Hallo, altes aber immer noch beliebtes und kompliziertes Thema!! Wir haben Nachwuchs bekommen (erstes Kind)!! Ich arbeite in LUX und meine Lebenspartnerin in D! Antrag auf Kindergeld und Erziehungszulage in Lux gestellt. In Deutschland ebenfalls auf Kindergeld gestellt und auch schon bewilligt. Sie möchte 2 Jahre zuhause bleiben!! (Elterngeld ist weniger als Erziehungszulage! Hab ich nun Anrecht auf Erziehungszulage? und ab wann? Wie verhällt sich das mit dem gesamten Haushaltseinkommen?? Danke für Eure Hilfe!!:cheer:
Hallo Baktolin! Ich kann dir mal schildern, wie es bei uns ist/war: Kind Geboren am 31.01.2013 - Ich arbeite in L, Frau in D. Kindergeld gibt es natürlich aus D. Elternzeit für 1 Jahr. Die sozialen Leistungen aus D (Elterngeld+Kindergeld) werden denen von L gegengerechnet und sollten die aus D niedriger sein, bekommst du die Differenz halbjährlich von L überwiesen. Nach deiner Elternzeit,dem Wegfall der Leistung von Elterngeld und mit deinem Berufseintritt greift dann die Erziehungszulage. Diese ist als Entschädigung ausgelegt, um die Kosten für die Betreuung (Krippe/Tagesmutter) zu decken. Sollte ich mich hier geirrt haben, lasse ich mich gerne eines besseren belehren. MfG
Hallo, vielen Dank für deine Antwort!!! Ich werde weiter arbeiten gehen ohne Elternzeit! Nur meine Freundin bleibt zu Hause, für 2 Jahre! Das heisst wir bekommen keine Erziehungszulage , weil wir ja bis 2 Jahre Elterngeld beziehen.??!!! Ich hoffe mir / uns kann jemand helfen.:confused:
Also wir haben 2010 unser Nachwuchs bekommen und meine Frau damals in D berufstätig und ich in L haben im ersten Jahr komplett aus D bekommen (Kindergeld + Elterngeld) da dies höher war als Lux (Erziehungszulage + Kindergeld + Kinderbonus). Im 2. jahr ist meine Frau dann 24h arbeiten gegangen und da unser Einkmommen nicht über den dreifachen Mindestlohn (knapp 6000€) haben wir die Erziiehungszulage das 2. jahr komplett erhalten. Im Mai bekomen wir nochmals Nachwuchs und lt. Aussage der Kasse (Ende Dez.) hatte damals angerufen wäre es erneut genauso.
@Baktolin Wie du siehst, greift die Erzeihungszulage erst, sobald ihr beide berufstätig seid. Erfahrungsgemäss wollen die meisten Frauen 2 Jahre Elternzeit machen. Das hat kann natürlich seine Gründe haben (oder auch nicht) - sollte sich aber auch jeder genau überlegen und auch mal durchrechnen ! Die meisten Frauen und Mütter aus dem bekanntenkreis sind hingegen froh, nach einem Jahr wieder arbeiten gehen zu können. Aber das ist natürlich jedem selbst überlassen
Also wenn ich das richtig verstehe bekomm ich die Erziehungszulage nur wenn beide (Mann und Frau) wieder arbeiten gehen?? Und wie verhällt sich das mit dem gesamten Haushaltseinkommen? (3facher soz Mindestlohn) Auch die Einkünfte aus D ( Elterngeld + Kindergeld ) wären geringer als L (Erziehungszulage + Kindergeld + Kinderbonus)!!! Danke für Eure Unterstützung:cool:
Hallo baktolin, es ist alles genau beschrieben. Ich wiederhole mich aber gerne: Die Erziehungszulage ist eine Art Entschädigung für die Unkosten, die bei der Kinderbetreuung entstehen. Ist einer von euch zu Hause, zahlt ihr keine Krippe und keine Tagesmutter. Also keine Erziehungszulage. Ist die Elternzeit vorbei und die Frau nimmt die Arbeit wieder auf, muss das Kind betreut werden. Die Betreuung kostet und darum gibt es dann die Erzeihungszulage. Ich hoffe jetzt ists klar:cool:
@ simone - das kann durchaus sein und wäre logisch, da ja keine soziale Leistungen von D gezahlt würden. Aber wer macht sowas und warum? Wenn man im Vorfeld 2 Jahre beantragt, bekommt man 24x0.5x67% vom Netto auf 2 Jahre und bei einem Jahr Beantragung 12x67%. Dann müsse man ja 1 Jahr beantragen und Leistungen erhalten und dann noch ein jahr unbezahlt dran hängen !?
Also wenn man im Vorfeld sich entscheiden kann und sich das durchrechnet, sichert man sich doch die 2 Jahre Elternzeit und demnach auch die Bezahlung für 2 Jahre als dass man sich für ein Jahr entscheidet, bekommt es bezahlt und überlegt sich dann noch ein Jahr unbezahlt dran zu hängen. das kannste jawohl zugeben, dass das keinen Sinn macht - es sei denn, man ist nicht aufs Geld angewiesen. Ich betone, dass es hier nur um die Einteilung und Auzahlung der Elternzeit geht und nicht um die Zeit danach, falls man nicht mehr alles unter einen Hut bekommt. Demnach ist deine Aufregung ein wenig unbegründet
Danke ihr 2!! Also wäre es ja sinnvoll für die Freundin nur 1 Jahr zu Hause zu bleiben ?!? Danach Erziehungszulage kassieren!!
Bekommt man die Erziehungszulage nicht auch wenn das Haushaltsgesamteinkommen einen bestimmten Betrag ( 3 facher soz. Mindestlohn ) nicht überschreitet ? Also nach eurer Rechnung bekommt Sie keine Erziehungszulage da Sie 2 Jahre zu Hause bleibt und dann auch 2 Jahre (24*0,5*67 %) kassiert?!!! :bigsmile:
Vom finanziellen Aspekt her gesehen, wenn wir jetzt rein von den "Familienleistungen" sprechen, würde ihr es am besten so machen - ein Jahr Elterngeld aus Deutschl und nicht aufgeteilt auf 2 Jahre, um dann während des 2. Lebensjahres das Eriehunggeld aus Luxemburg zu kassieren. Für euch bleibt erstmal die Frage, wie wollt ihr euch weiter organisieren? Wollt ihr euer Kind schon mit einem Jahr in eine Kita oder zur Oma geben oder doch lieber erst nach 2 Jahren? Wenn sie allerdings eh vorhat ihre Arbeit im Anschluss an den Elternurlaub nicht mehr aufzunehmen, wäre es die beste Lösung. Zu der Sache mit dem Mindestlohn kann ich leider nicht weiterhelfen. Keine Ahnung.