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Forum / Familie und Gesundheit

Kindergeld beim Übergang vom Abi zur Ausbildung  

Anonymous
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9 Jahren  ago  

Da ich weder auf Guichet noch auf CNPF etwas gefunden habe..... und irgendjemand wird doch sicherlich schon vor diesem Problem gestanden haben - stelle ich die Frage einfach mal hier.

In Deutschland ist es ja so, dass das KG bei einer Unterbrechung von maximal 4 Monaten einfach weitergezahlt wird. Also wenn z.B. ein Schüler im März Abi macht und dann im Juli seine Ausbildung anfängt, ist das kein Problem. Man muß der KG-Kasse diesen Umstand nur mitteilen.

Aber gibt es eine solche Regelung auch in L? Eines meiner Kinder wird nächstes Jahr (so Gott will) im März Abi machen und im Juli seine Ausbildung antreten. Wie sieht es da aus? Und was ist in dieser Zeit mit der Krankenversicherung? Ich bekomme nach das "alte" KG, also den vollen Betrag + Bonus in L.

Danke schon mal für eure Hilfe!


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SaarMosel
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9 Jahren  ago  

Hallo!

Die lux. Kasse zahlt hier grundsätzlich bis Ende Schule (März 2016) und dann wieder ab Juli 2016 (für die Dauer der Berufsausbildung). Meines Wissens nach haben die in Luxembourg keine "Übergangszeit" wie bei uns in Deutschland.

Für den Zeitraum April bis einschließlich Juni 2016 besteht dann Anspruch auf Kindergeld in Deutschland (ich gehe davon aus, dass ihr in Deutschland wohnt). Hier greift dann nämlich die sogenannte Übergangszeit (von höchstens vier Monaten) zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.


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9 Jahren  ago  

Danke schon mal für die Antwort. Leider hat aber eine Rückfrage bei der KG-Kasse in D ergeben, dass kein Anspruch auf Kindergeld in D bestünde.... da ich nur in L Einkünfte erziele und somit in D aus dem Raster falle. Die KG-Kasse in L müsste nach Aufnahme der Ausbildung dann wieder weiter zahlen.

Die Krankenversicherung würde weiterhin durch die AOK über die Familienversicherung erledigt und das wird dann auch so an die CNS weiter gemeldet.

Vielleicht gehe ich mal bei Gelegenheit bei der CNPF in der Stadt vorbei und frag mal direkt dort nach. Ergebnis würde ich hier wieder posten.


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Fredde
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9 Jahren  ago  

Die Auskunft der Kindergeldkasse in DE ist meiner Meinung nach falsch! Das Kindergeld hat nicht mit den Einkünften zu tun. Der primäre Kindergeldanspruch besteht in LUX der sekundäre in DE. Wenn also LUX weniger zahlt als DE dann muss DE zuzahlen. Und 0 ist definitive weniger als das LUX Kindergeld. Du brauchst einen Ablehnungsbescheid der LUX Kindergeldkasse und dann bekommst du für die Übergangszeit das "Differenzkindergeld" halt aus DE! Danach gibt es wieder LUX Kindergeld.


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Juergen1964
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9 Jahren  ago  

Hallo, laut Gewerkschaft hab ihr nur Anspruch bis zum ersten Sekunderabschluss. Also Ausbildung oder Abi- Absschluss!


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Fredde
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9 Jahren  ago  

Wer nach dem ABI eine Ausbildung macht bekommt auch LUX Kindergeld. Habe ich alles durchgemacht und nach zwei Jahren der Diskussion eine schönen Nachzahlung erhalten.


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Juergen1964
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9 Jahren  ago  

Wann war das ?


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SaarMosel
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9 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

@grenz2011: Die Aussage der Familienkasse D. ist absolut falsch. Ich gehe mal davon aus, dass eure Familie in D. lebt. Somit liegen die Voraussetzungen zum Bezug des Kindergeldes aus D. schon mal grundsätzlich vor.

Ferner unterstelle ich mal, dass du in L. beschäftigt ist und deine Frau / die Kindesmutter nicht oder mit zu wenig Stunden in D. tätig ist.

Somit zahlt L. bis zum Ende der Schulausbildung (März 2016), ab April 2016 liegen die kindbezogenen Anspruchsvoraussetzungen zwar nicht in L. vor, jedoch aber in D.


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Fredde
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9 Jahren  ago  

@Juergen: Dieses Jahr im Januar Ich hatte den ersten Antrag bereits s in 2012 gestellt: Abgelehnt, Dann noch einen in 2013, keine Antwort und dann in 2014 und dann hab ich eine Antwort im Januar bekommen in Form eines Anrufs mit derAnkündigung der Zahlung im Januar. Habe eine komplette Nachzahlung von Oktober 2012 bis Januar 2015 bekommen und bekomme noch bis zum Ausbildungsende meine Tochter Kindergeld/Differemzkindergeld aus LUX.


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9 Jahren  ago  

Vielen Dank noch mal an alle für die schnellen und informativen Antworten!

Leider hat die CNPF im August ohne weitere Mitteilung das KG für eins meiner Kinder gestrichen. Warum auch immer. Man bekommt von diesem Haufen ja noch nicht einmal einen Bescheid, warum oder das das KG nicht mehr gezahlt wird. Muß ich wohl mal am Montag hingehen....

Was mich zu einer weiteren Frage drängt: wenn ich keinen Bescheid bekomme, das das KG nicht mehr durch die CNPF gezahlt wird... Wie beweise ich diese Tatsache dann gegenüber der deutschen KG-Kasse?


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9 Jahren  ago  

War heute auf der CNPF. Die haben mir gesagt, dass sie mir das KG für eins meiner Kinder gestrichen haben. Warum? Könnte ja sein, dass es nicht mehr zu Schule geht (letzte Bescheinigung lief bis nächstes Jahr). Warum man dies mir nicht vorher mitgeteilt hätte? Müssten sie nicht. Aber der Fragebogen ginge Ende der Woche raus. Na ja, Kundenfreundlichkeit ist was anderes.

Ach ja, wenn man einen negativen Bescheid benötigt, um der deutschen KG-Kasse nachzuweisen, dass L nicht mehr zahlt, muss man den extra anfragen. Nur dann bekommt man den.


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Juergen1964
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9 Jahren  ago  

Ich hab das Gefühl, bei den Sachberater, sie müßten das Geld aus eigner Tasche zahlen.

Trotz Ausbildungsvertrag ( Tochter ist 18 Jahre), und Schulbescheinigung nochmals Antragsformular ausfüllen.

Man muß bei der Familienkasse immer hinter her laufen.

Aber es lohnt sich.


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henkel12
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9 Jahren  ago  

Kindergeld während der Ausbildung gibt es in Luxemburg, wenn keine oder nur eine geringfügige Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Bei den meisten Ausbildungen in Deutschland ist die Vergütung jedoch über dieser Grenze.


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Fredde
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9 Jahren  ago  

@henkel12: Die Einkommensgrenze lieget beim sozialen Mindestlohn (1 922,96 Euro)! Und der wird wohl von keiner Ausbildungsvergütung in DE erreicht! Also gibt es Kindergeld in LUX. Es dauert aber ein bisschen bis man die Mitarbeiter davon Überzeugt hat.


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henkel12
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9 Jahren  ago  

@Fredde http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/sante-social/maternite-prestations-familiales/allocations/allocations-familiales/index.html

Die Grenze liegt bei der deutschen Sozialversicherungspflicht und die ist bei einem "normalen" Ausbildungsverhältnis gegeben. Solltest Du über eine Quelle verfügen, die den luxemburger Mindestlohn als Grenze benennt, wäre ich Dir für einen Hinweis dankbar.