logo site
icon recherche
INFO FLASH
Der Diesel-Preis steigt
Forum / Familie und Gesundheit

Familienleistung drittes Kind  

Profilbild von member_10_year
Simone
504 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Deshalb komme ich darauf: "Das Erziehungsgeld wird nicht mehr bezahlt, wenn ein Elternteil im Anschluss an den Mutterschaftsurlaub Elterngeld bezogen hat." Sprich: Wenn die Mutter nach dem Mutterschutz in Elternurlaub geht, wird nichts mehr bezahlt. Der Vater hat ja keine Beschäftigung und ist somit kein Grenzgänger. Warum darf er den Urlaub beantragen.

Ich bin dir wirklich dankbar für deine Bemühungen. So langsam verstehe ich nichts mehr und ich dachte eigentlich, bis auf diesen Fall würde ich mich ziemlich gut auskennen...


Profilbild von
info
3692 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

ok, gebe zu das dein Fall nicht einfach ist.

bitte schau mal auf diese page: http://deutschegrenzgaenger.lu/de/securite-sociale/prestations-familiales/

Such nach diesem Absatz: "Erhält einer der beiden Eltern die verlängerte Erziehungszulage (behindertes Kind unter 4 Jahren oder Haushalt mit 3 Kindern, darunter eines unter 4 Jahren) kann der andere Elternteil einen Elternurlaub nehmen während der Zeit, in der die Erziehungszulage gezahlt wird."

Deine Situation ist die "oder Haushalt mit 3 Kindern", von daher gehe ich davon aus das der Anspruch über deinen Mann laufen kann.

Jetzt greife ich die Idee von Jürgen auf, fahre zur CNPF und schildere vorab deinen Fall, lasse dich beraten wie dein Antrag auszufüllen ist und bring ihn im Anschluss persönlich vorbei und mach vor Ort eine Durchsicht mit dem Sachbearbeiter.


Profilbild von member_10_year
Simone
504 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

ihr seid super! Ich will halt nicht unvorbereitet da stehen und hätte gerne im Vorfeld schon wichtige Informationen. Hier stellt sich grundlegend die Frage: zählt man zu der Gruppe "ein Elternteil arbeitet in Luxemburg" oder "beide arbeiten in Luxemburg". Den Absatz habe ich gefunden. Vielen lieben Dank!


Profilbild von
Juergen1964
833 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Ich hab Elterngeld im alten Jahr beantragt (20.12.2013). Heute ( 06.12.2014) Brief von CNPF ( war vom 23.12.13) und Unterlagen von ein (1) Jahr bezognes Elterngeld abgegeben. Und mündlich, das Ok erhalten das für zwei Jahre Elterngeld nachgezahlt wird. Wenn´s schnell geht sogar mit der jetzigen Differrenzgeld Zahlung. Aber glauben tu ich dies erst wenn das Geld da ist.