luxemburg
Forum / Mobilität

Geblitzt  

Profilbild von
pendler111
502 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Meine luxemburger Kollegen meinen immer, es sei ihnen egal, wenn sie in Deutschland geblitzt würden - da wäre noch nie was gekommen.

Allerdings könne es teuer werden, wenn sie angehalten werden. Denn auch auslänische Kennzeichen werden mit den Vergehen in D gespeichert.


Anonymous
Anonyme

Offline

15 Jahren  ago  

Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt 🙂

Ich werde euch aber auf jeden Fall berichten, wie die Sache ausgeht.


Profilbild von
LuxusFux
354 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Inzwischen laufen sogar Programme zum Gesichterabgleich durch soziale Netzwerke...


Anonymous
Anonyme

Offline

15 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

liest mal den Artikel "Blitzer Rekord" auf der Home-Seite.

LG


Profilbild von
DickStone
76 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Also ich kann mir ehrlich gesagt kaum vorstellen, dass die deutsche Polizei (Kavallerie) mit einem Foto in der Hand durch ein Luxemburger Unternehmen (Indianer) geht, um den gluecklichen Gewinner zu finden, auch wenn Steinbrueck das gerne gehabt haette (und die Nachfolger moeglicherweise auch oder lieber doch nicht). Da gibt es noch sowas wie staatliche Souveraenitaet und so. Ausserdem habe ich von Unternehmen (auf deutscher Seite) gehoert, dass der Chef zur Hintertuer raus ist, waehrend die Sekretaerin den Beamten gesagt hat, sie haette den Typ auf dem Foto noch nie gesehen. In dem Fall geschah der Verkehrsverstoss aber wohl auf anderer hierarchischer Ebene, was sicherlich einen Unterschied bei der unternehmensinternen Fallbehandlung machen duerfte. Deutschland wendet im uebrigen indiesen Faellen gerade nicht das "Halterprinzip" an, weil ein Verstoss rechtlich eindeutig einer bestimmten Person zugeordnet werden muss, wenn diese bestraft werden soll. Ich weiss aber nicht, inwieweit die (gerne) auf die Halterhaftung zurueckkommen, wenn ein anderes Land die anwendet. Darueber hinaus ist die Lust an der Zusammenarbeit zwischen den Behoerden verschiedener Staaten im Rahmen der Kooperationsabkommen recht eingeschraenkt, zumal bei der Eintreibung eines deutschen Bussgeldes in Luxemburg (oder sonstwo im Ausland) das Bussgeld von den Luxemburgern (oder den Behoerden sonstwo im Ausland) einbehalten werden darf, also nicht nach Deutschland ueberwiesen wird (und umgekehrt natuerlich).


Anonymous
Anonyme

Offline

15 Jahren  ago  

knollchen kommt an !!! meine frau wurde in D geblitzt und haben das knollchen heute fruh im briefkasten L gekriegt


Profilbild von
oernie
1263 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

fosters: knollchen kommt an !!! meine frau wurde in D geblitzt und haben das knollchen heute fruh im briefkasten L gekriegt

ist Deine Frau auch Halter und Besitzer des Fahrzeuges?


Anonymous
Anonyme

Offline

15 Jahren  ago  

nein bin ich ... und muss jetzt den fahrer bekannt machen ...


Profilbild von
oernie
1263 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

wieso "musst" Du?


Anonymous
Anonyme

Offline

15 Jahren  ago  

muss nicht (du hast recht) ... es wird gefragt den fahrer bekannt zu machen und dies zuruck zu schicken.


Profilbild von
oernie
1263 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

kam der Strafzettel per Einschreiben?


Anonymous
Anonyme

Offline

15 Jahren  ago  

nein normale post direkt aus D