logo site
icon recherche
Forum / Familie und Gesundheit

Kinderzulage - Gesetzesänderung 2010???  

Profilbild von
Profilbild von
Ruwertal
482 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Und was heisst das nun ?

Das Leistungen nur noch verheiratete Paare erhalten können oder ist eine Lebensgemeinschaft mit einer Verlobten ausreichend um Leistungen zu erhalten ?


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 693 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Also geht zur Gewerkschaft . die müssen es wissen und die helfen auch bei Unklarheiten und Schweirigkeiten. Das ist der einfachste Weg. Viel Glück.


Profilbild von
pendler111
502 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

@ Jumbo: Aber leider nicht umsonst.... Meiner Kollegin hat die Gewerkschaft auch mal eine falsche Auskunft gegeben. Aber das gehört nicht in diesen Thread. Ich denke, man sollte einfach mal zur Familienkasse hingehen. @oernie: richtig - es ist ein Unterschied, ob die Mutter in L und der Vater in D oder umgekehrt....


Profilbild von
Jess85
28 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Ich habe das ja richtig verstanden das diese evt Gesetzesänderungen nur für Neugeborene ab 01.01.2010 sein soll. Wir haben nämlich letzte Woche die Unterlagen eingereicht und da war hiervon noch keine Rede. Unsere Tochter ist jetzt 6 Monate alt. Hat halt alles etwas länger gedauert mit den ganzen Unterlagen und Stempeln usw. Ich würde das aber schon mal bei der Gewerkschaft hinterfragen, kann es mir kaum vorstellen


Profilbild von
luxfutz
27 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Hi CSB,

bitte sende mir auch mal die Infos an: [email protected].

danke gruss


Profilbild von
Masipulami
174 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Hallo CSB,

könntest du mir bitte auch die Infos per Mail zusenden (masipulami[at]dvdboard.de)?

Vielen Dank schon mal im Voraus und viele Grüße


Profilbild von
CSB
135 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Ihr habt Post!:cool:


Profilbild von
Masipulami
174 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Vielen Dank!


Profilbild von
Jojoweb
3 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Also wenn ich mir die genannte EG-Verordnung 883/2004 ansehe, muss ich der CNPF leider Recht geben, auch wenn ich persönlich davon betroffen bin!

Luxemburg hat nämlich die Geburtsbeihilfen im Anhang I ausschließen lassen.

Aber vielleicht lässt sich ja jetzt was in Bezug auf die Mutterschaftszulage machen, die ist nämlich explizit nicht ausgeschlossen und die sog. Wohnortklauseln wurden untersagt. Stellen wir mal einen Antrag und schauen was passiert! 😎