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Forum / Familie und Gesundheit

Erziehungszulage, Bitte um Hilfe  

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Siddy74
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11 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu folgendem (komplizierten) Fall:

Meine Frau war bis Mitte (Juli) 2012 voll berufstätig in der BRD. Dann kam die Schwangerschaft und wir sind nach TR umgezogen. Seit Juli 2012 war sie ohne AG. Am 12.02.2013 kam nun unsere Tochter zur Welt. Ich bin seit 01.03.2013 in Lux beschäftigt. Nun haben wir von der Kindergeldkasse sowie von der Elterngeldstelle eine Ablehnung bekommen. Meiner Frau würde aber doch Elterngeld aus der BRD zustehen??? Nach meiner Rechnung so um die 750€, da sie ja bis Juli in der brd gut verdient hat. Die Erziehungszulage aus Lux sind aber nur 485€ soweit ich weiß? Wer ist für uns zuständig und wer zahlt den Ausgleich? Oder steht uns das Elterngeld nun nicht mehr zu? Man Argumentiert das meine Frau derzeit keinen AG hat und somit wäre lux komplett zuständig und wir bekommen nix aus der brd, ist das korrekt oder wie läuft das ab? Bitte dringend um hilfe....

Viele Grüsse


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

hallo das würde mich auch interessieren,bei uns ist genau so, deutsche Kindergeldkasse und Elterngeldstelle sind der Meinung, dass Lux für uns zuständig ist und Lux meint aber die ersten beide Monate zahlt D und dann erst Lux:confused: meine Frau hat nicht gearbeitet, war noch in der Elternzeit mit unserem erstem Kind und ich arbeite in Lux, unser Sohn kam im Märzt auf die Welt. Bin gespannt was im Endeffekt richtig ist, aber dieses Hin und Her nervt gewaltig.

LG


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TheDuke
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11 Jahren  ago  

bei mir wurden die ersten zwei monate auch nicht bezahlt.


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Anonyme

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11 Jahren  ago  

und wer hat dann die ersten zwei Monate bezahlt? deutsche Elterngeldstelle?


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11 Jahren  ago  

Oh Leck, wie nennt man noch mal die ersten 8 Wochen nach der Geburt eines Kindes?


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

ich weiß schon wie man die ersten 8 Wochen nennt, aber Mutterschaftsgelt bekommt man nur wenn man vor der Geburt gearbeitet hat.


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Siddy74
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11 Jahren  ago  

Guten Morgen, ich habe heute einen Termin auf der Lux Familienkasse und werde die mal Interviewen wie es in diesem Fall aussieht. Es scheint unterschiede zu geben wenn die Frau in Elternzeit ist mit oder ohne AG im Rücken. Wenn die Frau einen AG hat und in Elternzeit ist kommt das Kindergeld aus der BRD und Lux zahl den Ausgleich, ebenso beim Elterngeld. Wenn die Frau aber keinen AG hat ist vorrangig wohl Lux für uns zuständig und nicht die BRD. 750€ Elterngeld ist aber auf ein Jahr gesehen besser als die Erziehungszulage von 485€, wer zahlt nun diese Differenz denn es kann ja nicht sein das meine Frau nun "bluten" muss nujr weil ich in Lux arbeite?!?! Normal wäre ja auf zwei Jahre gesehen das Lux Erziehungsgeld besser aber meine Frau möchte keine zwei Jahre zuhause bleiben sondern nur ein Jahr.


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11 Jahren  ago  

Skorpion76: ich weiß schon wie man die ersten 8 Wochen nennt, aber Mutterschaftsgelt bekommt man nur wenn man vor der Geburt gearbeitet hat.

Die ersten 8 Wochen nennt man nicht Mutterschaftsgelt, sondern Mutterschaftszeit und die gehört auch D nicht zur Elternzeit. Auch wenn viele das so annehmen.


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Siddy74
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11 Jahren  ago  

Im Moment schaut es so aus:

- BRD hat Elterngeld abgelehnt da meine Frau derzeit keinen AG hat, Lux wäre somit zu 100% zuständig. - Meine Frau wäre in der BRD ab 10.04 Elterngeldberechtigt, wenn ich nicht in Lux versichert wäre. - Lux Erziehungszulage wird erst ab Mitte Mai angerechnet, c.a. 50Tage nach der Geburt gehts los

Dadurch entsteht ein Monat "verlust" 10.04 - 15.05, denn weder die BRD noch Lux fühlen sich da zuständig, das kann doch nicht sein??? Normal würde meine Frau ab dem 10.04 750€ aus der BRD bekommen ... hat da niemand erfahrung in der Angelegenheit? Muss ich nun gegen den Bescheid aus der BRD Wiederspruch einlegen?


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Simone
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11 Jahren  ago  

Aber die Wochen vor und nach der Geburt nennt man Mutterschutz und die werden immer über die CNS bzw. über die KK in Deutschland bezahlt. Da eure Frauen aber keinen AG haben, fällt das auch weg. Erst im Anschluß erhält man dann die Erziehungszulage (wenn man in Lux. keinen Elternurlaub nimmt), das Elterngeld (wenn in diesen beiden Fällen der Papa Elternurlaub nehmen würde) oder das Elterngeld aus Deutschland (welches bei Siddy74 nicht mehr wirklich viel sein kann (außer die 300€ Mindest., da die letzten 12 Monate gerechnet werden). Ausserdem Siddy74 weißt du schon, dass die Erziehungszulage bei den ersten beiden Kinder zwei Jahre lang ausgezahlt wird und nach Adam Riese ... (falls deine Frau überhaupt 750€ bekommen würde).

und noch ne andere Frage: Warum steht die Erziehungszulage aus Lux bei Siddy überhaupt im Raum, schießlich kam das Kind ja auf die Wet, bevor er überhaupt in Lux. angefangen hat zu arbeiten?


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Siddy74
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11 Jahren  ago  

Simone, mir ist bewusste das man vor und nach der geburt im so genannten Mutterschutz ist! Dieser Mutter schutz ist ab dem 10.04 jedoch abgelaufen nach Deutschem standard. In Luxemburg sind das 50Tage, also mehr als in Deutschland!

Ich weiß auch das die zwei Jahre ausgezahlt werden aber was ist wenn meine Frau nach einem jahr wieder arbeiten möchte? Dann fällt die Zulage nämlich weg, ausser man geht halbtags, dann hat man noch die hälfte.

Also liebe Simone, nix gegen dich, aber bitte erst einmal lesen um was es geht bevor man schreibt. Entweder es gibt das Elterngeld da meine Frau in der BRD voll arbeiten war und es einfach rechtlich zusteht oder aber die BRD sagt nö weil ich in Lux bin dann muss halt Lux die Zulage zahlen, hat aber absolut NIX damit zu tun wann die kleine zur Welt kam und wo ich gearbeitet habe. Meiner Frau steht es schließlich zu.


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Simone
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11 Jahren  ago  

Lieber Siddy, das war auch keine Frage die es rechtlich zu lösen gilt, sondern ganz allgemein gestellt.

Für mich, und ich spreche jetzt ausschließlich nur von meiner persönlichen Einschätzung, solltest du in deinem genannten Fall gar nichts aus Luxemburg bekommen, weil das Kind bereits vor Arbeitsantritt in Lux. geboren wurde. Warum soll Luxemburg für ein Kind bezahlen, wo du erst gerade angefangen hast dort zu arbeiten. Das wäre für mich genauso an die zwölf Monate gebunden, die man beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sein muß, bevor man Elternurlaub in Anspruch nehmen darf.

Zu dem Mutterschutz: Mutterschutz steht aber nun mal nur der Frau zu. Also warum sollte es dann nach Luxemburger Intervall geregelt sein. Deine Frau ist nicht der Grenzgänger und wird somit auch nicht von der CNS bezahlt.

Und? Weißt du jetzt, ob deiner Frau überhaupt 750€ montlich zustehen würden, wenn sie Elterngeld in Dtschl. beziehen würde? Und das obwohl sie schon länger nicht mehr gearbeitet hat?


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

simone es hat nichts damit zu tun wann das Kind geboren wurde. Bei uns war auchso, dass unsere erste Tochter im Mai geboren wurde und ich habe im August angefangen in Lux zu arbeiten, und wir haben die Erziehungszulage bekommen.


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Simone
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11 Jahren  ago  

Nochmal - ich weiß das es anders ist! Ich habe nur geschrieben, dass es für mich persönlich anders geregelt sein müsste...


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Eva86
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11 Jahren  ago  

Informiert euch doch einfach kostenfrei bei der Grenzgängergewerkschaft. Da bekommt ihr alle Infos die ihr braucht! Lg