logo site
icon recherche
Forum / Familie und Gesundheit

Kindergeldkasse zahlt nicht - Mahnverfahren?  

Anonymous
Anonyme

Offline

9 Jahren  ago  

Hallo,

die Kindergeldkasse zahlt trotz mehrfacher Nachfrage das ausstehende Kindergeld und die Schulanfangszulage für August nicht. Das KG seit September zahlen sie wieder....

Da ich so langsam keine Lust mehr habe, mich mit den "Helden aus Sophokles bekanntester Tragödie" rumzuärgern, möchte ich ein Mahnverfahren einleiten. Hat jemand so etwas schon mal gegen die gemacht?

Und bitte: ja ich weiß, man kann auch da vorbei gehen. Habe ich auch schon gemacht.... wie gesagt, ohne Erfolg.

Danke im Voraus

Grenzi


Profilbild von
Grenzhopper
894 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Hallo,

ein solcher Schritt ist mit Sicherheit mit Kosten verbunden auf denen du sitzen bleibst. Versuche es doch zuerst über den Onbudsmann. http://www.ombudsman.lu/index.php?1=1&page=accueil_site&action=&ok=&inscrit=&lang=de

Viel Glück,

GH


Profilbild von message_count_500
PsstGeheim
763 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Wenn du schon da warst, was haben sie denn gesagt im persönlichen Gespräch ? Kann es sein das du von halbjährlicher auf monatliche Zahlung gewechselt bist und deshalb die August-Zahlung erst in einem halbjährlichen Zahlungstermin im Januar kommt ?


Profilbild von
Patrick Witters
93 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Ich gehe auch davon aus, dass das Geld Ende Januar kommt - als "Einmalzahlung". Vllt. noch so lange abwarten!?


Anonymous
Anonyme

Offline

9 Jahren  ago  

Ich bekomme das KG und den Bonus monatlich, da ich schon seit ewiger Zeit in L arbeite und mittlerweile auch dort verrentet bin. Da dies aber leider nicht das erste Mal ist, dass ich von der KG-Kasse "bescheiden" behandelt werde, überlege ich mir halt, diesmal etwas schärfer zu reagieren. Ich habe leider den Eindruck, dass man sich dort nur dafür interessiert, die Zahlungen einzustellen - nicht aber, diese wieder aufzunehmen (auch wenn man dazu verpflichtet ist). Ist halt ein Saftladen!


Profilbild von
abc123
537 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

rigoros gegen den Saftladen vorgehen ist mit Sicherheit die Sprache die sie am besten verstehen und Dich dann eine Stange Geld kosten. Wenn Du seit ewiger Zeit in L arbeitest solltest Du wissen, wie Behörden in L ticken. Dein Weg ist mit Sicherheit nicht der zielführende.


Anonymous
Anonyme

Offline

9 Jahren  ago  

Und mit welcher Begründung wurde zwischendurch die Zahlung eingestellt? Und worauf wartest Du? So ganz verstehe ich das nicht. Wenn Du schon ewig in Lux. arbeitest, warum dann auf einmal eine Zahlung unterbrochen wird.


Anonymous
Anonyme

Offline

9 Jahren  ago  

Die Zahlung wurde unterbrochen, weil mein Sohn zwar über 18 ist, aber auch im Abitur. Und wie es sich für den Saftladen gehört, hat man im August die Zahlungen ohne Ankündigung eingestellt.... und erst danach gefragt, ob er noch in die Schule geht. Und den selben Quatsch hat man auch letztes Jahr veranstaltet. Warum man nicht im Juni fragt, wie die weitere Schullaufbahn ist, und dann daraufhin entscheidet, ob man noch zahlt oder nicht - also im besten Fall ohne Unterbrechung - wird mir immer ein Mysterium bleiben. Als ich im Oktober fragte, wo denn die Kohle bliebe, hat man mir geantwortet, das Geld gehe in den nächsten Tagen raus. Im November hat man mir erst gar nicht mehr geantwortet. Vielleicht kontaktiere ich mal den Ombudsmann. Aber eigentlich müsste man in dem Laden mal die Leute rauswerfen und durch Mitarbeiter ersetzen, die ordentlich arbeiten. Ich bin ja schliesslich nicht der Erste und nicht der Einzige, der von dem Laden die Nase voll hat.

Es könnte so einfach sein!


Profilbild von
abc123
537 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

von einem Mahnverfahren werden die mit Sicherheit mächtig beeindruckt sein.


Profilbild von
Danny31
96 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Ich hatte nie Probleme mit lu.. Im Gegenteil war immer alles schnell geregelt. 6 Wochen bevor mein Sohn 18 wurde habe ich das Schreiben bekommen das sie die Zahlung einstellen. Habe dann die geforderten Unterlagen von Schule und Betrieb eingereicht und absolut keine Probleme gehabt. Am Telefon waren sie immer freundlich und haben immer alles schnell beantwortet.


Profilbild von
info
3697 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Der Sohn ist also noch in Ausbildung und über 18, dass bedeutet man selbst aktiv werden und vorab anzeigen muss das weiterhin ein Anspruch besteht.

Hier jammert also jemand, der selbst die Ursache war das es zu einer Zahlungsunterbrechung kam, über die pööösen Mitarbeiter vom Amt.

Das Amt kann nicht Hellsehen und nein, es ist auch nicht verantwortlich zu fragen ob jemand wegen einer Sonderregelung Ansprüche hat,dass muss man selbst erledigen.

siehe dazu auch: http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/famille/parents/allocation-naissance/allocations-familiales/index.html

"Schüler, die gerade volljährig geworden sind (18 Jahre), bekommen erst eine Auszahlung der Schulanfangszulage und/oder des Kindergeldes von der Nationalen Kasse für Familienleistungen (Caisse Nationale des Prestations Familiales - CNPF) nach Einreichung einer von der Schule ausgestellten Schul-/Studienbescheinigung."

Die Schulbescheinigung gilt immer nur für ein Jahr, die Folgebescheinigung muss man schon selbstständig und ohne Aufforderung jährlich einreichen.

Auf die ursprüngliche Frage, hier der Klageweg:

"Rechtsmittel

Die Entscheidung des Direktionsausschusses kann vor dem Schiedsgericht der Sozialversicherungen (Conseil arbitral de la sécurité sociale - CASS) angegangen werden. Das Rechtsmittel ist kostenlos und erfordert nicht die Hinzuziehung eines Anwalts. Es erfolgt durch einfaches Anschreiben in zweifacher Ausfertigung an das Sekretariat des Schiedsgerichts. Dieses Anschreiben muss den Widerspruch zusammenfassend begründen und von dem oder den Empfänger(n) des ablehnenden Bescheids (in der Regel die Eltern) unterschrieben sein.

Für den Fall, dass das Schiedsgericht die Entscheidung der Familienkasse bestätigt, kann unter Beachtung derselben Form und Frist Berufung eingelegt werden. Mit der Berufung befasst sich das Oberste Schiedsgericht der Sozialversicherungen (Conseil supérieur de la sécurité sociale).

Die Frist für alle Rechtsmittel ist 40 Tage ab Zustellung des Einschreibens mit der jeweiligen Entscheidung."


Anonymous
Anonyme

Offline

9 Jahren  ago  

Lieber Info, danke erst einmal für die Informationen.

Leider muß ich dir jedoch für den ersten Teil deines Beitrags widersprechen. Als mein Sohn 2014 18 wurde, habe ich 2 - 3 Monate im Voraus der Kindergeldkasse die Schulbescheinigung zugeschickt, um die Unterbrechung der Auszahlung zu umgehen. Das hat die Kasse nicht davon abgehalten, mir ab August kein Kindergeld für meinen Sohn zu zahlen. Auf meine Nachfrage teilte man mir mit, dass nur das offizielle Formular plus die Schulbescheinigung ausreichen würden. Einfach nur die Bescheinigung einzureichen ist also nicht genug. Soviel also zu den pöööösen Mitarbeitern. Ich würde so etwas Vollidioten nennen, wenn mir das meine gute Erziehung nicht verbieten würde.

Es ist nicht das erste Mal, dass diese Behörde ihr Unermögen mir gegenüber an den Tag legt. Es ist einfach nur zum Kotzen mit denen. Und gäbe es eine echte Handhabe - oder würde eine Klage etwas bringen - so würde ich diesen Weg gerne beschreiten. Es würde mir schon reichen, wenn der verantwortliche Mitarbeiter wegen Untätigkeit oder schlechter Leistung mal die nächsten Jahre von jeder Gehaltserhöhung ausgeschlossen wäre. Nur wenn es denen persönlich an die Kasse geht, könnte man dort so etwas wie Kundenorientierung erwarten. Ja, ich weiß, alles nur geträumt. Schade.

Ich werde jetzt mal den Ombudsmann informieren und schauen, ob ich dieses Jahr das Geld vom August 2015 bekomme. Ich freue mich jetzt schon darauf, mit denen wieder in Kontakt treten zu dürfen, wenn mein Sohn dieses Jahr seine Ausbildung anfängt. Wird dann wohl 2017, bis ich wieder Geld kriege.


Profilbild von
Upfmusic
82 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Ich hatte vor einigen Jahren auch das Problem, dass mit der Kindergeldkasse nichts funktioniert hat. Die eigentlich in meinem Fall vorgesehene halbjährliche Zahlweise kamen immer nur zufallsbasiert und ohne irgendwelche nachvollziehbaren Abrechnungen. Vor Ort am Schalter nachgefragt, ob diese Zahlungen immer nur "irgendwie" erfolgen können, sagte mir eine wirklich sehr freundliche Dame: " es gibt entweder die monatliche oder halbjährliche Zahlweise, allerdings wäre ich nicht im System eingepflegt und deshalb das Chaos. Ihr Problem ist ihr Sachbearbeiter..." Mit dieser Information habe ich mich an den Ombudsmann gewendet. Nach einiger Zeit erhielt ich von diesem Post und er ließ mich wissen, dass der Präsident der Kindergeldkasse mitgeteilt habe, in meinem Fall wäre das alles so richtig. Demgegenüber stand jedoch die Aussage der Dame vom Schalter. Daraufhin habe ich einen sehr erbosten Brief an den zuständigen Minister geschrieben und die Angelegenheit erklärt (unfähiger Sachbearbeiter, Unkenntnis des Präsidenten über Arbeitsabläufe seiner Verwaltung, ein Ombudsmann der keine Klärung bringt etc...) Ca. 2 Wochen später hatte alles funktioniert. Seit dem bekomme ich halbjährlich mein Geld und auch überprüfbare Abrechnungen. Von daher mein Tipp: Direkt an den Minister oder wenn es sein muß an Herrn Bettel, dann kommt Bewegug in die Sache.


Anonymous
Anonyme

Offline

9 Jahren  ago  

Kurzer Update: Anfang Januar habe ich mich an den Ombudsmann gewendet. Eine Woche später kam die Rückmeldung, die Kasse hätte keine Beschwerdemail von mir vom Oktober in der Akte. Die Mail habe ich dem Ombudsmann weitergeleitet. Jetzt, mit der Januarzahlung, ist das Geld da.

Beim nächsten Mal wohl am besten direkt zum Ombudsmann.


Profilbild von
oernie
1262 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

oder ein Einschreiben anstatt einer Email.