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Forum / Kaffeepause

Hyieneprobleme Trierer Gastronomen  

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Bluepath
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12 Jahren  ago  

funzt nicht. 🙁


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Simone
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12 Jahren  ago  

bei mir gehts... Wenn einem Betrieb schon eine GRUNDreinigung verordnet wird, muß es ja wirklich katastrophal sein. Werde mir zweimal überlegen, mir bei Nordsee noch mal was zu holen..


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Grenzhopper
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12 Jahren  ago  

Nordsee, Brotstraße 6 Taj Mahal, Neustraße 56

Ihr Schweine ihr :angry:

Wünsche euch 3 Wochen Dünnschiss!!!


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Grenzhopper
894 Messages

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12 Jahren  ago  

@Schaoten: Die mögen wohl keine Hyänen 😉


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info
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12 Jahren  ago  

Erst wenn Betriebe merken das dann die Kunden weg bleiben wird sich etwas ändern.

Die ausgesprochenen Strafen sind in der Regel ein Witz, denn sie liegen normal unter 1000 Euro. Da Betriebe nicht jedes Jahr geprüft werden kann sich jeder selbst ausrechnen wie lange es dauert bis man mit dem gesparten Geld für die Reinigungskräfte in der Gewinnzone ist.

Als bsp: 12 Monate eine 400Euro Kraft eingespart = 4800Euro 1 Kontrolle mit einer Strafe von 500Euro plus Kosten der einmaligen Nachreinigung 500Euro

Macht doch unterm Strich 3800Euro in der Tasche vom Chef.

Dafür bekommt der Kunde aber auch gratis ein paar Fäkalkeime uä auf den Teller - lecker.


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Eddy Thor
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12 Jahren  ago  

Komisch, dass Nordsee in der Trierer City seit Wochen dicht ist wegen angeblichen Wasserschadens?


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hexe1976
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12 Jahren  ago  

die haben wahrscheinlich im rahmen der reinigung den laden geflutet :bigsmile:


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CaptainHook
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12 Jahren  ago  

Das ist doch mal eine wirklich gute Initiative, dass Betriebe mit wirklich schweren Verstössen öffentlich gemacht werden. Das Bussgeld spielt keine Rolle, aber wenn die Kunden ausbleiben... wir gehen da sicher nicht mehr essen.

Das könnte sogar das (berechtigte) Aus für so manches Restaurant bedeuten.

Der Gesetzgeber hat die Schranken auch (sinnvollerweise) recht hoch gesetzt:

An dieser Stelle werden die Unternehmen aufgelistet, die von den Kontrolleuren der Stadt Trier beanstandet wurden. Voraussetzung ist, dass sie vorgeschriebene Grenzwerte oder Höchstmengen überschritten, gegen hygienische Anforderungen in nicht nur unerheblichen Ausmaß oder wiederholt verstoßen oder Vorschriften, die dem Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen oder vor Täuschung dienen, missachtet haben. Für die Veröffentlichung muss ein hinreichend begründeter Verdacht vorliegen, der ein Bußgeld von mindestens 350 Euro erwarten lässt.


Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

Danke für den link! Findet man "so" ja garnicht so einfach. Immer gut zu wissen, wo man sich das Bauchweh geholt hat / evtl. holen kann.


Anonymous
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12 Jahren  ago  

Das Taj Mahal hat sich wohl gegen die Veröffentlichung gewehrt - und ist wieder von der Seite verschwunden. Außerdem gibt es wohl noch einen Fall der sich derzeit gegen die Veröffentlichung wehrt. Steht heute im TV.

Hier noch die Links zu Trier-Saarburg (keine Veröffentlichung) http://www.trier-saarburg.de/Buerger/Lebensmittelueberwachung/


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alpinkatze
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12 Jahren  ago  

Nein, das Taj Mahal hat sich *nicht* juristisch gewehrt, sondern ist aus bislang unbekannten Gründen wieder von der Liste verschwunden. (Das steht im TV) Ob sich da einer der Stadtbanausen wieder mal geirrt hat? Wäre ja nicht das erste Mal...

Dieses öffentliche Fingerzeigen finde ich übrigens ziemlich daneben. Wer nicht aufpaßt, kriegt eins auf den Deckel und damit sollte auch geklärt sein, daß es in Zukunft besser läuft, oder? Natürlich soll das jetzt nicht heißen, daß jeder immer so machen darf wie er will und dabei das Putzen, Aufräumen und Kühlen vergißt. Ich habe lange in der Gastronomie gearbeitet, und was da manchmal für Vorschriften kommen, ist wirklich nicht immer erklärbar.


Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

NEIN, um dort veröffentlich zu werden muss man schon wiederholte gravierende Mängel bei der Lebensmittelzubereitung begangen haben. Das hat nicht mit "nicht aufpassen" zu tun.

Ich finds gut!


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Luxi1
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12 Jahren  ago  

ja, da stand in der Meldung was von "wiederholtem" Nichtbeachten von Vorschriften und außerdem war es die immerhin die "Inverkehrbringung von nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln" (wenn ich das Beamtendeutsch aus dem Gedächnis so richtig wiedergebe). Also hat der Mayoeimer anscheinend nicht nur neben der Heizung gestanden, sondern war schon grün...


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info
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12 Jahren  ago  

Hier die gesetzliche Grundlage.

"Die Information der Verbraucher über tatsächliche Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften hat das Bundesverbraucherministerium erst kürzlich bedeutend verbessert: Seit dem 1. September 2012 sind die zuständigen Behörden verpflichtet, alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen von sich aus zu veröffentlichen. Auch sonstige Verstöße, zum Beispiel gegen Hygienevorschriften oder den Täuschungsschutz, müssen veröffentlicht werden, wenn es sich um einen Verstoß nicht nur unerheblichen Ausmaßes oder einen wiederholten Verstoß handelt und ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist."

Es ist doch absolut richtig das wir als Verbraucher sowas erfahren und durch unseren Einkauf gute belohnen und durch weg bleiben schlechte abstrafen können.

Jeder der was anderes sagt hat noch nie etwas von der Verbraucherverantwortung gehört!