hallo, wahrscheinlich wurden diese fragen schon häufiger gestellt, aber nach langer suche durch die forenbeiträge bin ich immer noch nicht wirklich schlauer. Frage: Stehen mir die geburtlichen zulagen zu? (mann arbeitet in lux, ich in deutschland, geburtstermin ist im juni), wo bekomme ich die verschiedenen formulare her, wenn möglich in deutsch und wann muss ich die zulagen beantragen? das die cnpf zuständig ist, habe ich auch schon rausgefunden. da die seite natürlich auf französich ist, habe ich da so einige probleme. :shamed: die broschüre der cnpf, ist auch nicht gerade eindeutig, und nach den ganzen beiträgen hier, versteh ich irgendwie nix mehr. vielen dank schon mal...
Hallo mariella,
also, dir stehen die Zulagen auch zu. Die Formulare muss du dir selber bei der CNPF anfordern. Ein formloses Schreiben (z.B. Bitte übersenden sie mir die Formulare für die geburtlichen Zulagen zu) reicht vollkommen aus. Das dauert dann so 2 Wochen. Auf deutsch/französisch ist glaube ich nur das Formular für die nachgeburtlichhe Zulage. Die anderen beiden sind auf französisch. Wobei die allermeisten Ärzte in der Region die schon zu genüge kennen. Die Formulare für die vor- und nachgeburtliche Zulage müssen zu den angegebenen Terminen von den Ärzten abgestempelt werden. Für die vorgeburtliche Zulage hast du ein Jahr nach der Geburt Zeit. Für die eigentliche Geburtenzulage auch ein Jahr. Die nachgeburtliche Zulage kannst du sowieso erst nach dem 2. Geburtstag von deinem Kind beantragen aber auch dann hast du ein Jahr dafür Zeit.
Hallo! Ich glaube dass stimmt leider so nicht!!! Die ersten beiden Zulagen sind soweit ich weiß an die Mutter gekoppelt und da du nicht in Lux arbeitest sondern dein Mann, stehen sie dir nicht zu. (denke ich zumindest) Die dritte Zulage ist ans Kind gebunden und kann auch von dir beantragt werden.
LG
Hallo,
gibts leider nicht per Mail und auch nicht zum Runterladen. Am einfachsten ist es, bei der CNPF vorbei zu gehen, dort gibt es alle Anträge direkt an der Rezeption... per Fax beantragen geht auch, die Wartezeit kann aber lang sein.
Übrigens: Bei Verheirateten reicht es, wenn 1 Elternteil in Lux arbeitet. Bei Nicht-verheirateten Paaren, muss die Mutter wohl in Luxembourg arbeiten, sonst wird die Zulage nicht bezahlt.
Hallöchen, ich habe letzten Donnerstag per FAX an die CNPF geschrieben: bitte senden sie mir die unterlagen für die geburtlichen zulagen zu. 2 Tage später hatte ich schon Post!! das war echt supi 🙂
habe aber auch noch eine Frage - habe jetzt das erste Formular von meiner ärztin abstempeln lassen: WANN sende ich diese denn an die CNPF?
[quote=mini06]Hallöchen, ich habe letzten Donnerstag per FAX an die CNPF geschrieben: bitte senden sie mir die unterlagen für die geburtlichen zulagen zu. 2 Tage später hatte ich schon Post!! das war echt supi 🙂
hallo,
ich hatte bisher leider noch keinen erfolg. habe so am 22.02.2009 ein fax an die cnpf gesendet: bitte senden sie mir...bla, bla bla.! habe bis heute noch keine post erhalten. ich werde mal noch ein paar tage warten und mein glück erneut versuchen!:confused: