Hallo Community,
gerne würde ich die ursprüngliche Frage von 2205649 noch einmal aufgreifen
"Guten Tag zusammen!
Ich würde gerne die nachgeburtliche Zulage beantragen, was laut Aussage CNPF auch möglich sein sollte. Ich arbeite in Lux, meine Frau in Deutschland.
Nun zum "Problem": Es wird ja ein Stempel + Unterschrift gefordert, der beglaubigt, dass das Kind innerhalb von 48 Stunden untersucht wurde.
Klar, das war bei uns der Fall, jedoch im Marienkrankenhaus Trier von der Ärztin, die die Kleine zur Welt brachte (Gynäkologin) und nicht von einem Kinderarzt.
Gibt es da Probleme? Habe in Erinnerung darüber schon einmal gelesen zu haben.
Vielen Dank und Gruß"
Wir sind in derselben Situation. Bei uns hat die U1 der Gynäkologe unterschriebn, wie wahrscheinlich in den meisten aller Fälle.
Hat jemand Erfahrungen mit der CNPF, wonach die nachgeburtliche Zulage abgelehnt wurde, weil die U1 der Gynäkologe und nicht der Kinderarzt unterschrieben hat?
und
Dient als Nachweis das Kinder-Untersuchungsheft oder muss man mit dem "blauen Formular" noch einmal die jeweiligen Stellen abklappern, sollte man die Untersuchungen nur in das gelbe Heft hat eintragen lassen?
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.
@2205649:
Können Sie mir sagen, wie Sie letztlich vorgegangen sind?
Vielen Dank im voraus
Samatizu