Moien ,
Na dann werde ich heute an meinem 1 Urlaubstag 😎 auch mal nachschauen .
Mfg
Geld ist da!! ABER!
folgender Fall: M arbeitet in Lux, Ehefrau in Elternzeit (sozialversicherungspflichtig in D beschäftigt), 2 Kinder. Anspruch auf Elterngeld ca 450 € für 12 Monate in D, danach aus D nichts mehr) Anspruch in Lux auf Differenzkindergeld und Erziehungszulage:
Die Kindergeldkasse Lux hat jetzt folgendes gemacht: Ich habe für 2 Jahre die Erziehungszulage erhalten jedoch gekürzt um ein Elterngeld aus D in Höhe von 300 € also 485-300 = 185 € als Differenzzahlung.
In Summe hat mir jetzt jedoch das Amt mehr Elterngeld angerechnet als ich überhaupt wirklich aus D erhalten habe! Elterngeld tatsächlich: 11 Monate x 450 = 4950 Abzug auf 4 Kindergeldbescheiden: 24x300 = 7200
müsste nicht im Jahr die Kürzung komplett entfallen? oder auf die tatsächliche Leistung aus D begrenzt werden??
Danke für eure Hilfe:bigsmile:
Hallo Leute. Ich habe soeben gesehen das wir ebenfalls eine Überweisung von der CNPF erhalten haben.
für insgesamt 3 Kinder ( 1 ist drei und die Zwillinge 8 Monate ) haben wir 156,96 erhalten. Das hier Stand dabei
3 COMPLEMENTDIFF-Unterschiedsbetrag
Meine Frau ist zur Zeit noch in Elternzeit, aber in Deutschland.
Ich, bzw. wir verstehen nicht, wie dieser Betrag zusammen kommt.
Vielleicht kann einer von euch, uns das erklären. Wäre jedenfalls dankbar.
Habe bisher immer für meine 2 Kinder das Differenzkindergeld bekommen. Meine Tochter ist jetzt 19 und hat im März d.J. ihr Abitur gemacht, im Herbst beginnt sie eine Ausbildung. Jetzt habe ich gesehen, dass mir von L nur für 1 Kind das Differenzkindergeld gezahlt wurde. Habe ich für meine Tochter, wenn sie in der Ausbildung ist, weiterhin Anspruch? ...werde diese Woche mal zu Familienkasse gehen und mich informieren. DANKE für hilfreiche Hinweise & LG