Nochmals eine Frage dazu, in dem Antrag auf Vorgeburtliche Zulage ist ein Abschnitt zum Wohnort und ein Hinweis das nur in Luxemburg wohnhafte Mütter Geld erwarten können. Habt ihr den Teil nicht ausgefüllt oder ist dort mittlerweil egal wo man wohnt - oder ist mein französisch zu schlecht 😉
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Hallo Surfikus, das hast du richtig gelesen. Die Familienkasse benutzt noch das alte Formular. Ich hab den Teil mit dem Wohnort einfach von der Verbandsgemeinde abstempeln lassen und die deutsche Wohnadresse eingetragen. Die Antragsfristen sind tatsächlich alle geändert worde. Ich weiß es deswegen, weil meine Anträge auf vorgeburtliche Zulage und Geburtenzulage wegen Verjährung abgelehnt wurden. Und das, obwohl die alte Frist noch auf mindestens einem Formular aufgedruckt war. Also, der Antrag muss bei Zulage 1 und 2 ein Jahr nach der Geburt des Kindes, und bei Zulage 3 ein Jahr nach dem 2. Geburtstag des Kindes bei der Familienkasse eingegangen sein. Ich hoffe ich konnte helfen. Schönen Gruß
Habe im Mai eine Tochter bekommen und - nach Absprache mit der CNPF - einfach den Mutterpass meiner Frau kopiert, das gelbe Heft fuer's Kind, 'ne Meldebescheinigung beigefuegt und das ganze zusammen mit den Formularen (ohne irgendwelche Stempel) bei der CNPF eingereicht. Das hat wunderbar funktioniert, weil ich bei der CNPF vorbeigeschaut, freundlich nachgefragt und mir (direkt am Empfang) die Formulare abgeholt und erklaeren lassen habe. Die wissen und beruecksichtigen tatsaechlich, dass deutsche Aerzte moeglicherweise keine franzoesischsprachigen Bescheinigungen erstellen moechten. Mit den ausgefuellten Unterlagen und (nichtmal beglaubigten) Kopien bin ich dann wieder hin, und bin die mit einer netten, freundlichen Schalterbeamtin durchgegangen. Per Schreiben bin ich kurz darauf aufgefordert worden, eine zahnaerztliche Bescheinigung nachzureichen, die im Mutterpass nicht enthalten ist. Hierfuer hat eine einfache Bestaetigung des Zahnarztes gereicht. Das Geld kam im Juli (vorgeburtliche und Geburtszulage, die nachgeburtliche kann ich unter Vorlage des - vollstaendigen - gelben Heftes in zwei Jahren beantragen). Alles in allem eine ausgesprochen unkomplizierte und angenehme Prozedur, fuer die ich zweimal eine halbe Stunde bei der CNPF war (jeweils frueh morgens). Die ganzen Horrorstories ueber eine unkooperative und grundsaetzliche ablehnende CNPF kann ich daher nicht nachvollziehen.
Gelbes Heft fürs Kind??? Das bekommt man erst wenns da ist, oder?! War die U1 in dem Heft denn auch vom Kinderarzt? Daran scheiden sich ja die Geister. Das mit der französischen Sprache sehe ich auch als Problem. Wer macht schon gerne seinen Stempel neben eine Sprache die er selbst nicht versteht 😉
Gruss Surfikus
Genau, das gelbe Heft bekommt man wenn's Kind da ist, also gerade ausreichend, um die Verjaehrungsfrist von einem Jahr ab Geburt einzuhalten. Die gilt sowohl fuer vorgeburtliche Zulage als auch fuer Geburtszulage. Wir waren im Mutterhaus in Trier, da hab' ich einfach gebeten, dass ein Kinderarzt zumindest stempelt. Das war kein Problem.
Hallo,
ich war die Tage auch bei der CNPF und dort wurde mir mitgeteilt, dass die Geburtszulagen (vor- und nachgeburtliche, sowie die eigentliche Geburtszulage) für Grenzgänger nur bis zum 31.12.2009 gezahlt wurden.
Das würde demnach wieder dem EU-Recht widersprechen. Weiß jemand was Genaueres? Oder ist das Taktik, da die Behörde die Formulare noch nie gerne herausgegeben hat?