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Forum / Familie und Gesundheit

Wann endet die Familienversicherung (Krankenversicherung)  

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Donaldmam
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7 Jahren  ago  

Hallo zusammen!

Mein Mann ist in Luxemburg beschäftigt und ich bin über meinen Mann in der Familienversicherung. Unser Wohnsitz ist in Deutschland. Ich ziehe es evtl. in Betracht, ein Kleingewerbe zu gründen und möchte mir maximal mtl. um die 400€ dazu zuverdienen.

Ab wann würde für mich die Familienversicherung enden?

Hat jemand diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht?

Viele Grüße Sandy82


Anonymous
Anonyme

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7 Jahren  ago  

https://www.krankenkassenzentrale.de/wiki/familienversicherung#

Einkommensgrenze ist 435 Euro im Monat - hier zählt alles hinzu (Nebenverdienst, 450 Euro Job, Zinsen, Miete, PV-Anlage........) Wer 436 Euro im Monat verdient, muß sich selbst versichern (kostet so um die 127 Euro im Monat).


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Donaldmam
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7 Jahren  ago  

Vielen Dank für die Info und den Link.


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CaptainHook
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7 Jahren  ago  

Hallo,

da ich meine Arbeit in Lux. zum September diesen Jahres verliere und zunächst keine neue aufnehmen kann, müsste ich doch bei meiner in Lux. arbeitenden Ehefrau mitversichert sein.

Gibt es in Lux. auch solche Einkommensgrenzen, wozu auch Mieteinnahmen und Zinsen zähen würden?

Danke für jede Info.


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info
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7 Jahren  ago  

Nur wenn du kein ALG 1 beantragst, ansonsten wird die KV übers ALG 1 abgedeckt.


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CaptainHook
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7 Jahren  ago  

Ich bin noch nicht sicher, ob ich ALG beantragen werde. Ich kann nicht abschätzen, was es für (negative) Konsequenzen für meine lux. Rente bedeuten würde.

Habe nur in Lux. gearbeitet und nie in die dt. Rentenkasse einbezahlt. Wenn ich ALG beantrage, hätte ich damit erste Rentenzahlungen in die dt. Rentenkasse. Das wollte ich eigentlich vermeiden, um einfach alles klar geregelt zu haben. Sprich eine Rente nur aus Lux mit 60 erhalten, wobei ich die letzten Jahre bis dahin freiwillig einzahle. Dann werden meine Schulzeiten auch nur durch Lux. anerkannt, was evtl. vorteilhafter ist als wenn sie erst durch D zu evtl. schlechteren Bedingungen anerkannt werden müssen. Und wer weiss, was es noch für (negative) Konsequenzen hat, auch wenn ich weiss, dass ich die dt. Mini-Rente ablehnen kann/muss um nicht mehr Steuern zu zahlen.

Bei der KK bedeutet das wohl nun, dass ich in D nicht über 435 Euro an Miet- und Zinseinnahmen haben darf, sonst muss ich mich in D selbst kostenpflichtig krankenversichern und auch noch Pflegeversicherung zahlen. Puh, dann wird es langsam eng.


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laraeedmunds87
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7 Jahren  ago  

@CaptainHook, hier hast Du unbegründete "Angst" vor der deutschen RV und verzichtest auf Geld. Die Rente mit 60 aus Lux wird auch gezahlt, wenn man teilweise Einzahlungen in D hatte. Die Einzahlungen in D werden für die Wartezeit angerechnet. Die Höhe der Rente ergibt sich aus den in Lux gezahlten Beiträgen. Die Anerkennung der Schulzeiten efolgt immer nach luxemburgischen Recht. Wenn Du in D wohnst musst Du auch die Rente aus LU in D versteuern. Warum eine deutsche Minirente zu höheren Steueren führen soll, erschließt sich mit nicht. Das war vielleicht mal so, als die Renten noch im Zahlland (also Lux) versteuert wurden, da ist aber seit einigen Jahren nicht mehr so. Bevor Du auf möglicherweise viel Geld (bis zu 24 Monate ALG1 und die dann von der BA gezahlten Krankenversicherungsbeiträge) verzichtest, informiere dich besser. Wenn das deutsche Arbeitsamt dann "nervt" z.B mit Angeboten und/oder Schulungen kannst du immmer noch auf das ALG 1 verzichten.


Anonymous
Anonyme

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7 Jahren  ago  

@CaptainHook Du kannst dich bei deiner Frau in Luxemburg mitversichern lassen. Es gibt ja auch genügend Frauen die bei ihren Männern mitversichert sind.


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CaptainHook
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7 Jahren  ago  

@Tuta: Vielen Dank Tuta, das waren schon gute Hinweise und ein sehr guter Denkanstoss. Ich werde mich beim Arbeitsamt in D beraten lassen und tendiere dann doch mich arbeitslos zu melden, da wohl keine Nachteile aus Lux. zu erwarten sind und ich wegen meiner Miet- und Zinseinkünfte mich sowieso beitragspflichtig in D krankenversichern müsste. Es ist echt so, wer spart, wird vom Staat bestraft! Plan wäre dann das ALG auch für die freiwillige Weiterführung der Rentenversicherung in Lux. zu nutzen. Auf dem Rententag in Trier wurde mir zumindest gesagt, dass ich das so machen kann, sprich ich würde dann während meiner Arbeitslosigkeit in das dt. und lux. Rentensystem einzahlen. Ich hatte von 2 Personen erzählt bekommen, dass sie auf die dt. Rente verzichten, weil sie dann mehr Steuern auf die Gesamtrente zahlen müssten als die dt. Rente zusätzlich einbringt (Stichwort Progressionsvorbehalt), wobei in diesem Forum Rentner berichten, dass die lux. Rente in Lux versteuert wird und dann in D in den Progressionsvorbehalt eingerechnet wird. Zudem muss dann in D der KK-Beitrag gezahlt werden und nicht in Lux, was der Fall ist, wenn man die Rente ausschliesslich aus Lux. bekommt.

@Daisy: leider nein, so wie ich es verstehe. Es gilt erst mal das Recht des Wohnsitzlandes. Wer im Jahr mehr als ca. 4.500,- Euro Einkünfte hat muss sich in D freiwillig, beitragspflichtig krankenversichern. Die Lux. haben meine Mitversicherungsanfrage nur mit einem Satz beantwortet: Wenden Sie sich an die dt. KK.


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laraeedmunds87
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7 Jahren  ago  

@CaptainHook Korrektur: die Rente aus Lux wird auch in Lux versteuert, nicht in D. Sie unterliegt dann in D dem Progressionsvorbehalt, der kann aber immer nur den Steuersatz erhöhen, daher kann es sein dass man mehr Steuern auf seine Einkünfte zahlen muss, aber niemals mehr als die erzielten Einkünfte. d.h den Fall das man mehr Steuern zahlen müsste als die deutsche Rente einbringt gibt es nicht. 'Der Verzicht auf eine kleine Rente aus D bezieht sich wahrscheinlich auf die Krankenkassenbeiträge, weil man dann "nicht dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegt" zahlt man nur die niedrigeren Luxemburger KK Beiträge. Allerdings muss man dann für seine sonstigen Einkünfte in D (Mieten, Zinsen etc) volle (AN und AG Anteil) KK Beiträge zahlen (Mindestbetrag ca.EUR 170/Monat). Wenn man für seine Lux Rente in D krankenversichert ist zahlt man nur den AN Beitrag auf die Rente und keinen KK Beitrag für sonstige Einkünfte.


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CaptainHook
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7 Jahren  ago  

Ja, Tuta, das passt. War sicher auf die KK Beiträge bezogen. Danke für die Erläuterung.


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info
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7 Jahren  ago  

Kurzer Hinweis, auf die Rente aus Deutschland verzichten ist etwas verwirrend. Man kann zwar auf die Altersgrenze von 67 warten, aber dann wird man schnell erkennen das man in der KV von Luxemburg nicht länger willkommen ist. Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Rente in Deutschland und damit ist Luxemburg einen älteren Kunden los und braucht sich um die meist höheren Gesundheitskosten keine Gedanken mehr zu machen.


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CaptainHook
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7 Jahren  ago  

Besteht dieser Rentenanspruch auch, wenn man unter 12 Monate in D sozialversicherungsbeitragspflichtig war. Wird untern einem Jahr nicht dann nach EU-Recht der andere Staat, also Lux, diese Zeiten übernehmen müssen? Und dann wäre man ja wieder in der lux. KK, vorausgesetzt man hat sonst keine Einnahmen in D.


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7 Jahren  ago  

Der Rentenanspruch wird so abgehandelt, das ist richtig. Allerdings ist das nur die Form der Auszahlung. Wie es sich auf die KV auswirkt kann ich leider nicht sagen. Aus dem was ich mitbekommen habe kann ich nur sagen das man so lange Willkommen ist wo man kein Geld kostet, danach spielt das Wort „Sozial“ in der Sozialversicherung keine Rolle mehr. Traurig aber leider die Wahrheit.


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CaptainHook
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7 Jahren  ago  

Wie ist es denn mit dem Kindergeld? Wenn ich in D sozialversichert bin und meine Frau in Lux, weil dort berufstätig, bekommen wir dann das Kindergeld aus D und den Differenzbetrag aus Lux. Oder, da ich ja nicht mehr berufstätig bin, erhalten wir weiter das Kindergeld aus Lux.?