Hallo, so ganz habe ich es immer noch nicht verstanden: 1. nach der Trennung bekam derjenige, bei dem die Kinder nicht sind, eh keinen Freibetrag mehr in Luxemburg und auch der Kinderbonus wird dorthin überwiesen, wo die Kinder wohnen, also meistens zur Mutter. 2. Wie sollte dieses Geld, das der Unterhaltszahlende doch niemals sieht, seinem Gehalt zugeschlagen werden? Das ist doch unlogisch. Kann einer das aufklären?
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Zweiter Anstieg in einer Woche für luxemburgischen Dieselkraftstoff
Also ich habe das ganze so verstanden das der bonus laut urteil nicht zum kindergeld angerechnet wird. Was aber laut meinem bericht oben aus den OGBL Informationen von der familienkasse untergraben wird. Wenn das gericht aber so geurteilt hat, kommt es auch auf die einzelne situation an. Wer das kindergeld bekommt, wer in luxemburg arbeitet, wie alt die kinder sind, usw. derjenige der den bonus oder wie auch das schulgeld bekommt, muss es sich zumindest aufs gehalt anrechnen lassen wenn es für die eine oder andere seite relewant ist ? Nur das kindergeld wird zum unterhalt angerechnet, wenn sie 18 sind wird es voll angerechnet und der betreuungsunterhalt für den elternteil der kinder fällt weck und geht zum barunterhalt über wenn der betreuende elternteil arbeitet wird das ganze aufgerechnet zum beispiel. Derjenige der die sonderzahlungen erhält und unterhaltspflichtig ist muss sie sich aufs gehalt anrechnen lassen, aber die 75€ Bonus oder 20€ schulgeld monatlich werden den bock auch nicht fett machen. Es ist nur so das die in luxemburg gezahlten gehälter gegenüber den in D. den fast vollen unterhalts anspruch der kinder zugute kommen. In D. bleibt nach dem selbstbehalt meist nicht mehr so viel übrig. Lg.
das verstehe ich jetzt nicht, das ganze Geld (kinderbonus) wird doch auf mein gehalt angerechnet, also wird mein Gehalt höher,bezahlt man mehr KU aber geld krieg ich ja nicht, kriegt meine Ex und dann noch mehr KU ????:neutral:kann doch nicht sein oder verstehe ich was falsch???
Ich verstehe es auch nicht. Nach dem Wortlaut des U wird der Kinderbonus auf Dein Gehalt draufgerechnet, also höherer U-Anspruch der Ex. Da der KB aber direkt an die Ex überwiesen wird, siehst Du keinen müden Cent hiervon..... . Das im TV und hier zusammenfassend wiedergebene U erwähnt ein anderes Urteil, in dem die Frage grundlegend geklärt wurde. Werde auch dies anfordern - Fortsetzung folgt.
.....und ich verstehe sowieso gar nichts mehr. Nochmal: Mein Ex hat bisher ALLES einbehalten, nämlich Differenzkindergeld zu Deutschland sowie Kinderbonus (von den anderen Leistungen wie Schulgeld mal ganz zu schweigen ). Er hat immer behauptet es stünde ihm zu. War das denn bisher nicht korrekt so? Ich glaube ich brauche Hilfe vom Profi...kennt jemand einen guten Anwalt im Kreis Trier/BKS-WIL, der auch fit ist bei Grenzgängern? Danke und Gruß Keine Ahnung
Hallo pad,
nein, ich vermute mal da ist was schief gelaufen, da mein Ex noch bei mir wohnhaft gemeldet war, obwohl er schon 4 Jahre in einer eigenen Wohnung gelebt hat. Aber ich dachte auch immer, ER müsste das den lux.Behörden melden. Kannst du mir nen Tip geben wie ich da am besten vorgehen kann, möglichst ohne nach Lux zu fahren? Wäre dir sehr dankbar. Gruß keineahnung
....schön wenn du darüber lachen kannst bombermann!!! Wenn ein realer Erfahrungsaustausch nicht nützlich wäre....wieso sind dann hier in diesem Forum soviele Betroffene???? Klär` du uns doch mal bitte richtig auf!!!
Ein Glück gibt es hier Leute denen es ähnlich geht wie mir.....
Schönen Tag noch, Gruß keineahnung