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SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Familie und Gesundheit

Schwanger und Arbeiten LU/ Wohnen DE  

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MarcusDrymn
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8 Jahren  ago  

Brano: wenn deine Frau kündigt, glaube ich kaum, dass sie Recht auf Arbeitslosengeld hat. In Luxemburg ist Arbeitslosengeld nur für denjenigen der seine Arbeit unverschuldet verliert. Ansonsten gibt es noch Sozialhilfen, aber auch dann nicht, wenn du vorher freiwillig deine Arbeit aufgibst. Bei allen Leistungen ist auch immer vorausgesetzt dass man verfügbar ist für den Arbeitsmarkt.

Über deine Aussage über Flüchtlinge, schreibe ich lieber nix....teile aber absolut die Meinung von roland2.


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Nise
242 Messages

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8 Jahren  ago  

Übrigens bekommt nur jemand Arbeitslosengeld, der auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Sprich wenn deine Frau die Kinderbetreuung übernehmen will steht sie nicht zur Verfügung ergo kein Geld, somit bliebe nur Hartz IV was aber auch nur ausbezahlt wird, sofern das Haushaltseinkommen (ergo dein Gehalt) nicht einen gewissen Satz übersteigt und das tut bereits das Mindestgehalt von Lux. Zudem bekommt man auch in D nur 10 Monate Elterngeld( das Einkommen beim Mutterschutz wird abgezogen) und das kann man auf 2 Jahre teilen wobei man dann auch monatlich nur die Hälfte zur Verfügung hat. Und dass man nicht ewig zu Hause bleiben kann und dafür noch Geld bekommt ist doch klar. Deswegen gab es ja die Reform, wo sie die Zulage gestrichen haben, die Mütter bekamen die sich gegen einen Wiedereinstieg in den Beruf nach dem Elternurlaub und für die Kinderbetreuung entschieden. In den meisten anderen Ländern gibt es noch nicht mal ein Elterngel von daher stehen wir gut da