Also dann noch einmal:
Kindergeldbezieher müssen NICHTS beantragen. (Ausnahme: Kind wird vorzeitig eingeschult).
Die Schulanfangszulage wird jedes Jahr im August automatisch für alle Kinder gezahlt, für die Kindergeld bezogen wird. Die Zahlung endet in dem Jahr, in dem die Schule abgeschlossen oder vorzeitig beendet wird.