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Forum / Familie und Gesundheit

Erziehungszulage - wie lange, wann und wem wird's gezahlt???  

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Nadine0478
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10 Jahren  ago  

oh jeee. Dann " fehlt" einem das ja im normalen Monat 🙁 hhmm Danke für die Info, Info.


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Siddy74
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10 Jahren  ago  

@Nadine, ich bekomme es monatlich...

Jedoch auch nur, weil Luxemburg "den Vorrang" hat und nicht Deutschland! Luxemburg hat genau dann "den Vorrang", wenn der Partner, der Zuhause das Kind betreut keinen Arbeitgeber im Rücken hat. In diesem Fall ist man komplett in Luxemburg und bekommt von da die Zulage & Kindergeld & Bonus monatlich überwiesen. Der Partner wird in diesem Fall auch in Lux versichert sobald das Elterngeld ausgelaufen ist. Danach orientiert sich in welchem Tonus gezahlt wird. Sollte Deutschland vorrangig sein bekommst du die Differenz aus Lux - sollte Lux den Vorrang haben bekommst du alles komplett aus Lux (monatlich) wie bei uns.

Wie sich das verhält mit "dem Vorrang" ist z.B. hier nach zu lesen:

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-Vorlese.PDF,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf

(Seite 5 - Grenzüberschreitende Situation)

Auszug: Leben und arbeiten die Eltern in unterschiedlichen Ländern innerhalb der EU, des E W R und der Schweiz, in Klammern: zum Beispiel Grenzgänger, ist für die Familienleistungen vorrangig das Beschäftigungsland zuständig. Ist nur ein Elternteil erwerbstätig und lebt die Familie mit ihrem Kind in einem anderen Mitgliedstaat der EU, des E W R oder der Schweiz, ist der Anspruch im Beschäftigungsland des Elternteils vorrangig. Sind beide Eltern in verschiedenen Mitgliedstaaten der EU, des E W R oder in der Schweiz erwerbstätig, ist der Anspruch in dem Beschäftigungsland vorrangig, das zugleich Wohnland des Kindes ist.

Der andere Staat kann nachrangig leistungsverpflichtet sein. In dem Fall wären von dort Unterschiedsbeträge zu leisten, falls die entsprechende Leistung dort höher ist.


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Nadine0478
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10 Jahren  ago  

danke Siddy74! Ja ich weiß das das Beschäftigungsland vorrangig ist. Aber dachte wenn ich hier in D eine Halbtagsstelle habe kann ich mit dem Lohn und den 485€ eigentlich gut klar kommen. Aber nur mit dem halbtagsgeld wird es eng. 🙁 Klar kommt die Zulage halb jährlich und ist nicht verloren ,aber erst mal fehlt sie ja. Das verstehe ich doch richtig. Oder?? Würde ich keiner Arbeit nachgehen und im 2ten Jahr die Zulage beantragen würde ich sie monatlich bekommen wie auch das Kindergeld. Gell??!!Im ersten Jahr nach der Geburt wollte ich die Zulage gar nicht erst beantragen weil ich Elterngeld von Deutschland beziehe. Oder was denkst du? Muss/sollte man sie trotzdem beantragen? Wohl wissend das sie abgelehnt wird weil das Erziehungsgeld höher ist? Vielleicht hast du ja noch eine Antwort für mich. Vielen dank schon mal Mein Mann arbeitet in Lux .


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Siddy74
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10 Jahren  ago  

!Im ersten Jahr nach der Geburt wollte ich die Zulage gar nicht erst beantragen weil ich Elterngeld von Deutschland beziehe. Oder was denkst du? Muss/sollte man sie trotzdem beantragen? Wohl wissend das sie abgelehnt wird weil das Erziehungsgeld höher ist?

Also wir mussten sogar zuerst die Zulage in Luxemburg beantragen (Frau war nicht erwerbstätig wegen Umzug & schwanger). Die Zulage in Luxemburg konnten wir auch nur beantragen mit dem Ablehnungsbescheid vom Elterngeld in Deutschland.

Der Vorgang war folgender: - EG beantrag in BRD --> BRD lehnt ab, da Lux den Vorrang hat und dort zuerst alle Leistungen beantragt werden müssen (auch Kindergeld wurde zuerst abgelehnt). Vorrang Lux, da Frau nicht erwerbstätig war. - Mit den beiden Ablehnungen dann alles in Lux beantragt (EZ, KG). - Danach mit dem Bewilligungsbescheid aus LUX in BRD wieder EG beantragt und aus BRD kam die Differenzzahlung des Elterngelds da EG > als EZ aus Lux war. Das wurde aber auch alles monatlich gezahlt.

Solltest Du nun halbtags in der BRD arbeiten hätte die BRD wieder den Vorrang, da Du ja dann auch komplett in der BRD angemeldet & versichert bist. Weiß nicht wie es bei einem Minnijob aussieht?!?


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info
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10 Jahren  ago  

Ich dachte ich hätte das mit wenigen Worten klar erklärt.

Wer Differenzkindergeld bekommt erhält die Erziehungszulage mit der Abrechnung vom Differenzkindergeld.

Wer das Kindergeld auf monatlicher Basis aus Luxemburg erhält wird die Erziehungszulage auch auf monatlicher Basis erhalten.


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Nadine0478
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10 Jahren  ago  

Vielen Dank Siddy für die ausführliche Erklärung. Info ich weiß nicht warum du immer direkt so überheblich antworten musst?? Fällt mir täglich auf.

Ich hatte deine Antwort verstanden. Meine Frage war ja wenn ich GAR NICHT in D arbeite im 2ten Jahr ob es dann monatlich kommt.

Entschuldige bitte wenn du dich durch nochmal nachfragen belästigt fühlst, Aber wenn´s dich sooo stört dann überlies MEINE Fragen doch in Zukunft einfach 😉 Wenn nicht bin ich jederzeit für ne Antwort dankbar. Schönes Wochenende!!


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10 Jahren  ago  

Sorry, wollte nicht überheblich klingen. Aber im weiteren Verlauf gab es ja wohl noch unklare Punkte. Darum die etwas klarere Darstellung.

Es ist halt ein eigentlich grundlegendes Prinzip an dem sich sehr vieles fest macht. Monatliche Leistungen erhält man halt wenn das Kindergeld aus Luxemburg auf monatlicher Basis kommt.


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info
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10 Jahren  ago  

Sorry, wollte nicht überheblich klingen. Aber im weiteren Verlauf gab es ja wohl noch unklare Punkte. Darum die etwas klarere Darstellung.

Es ist halt ein eigentlich grundlegendes Prinzip an dem sich sehr vieles fest macht. Monatliche Leistungen erhält man halt wenn das Kindergeld aus Luxemburg auf monatlicher Basis kommt.

Mit diesem einfachen Grundsatz kann man sich die Frage selbst beantworten.


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Nadine0478
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10 Jahren  ago  

Ja und gerade wenn´s ums Geld geht... frage ICH halt manchmal lieber 2 mal nach. In einem Telefonat zb wäre sowas einfacher. Aber geschrieben versteht man auch gerne mal etwas falsch. 😉

Das Prinzip habe ich auf JEDEN Fall verstanden. beim ersten mal schon.

Danke nochmal Info für deine Hilfe!