Deshalb komme ich darauf: "Das Erziehungsgeld wird nicht mehr bezahlt, wenn ein Elternteil im Anschluss an den Mutterschaftsurlaub Elterngeld bezogen hat." Sprich: Wenn die Mutter nach dem Mutterschutz in Elternurlaub geht, wird nichts mehr bezahlt. Der Vater hat ja keine Beschäftigung und ist somit kein Grenzgänger. Warum darf er den Urlaub beantragen.
Ich bin dir wirklich dankbar für deine Bemühungen. So langsam verstehe ich nichts mehr und ich dachte eigentlich, bis auf diesen Fall würde ich mich ziemlich gut auskennen...