Muss man in Luxembourg, wenn man der abbiegenden Vorfahrt folgt, blinken? Und wo finde ich den schriftlichen Beleg hierzu?
INFO FLASH
Hier ist der SP98, der in Luxemburg sinkt
http://www.mt.public.lu/transports/circulation/code/
Viel Spass beim stöbern ...
Moien. Ich habe mir gerade die Mühe gemacht, entsprechende Textstellen im Code de la Route zu finden, habe dann aber festgestellt, dass es in Arbeit ausartet. Desweiteren habe ich mir die Frage gestellt, wozu Du diese Information brauchst. Eine verbindliche Rechtsauskunft kann Dir in diesem Forum aus haftungsrechtlichen Gründen niemand geben. Sollte Dich ein Zeitgenosse unterwegs geärgert haben, hilft Dir diese Information wenig. Wenn nicht die Polizei direkt vor Ort ist und den Vorfall beobachtet, hast Du keine Chance, das durchzusetzen, was Du in diesem Moment als gerecht empfindest. In allen anderen Fällen hilft Dir tiefen Durchatmen viel mehr als irgendein Gesetz.
Hallo Hugo, danke dass du es versucht hast. Hier geht es nicht um ein Ärgernis. Da ich aber jeden Tag eine Kreuzung mit diesem Schild passiere und schon mehrere Beinahunfälle erlebt habe, hat mich einfach die rechtliche Situation interessiert. Leider konnte mir kein Luxembourger Kollege eine eindeutige Aussage machen. Die meisten antworten wie oernie: Man braucht nicht blinken obwohl in der Code de la route blinken gefordert wird bei Richtungsänderung. Jetzt habe ich wenigstens den Artikel. Danke Oernie. Also tief Durchatmen.
PS: Bei uns ist die Situation klar rechtlich definiert.
Wenn deine Hauptstrasse eine abknickende Vorfahrt ist, musst du blinken, wenn du diese verlässt, aber nicht wenn du drauf bleibst. Dies ist kein Richtungswechsel. Die abbiegende Vorfahrt in Itzig hat mich deswegen vor 25 Jahren den Führerschein gekostet und somit einiges an Taschengeld.