ich hab ja nichts anderes gesagt 🙂 Diesen Betrag, von dem du sprichst, also der dreifache Mindestlohn scheint die Obergrenze des Berechnungsmassstabs zu sein. Solltet ihr darüber liegen, scheint der Staat keine Zulagen zu zahlen. Wenn die Elternzeit endet, musst du den neuen Arbeitsvertrag oder eine Lohnabrechnung deiner Partnerin an die CNPF schicken, ebenso eine aktuelle Lohnabrechnung von dir. Dann wird neu berechnet und solltet ihr unter der Obergrenze liegen, bekommt ihr auch die Zulage. Nähere Infos zur Berechnung und den Bedingungen findest du aber auch unter den Sozialparametern der CNPF oder der Gewerkschaften.
guichet.lu:
Erziehungsgeld ist ein finanzieller Ausgleich für Eltern, die ihre berufliche Tätigkeit nach der Geburt ihres Kindes entweder für einen bestimmten Zeitraum ganz einstellen oder in Teilzeit arbeiten, um sich um ihr Kind bzw. ihre Kinder zu kümmern.
Außer in den Fällen, in denen beide Eltern weiter arbeiten, wird es dem Elternteil ausgezahlt, der nicht arbeitet oder der seine Berufstätigkeit unterbricht oder einstellt, um sich der Erziehung des Kindes zu widmen.
Im Übrigen wird sie Familien zuerkannt, die gezwungen sind, ihr(e) Kind(er) einer dritten Person anzuvertrauen, damit beide Elternteile einer vergüteten Beschäftigung nachgehen können, um ein annehmbares Familienleben bestreiten zu können.
Das Erziehungsgeld wird je nach Anzahl der zum Haushalt gehörenden Kinder über 2, 4, 6 oder 8 Jahre gezahlt.
Ich verstehe das so, dass man auch Anspruch hat wenn die Frau zu Hause bleibt.