Kurze Ergänzung meinerseits: Aktuell dauert die Bearbeitung ziemlich lange. Ich warte bereits seit 7 Wochen. Die vorgeburtliche und geburtlichen Prämien waren wesentlich schneller da.
Hallo. Noch einmal das leidige Thema mit der nachgeburtlichen Zulage. Habe mein Kind im Marienkrankenhaus Ehrang entbunden. Die erste Untersuchung findet hier nicht durch einen Kinderarzt sondern durch einen Gynäkologen statt. Die Cnpf hat dies nun in dem blauen Heft bemängelt und will nicht zahlen. Hat jemand schon Erfahrung damit gemacht? Ich will natürlich ungern auf das Geld verzichten.
Einfach Stempel und Unterschrift des Kinderarzt erfragen. Bei uns war das auch doppelt drauf (krankenhaus und Kinderarzt). Das Gelfd kam dann ohne Rückfragen. Die Kinderärzte können das doch guten Gewissens machen, da es ja eine professionelle Untersuchung gab... Das System in L ist halt anders. Der Kinderarzt "heilt" nur den Unterschied zwischen D und L.
Dazu hätte ich auch mal noch eine Frage...
Nach der Geburt unserer Tochter im Dezember 2014 wurden sowohl die U1 als auch die U2 im Krankenhaus gemacht, allerdings von einer dort tätigen Kinderärztin.
Wenn ich das alles so lese, frage ich mich, wie ich das dann ggü der CNPF nachweisen soll
Kleiner Berechnungshelfer:
http://www.cnpf.lu/intranet/calcul-dates-examens-perinataux/
Am besten ausgedruckt der Sprechstunde des Kinderarztes geben und Termine so legen lassen, dass für U-Heft und blaues Lux-Heft in Ordnung...
der Stempel ist ja drauf. Es fehlte wohl das Datum. Dies wurde aber durch das Krankenhaus nachträglich bescheinigt. Allerdings wurde die erste Untersuchung durch einen Gynäkologe gemacht und keinen Kinderarzt da es die in Ehrang nicht gibt. Nach deutschem Recht völlig ausreichend, aber für Luxemburg nicht. Mein Kinderarzt bescheinigt mir das auch nicht, er war ja schließlich nicht dabei. Hatte keiner von euch schon mal diesen Fall?
der Stempel ist ja drauf. Es fehlte wohl das Datum. Dies wurde aber durch das Krankenhaus nachträglich bescheinigt. Allerdings wurde die erste Untersuchung durch einen Gynäkologe gemacht und keinen Kinderarzt da es die in Ehrang nicht gibt. Nach deutschem Recht völlig ausreichend, aber für Luxemburg nicht. Mein Kinderarzt bescheinigt mir das auch nicht, er war ja schließlich nicht dabei. Hatte keiner von euch schon mal diesen Fall?