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Forum / Familie und Gesundheit

Erziehungszulage, Elternurlaub, etc  

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Nina78
27 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo an alle, ich arbeite derzeit in Luxemburg und bin Grenzgaenger, mein Freund arbeitet in Deutschland. Ich bin im 5. Monat schwanger und blicke mittlerweile nicht mehr ganz durch.... Ist es richtig, dass ich alle Zulagen, Kindergeld etc. zu 100 % aus Luxemburg bekomme, weil ich in Luxemburg arbeite und nicht verheiratet bin? Oder stehen uns auch Zahlungen aus Deutschland zu? Ich habe vor, 6 Monate Vollzeit-Elternurlaub zu machen. Was ist nach den 6 Monaten, was steht einem in Luxemburg oder aus Deutschland zu? In Deutschland bekommt man immerhin 14 Monate Elterngeld.... Vielen Dank für eure Antworten, Nina


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Sandy
948 Messages

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16 Jahren  ago  

zum Elterngeld etc. nach den 6 Monaten kann ich nix sagen. Aber dein Freund bekommt das Kindergeld aus Deutschland. Mit dem Kindergeldbescheid machst du dann deinen Kindergeldantrag in Luxembourg und von dort kriegst du die Differenz halbjährlich gezahlt.


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piyasa
105 Messages

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16 Jahren  ago  

Nach den 6 Monaten musst Du ganz normal wieder zur Arbeit gehen. Das ist hier halt anders als in Deutschland. Und Erziehungsgeld gibt es auch nur die 6 Monate lang. Hab ich schon zweimal mitgemacht.


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Nina78
27 Messages

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16 Jahren  ago  

So hatte ich das auch verstanden....Habe meinem Chef auch schon gesagt, dass ich nach 6 Monaten wieder arbeiten gehe. Ich habe heute diesen Blog gelsen. Kann mir jemand sagen, was damit gemeint ist? http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&f_a=disc&f_id=9069&page=1#Item_1 Noch eine Frage: Ist es nicht so, dass ich Kindergeld sofort aus Luxemburg bekomme, weil wir nicht verheiratet sind? Grüsse Nina


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Sandy
948 Messages

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16 Jahren  ago  

wg. Kindergeld Wenn ihr zusammen wohnt und dein Freund die Vaterschaft beim Standesamt anerkennt, dann bekommt ihr das Kindergeld aus Deutschland. Dabei ist es unwichtig, ob ihr verheiratet seit sondern es geht einzig alleindarum, in wessen häuslicher Gemeinschaft das Kind lebt. Und dann gilt als erstes das Wohnsitzland, wenn dort ein Elternteil auch arbeitet. War bei uns zumindest so, wir sind auch nicht verheiratet. Das Kindergeld Deutschland bekommt mein Freund, die Differenz aus Luxembourg erhalte ich.


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marco030
2 Messages

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16 Jahren  ago  

hallo bin neu hier und brauche dringend hilfe wenn ich(arbeite in lux) getrennt von meiner frau lebe ,sie hausfrau in deutschland ist,habe ich dann anrecht auf erziehungsgeld;kindergeld und kinderbonus? 1 kind 6 jahre 2 kind 8 monate

danke im voraus


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

Hallo Marco! Durchforste mal andere Einträge. Ich glaube mich dran zu erinnern, dass deine Frage in einem anderen Eintrag besprochen wurde und wenn ich nicht ganz falsch liege dann bekommt in euren Fall derjeniege die Differenz ausgezahlt bei dem die Kinder leben. Grundsätzlich anrecht darauf besteht wohl schon.


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lukeewen
1 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo ich heiße Nina. Kennt sich einer mit der Elternzeit in Luxembourg aus. Ich arbeite zur Zeit 35 Stunden die Woche, werde ich mit dieser Stundenzahl als Vollzeit oder als Teilzeit bei der Entschädigung für Elternurlaub eingestuft? Oder wird der Betrag Anteilig der Stunden die man gearbeitet hat ausgezahlt. Wäre super wenn mir jemand schnell scntworten würde.

Lg Nina


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frenchk
40 Messages

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16 Jahren  ago  

Ok, ich gehe nach 6 Monaten wieder arbeiten - was ist mit meinem Freund, der in DE arbeitet - wie lange kann er dann Elternurlaub (bezahlten) nehmen? Und unbezahlten?


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mini06
295 Messages

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16 Jahren  ago  

weiß einer was nach den 6 Monaten Elternurlaub gezahlt wird? die frage wurde hier ja leider nicht klar beantwortet... habe gehört es gibt bis zum 2. lebensjahr des kinders eine "erziehungszulage"? ist das richtig?? bekommt man die auch ab dem 1. monat nach dem mutterschutz? hoffe mir kann einer helfen...es hat doch sicher schon einer erfahrung mit sowas gemacht.

und wie ist das mit den rentenansprüchen? wird die elternzeit mit eingerechnet oder zählt die zeit erst weiter wenn ich wieder arbeiten gehe? hat man auch anspruch auf volle rente wenn man nur halbtagsarbeiten geht?

DANKE schon mal...


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

hi mini,

ich weiß auf jeden fall das erziehungszulage ab der 8. lebenswoche zu stellen ist. also wenn der mutterschutz (normale) aufhört...stand auf meinem antrag dafür...


Profilbild von member_10_year
Simone
504 Messages

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16 Jahren  ago  

@mini: Wenn du bereits Elterngeld bezogen hast, bekommst du keine Erziehungszulage mehr. Entweder das eine, oder das ander!


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maria73
15 Messages

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16 Jahren  ago  

@nina78: ich kann Sandy nur zustimmen, ich war in der gleichen Situation 😉 Das Kindergeld mußt Du zuerst in Deutschalnd beantragen, auch wenn Ihr nicht verheiratet seid, Dein Freund muß die Vaterschaft nur anerkannt haben. Mit dem Bescheid auf D kannst Du dann das Kindergeld (Differenzzahlung) in L beantragen. Alles Gute...


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mini06
295 Messages

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16 Jahren  ago  

nach meinen 2oder3monaten mutterschutz mache ich 6 monate conge p. ist es richtig dass mein freund der in deutschland arbeitet noch 5 monate elternurlaub machen kann?? (67%) MUSS er diesen nach meinem c.p. nehmen oder kann er den auch parallel mit mir machen? danke für hilfe


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mini06
295 Messages

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16 Jahren  ago  

hat keiner erfahrung hiermit?

die deutschen ämter sind teilweise wohl etwas überfordert mit solchen fragen 😐