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Forum / Mobilität

Blitzer  

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Maisy
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6 Jahren  ago  

Es läuft definitiv nicht über die Steuerbehörde.  Es gibt nur eine einizeg Behörde die den Arbeitgeber dem Enregistrement die Daten des Arbeitgebers geben darf. Ohne Gerichtsbescheid darf keine Lohnpfändung vorgenommen werden

Solltest du wirklich keine Post bekommen haben, würde ich an deiner Stelle mal bei myguichet.lu überprüfen ob deine Adresse richtig im zentralen staatlichen System ist!


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smutje34
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6 Jahren  ago  

Das bezog sich auf das Schreiben das ich erhalten habe. Das ist nicht in Deutsch. Die Menschen auf den Ämtern sprechen deutsch das weiss ich.


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smutje34
56 Messages

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6 Jahren  ago  

@Maisi.

Ich bin sept 2017 umgezogen und angemeldet an meinem Wohnort. Der AG wurde sofort informiert, das Lohnsteueramt Lux und die Krankenkasse. Und zudem arbeiten die Ämter Lux und Deutschland eng zusammen, so auch die Zulassungsbehörden. Ich habe den Post hier, als Info eingesetzt, weil ich selbst irritiert war und alles was hier aufgeführt wurde, auch richtig ist.

Und ja, wer zu schnell fährt, soll auch zahlen. 


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Mehrsau
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6 Jahren  ago  

"Und ja, wer zu schnell fährt, soll auch zahlen."

Keine Frage. Nur will ich nicht, dass der Staat sich derart leicht an meinem Lohn bedienen kann.


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smutje34
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6 Jahren  ago  

Licht im Dunkeln. 

Es handelt sich um einen Blitzer vom 7.sept 2017 und am 1. September bin ich umgezogen. Der Nachsendeantrag wird erst nach 15 Tagen aktiv, und meine Adresse im System der Polizei erst im Oktober 17 geändert.

Der normale Gang ist wie hier in Deutschland. 

Pfändung ist letztes Mittel, und alle Post, da ich die Nachsendung nicht verlängert habe, ging noch zur alten Adresse. 


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Maisy
167 Messages

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6 Jahren  ago  

Die haben da wohl etliche unbezahlte Knöllchen da liegen und da die Lohnpfändung doch etwas abschreckendes ist, wollen sie wohl durchgreifen.  Dies soll wohl nicht nur Grenzgrenzgänger betreffen.