@HubertLoren: ja, das ist ja auch nochmal speziell von Info so erklärt worden. Anbei nochmal der Auszug:
In diesem Zusammenhang sind ausgeschlossen:
Abendkurse (es muss sich um Vollzeitausbildung mit mindestens 16 Wochenstunden handeln); Fernunterricht (Ausbildung vom Typ eBac ist ausgeschlossen); eine Lehre im Ausland, wenn der Lehrling diesbezüglich sozialversichert ist. Dies begründet seinen Status als Arbeitnehmer und er unterliegt daher aufgrund der Gemeinschaftsregelungen persönlich nur den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften."