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Forum / Mobilität

B51/FH Prügelei im Feierabendverkehr  

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chicka
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15 Jahren  ago  

War ja nur eine Frage der Zeit. Hat jemand von euch da was gesehen? Die Polizei sucht auch nach Zeugen. Ich vermute mal (warum nur), dass der eine Beteiligte nicht von der FH kam, sondern sich dachte, er ist einfach mal schlauer, und hat sich der Ab- bzw. Auffahrt der FH bedient, um 10 Autos "abzukürzen". Ich lasse Abkürzer auch nicht rein.

Hier die Meldung aus dem TV:

B51: Erst flogen Worte, dann Fäuste In einer handfesten Auseinandersetzung endete ein Streit zwisschen zwei Autofahrern an der Kaiser-Wilhelm-Brücke. Dabei wurde einer der Autofahrer leicht verletzt. Der Vorfall ereignete sich nach Angaben der Polizei bereits am Dienstagabend um 18.53 Uhr, bei der Einfahrt von der Fachhochschule auf die B51. Offenbar kam es zwischen den beiden Verkehrsteilnehmern zu einem Streit um das Einordnen in den fließenden Verkehr. Die Fahrer eines grünen BMW Kombi und eines schwarzen BMW beharkten sich zu nächst mit Worten. Als die Autofahrer auf der Kaiser-Wilhelm-Brücke verkehrsbedingt anhalten mussten, stieg einer der beiden Autofahrer aus, ging zum Wagen des anderen und schlug den Fahrer ins Gesicht. Dieser wurde dabei leicht verletzt.

Zeugen des Vorfalles werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Trier, Telefon 0651/9779-3200, in Verbindung zu setzen.


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xyz1980
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15 Jahren  ago  

Entertainment im Feierabendverkehr nennt man das. 😎


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pendler111
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15 Jahren  ago  

:clap: wirklich amüsant. Und die Affen glauben wirklich, sie sind schlauer. Bestimmt hat der Abkürzer, der nicht reingelassen worden ist, dam anderen eis auf die Nuss gegeben. :tooth: Oh man das hätt ich zu gerne gesehen. Mich hat Anfang der Woche auch einer böse angeschaut, weil ich ihn nicht vorlassen wollte, als er bei Abbiegespur nach Aach 5 Autos abkürzen wollte. Ich hab ihne fett angegrinst durch den Rückspiegel. Schätze, er hat gekocht :bigsmile:


Anonymous
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15 Jahren  ago  

Das war der erste Drehtag, für die neue Doku im Fernsehn, die da heißt.

"Gewalt auf deutschen Straßen"

:boogie::shades::smoking::sad::angry:


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xyz1980
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15 Jahren  ago  

Ein weiterer guter Titel wäre: "Grenzgänger am Limit" :bigsmile::peace:


Anonymous
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15 Jahren  ago  

Herrlich, sind beide schuld. Der eine will abkürzen (was man übrigens rechtlich darf, nur so, moralisch ist das was anderes), der andere hält sich nicht an den Reissverschlussverkehr. Na ja, lächeln, winken und sich das seine Denken hätte wohl beiden geholfen.


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Alex124
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15 Jahren  ago  

Naja, möchte ja kein Klugscheisser sein, aber wenn man von der FH auf die B51 auffährt, hat doch der fließende Verkehr auf der B51 vorfahrt, d.h. ich muss dort so lange warten, bis keiner mehr kommt (ok, unwahrscheinlich) oder es lässt mich jemand freundlicherweise rein. Heißt eigenltich, das sich keiner aufregen muss, wenn jemand auf der B51 "zu macht", sodass keiner vom Zubringer FH rein kommt, ist das völlig legal und ein Reissverschlussverfahren gibt es dort nicht. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.


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15 Jahren  ago  

Tja, da sage ich, wenn das abkürzen rechtens ist, dann ist es ja auch rechtens niemanden rein zu lassen. Ich finde das sowas von asozial, da sieht man immer, einen anzug macht noch lange keinen charakter


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WarpinWolf
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15 Jahren  ago  

StVO § 8 Vorfahrt

(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht, 1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder 2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.

(1a) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.

(2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muß rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, daß er warten wird. Er darf nur weiterfahren, wenn er übersehen kann, daß er den, der die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert. Kann er das nicht übersehen, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf er sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineintasten, bis er die Übersicht hat. Auch wenn der, der die Vorfahrt hat, in die andere Straße abbiegt, darf ihn der Wartepflichtige nicht wesentlich behindern.


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schreiberlein
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15 Jahren  ago  

Alex hat Recht - die Stelle hat überhaupt gar nix mit Reißverschluss zu tun. Dann müsste ich auf der Autobahn ja auch abbremsen und jemanden reinlassen, der auf die Autobahn fährt. Natürlich lässt man in der Regel wenigstens ein Auto rein. Aber ich muss zugeben - sehe ich, dass jemand die Ecke da abkürzt, hat der oder die bei mir keine Chance. Aber gleich zuhauen als Antwort - wobei man ja nicht weiß, was da vorher an Worten gefallen ist. Ich bin da auch lang - allerdings ne Stunde früher.


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Alex124
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15 Jahren  ago  

Manchmal ist es zu beobachten, dass manche meinen man müsse sie von dieser Auffahrspur aus reinlassen. Irgendwann bleibt da mal jemand hart und es gibt Lackschäden. Dann ist ja eigentlich der Auffahrende zu 100% Schuld, weil Vorfahrt missachtet, oder?


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ballou123
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15 Jahren  ago  

Nicht StVO 8 zählt, sondern der 7, weil es eine Beschleunigungsspur ist.

Ändert aber nicht daran, das er warten muss.

Reißverschlussverfahren gilt nicht beim Einfädeln vom Beschleunigungsstreifen Ist auf Straßen mit mehreren Fahrspuren für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet dieser, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf die benachbarte Spur in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können. Dieses in § 7 Abs. 4 StVO geregelte Reißverschlussverfahren ist jedoch auch bei zäh fließendem Verkehr nicht auf das Einfädeln vom Beschleunigungsstreifen einer Autobahn auf die rechte Fahrspur anwendbar. Einfahrende Kraftfahrzeuge sind vielmehr wartepflichtig und dürfen sich nur mit größter Sorgfalt auf die rechte Fahrspur eingliedern.

Urteil des OLG Köln vom 24.10.2005 16 U 25/05 Pressemitteilung des OLG Köln

MFG :bigsmile:


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

Das ist die Folge davon, das Kinderstube und Fahrschule immer schlechter werden. Aber -Kinderstube hin oder her ;-)- die Sache mit der Prügelei hat was. Find ich garnicht schlecht, auch wenn man das ja nicht sagen darf. Endlich lohnt sich das Geld fürs Fitnesstudio mal! Was waren das nochmal für Autos ? BMW : Bin Masslos Wichtig ? Passt halt. ... und jetzt nicht alles auf die Goldwaage legen. (Das ist teilweise ironisch gemeint) Grüssle Frohlux


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CSB
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15 Jahren  ago  

Hallo... ich will jetzt auch mal!! schoene diskussion hier... und ich bin jedesmal begeistert ueber den verkehrs-juristischen Sachverstand der sich hier tummelt... naja... ich denke wenn sich einfach alle an

$1 Abs 1 der StVO -> Vorsicht und gegenseitige Ruecksichtnahme im Strassenverkehr

halten wuerde, ob dieses wohl nicht ohne Grund direkt am Anfang gesetzten Artikels in der Verkehrsordung, waere wirklich mal allen gedient...

aber der verdammte Konjunktiv..

schoenes Wochenende alle zusammen! :devil::tongue:


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chicka
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15 Jahren  ago  

.. oh ich muss sagen, ich sehe regelmässig auch Reisschüsseln oder/und Autos älteren Jahrgangs an der FH abkürzen. Das sind nicht immer nur teure Schlitten. Ignoranz ist keine Tugend....