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Forum / Familie und Gesundheit

Erziehungsurlaub  

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Poodlich3
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16 Jahren  ago  

Hallo,

wir wohnen in Deutschland, meine Frau hat einen Arbeitsvertrag in Deutschland, ist nun im Mutterschutz (3 Jahre) zuhause und passt auf unseren Nachwuchs (3 Monate alt) auf. Ich habe einen Arbeitsvertrag in Luxemburg und möchte nun gerne parental leave - Vollzeit 6 Monate - anfragen. Wohne in Deutschland!!! Ist dies möglich?! Also Frau in Deutschland zuhause - Mann Anfrage in Luxemburg!!! Dank mal...


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amelie1
231 Messages

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16 Jahren  ago  

Deine Frau ist dann wohl eher im Elternurlaub 😉 Mutterschutz sind nur die Wochen vor und nach der Geburt.

Wenn die Frau den vollen Elternurlaub in D in Anspruch nimmt, er also nicht aufgeteilt wird, hat dann der Mann, der in Lux arbeitet, noch Anspruch auf seinen Elternurlaub?


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

Hallo Amelie,

ja, meine Frau ist im Elternurlaub. Frau nimmt in D den vollen Elternurlaub, hab ich dann noch Recht, der in LUX einen Arbeitsvertrag hat, Elternurlaub zu bekommen?


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Sandy
948 Messages

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16 Jahren  ago  

Meinst du den Conge Parentale? Dann ja, der ist unabhängig von Deutschland.


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16 Jahren  ago  

Ja, den mein ich!!! Also in LUX interessiert es niemanden, was meine Frau in D macht?! Stimmt das so?! Das wäre toll!! Danke mal für eure Antworten.


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16 Jahren  ago  

Dann noch eine Frage: Frau bekommt in D Elterngeld, was bekommt der Mann in LUX im Elternurlaub zur gleichen Zeit(6 Monate Vollzeit)?!


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Sandy
948 Messages

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16 Jahren  ago  

272,68 Euro Index-Basis 100 pro Monat. Also so um die 1700 Euronen (weiss den genauen Index grad nicht auswendig.) Aber bevor du jetzt anfängst überschwenglich zu Jubeln, setz dich lieber mal ganz schnell mit der CNPF (www-cnpf.lu) in Verbindung. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob deine Frist nicht abgelaufen ist. Der Elternurlaub muss meines Wissens nach eigentlich sofort im Anschluss an den Mutterschutz genommen werden.


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butzel1
207 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo! Das stimmt so nicht. Lux interessiert es sehr wohl was deine Frau in D macht. Wir haben nämlich hier aktuell den Fall: Mutter beruftsätig in L, Vater in D, Mutter nimmt congé parental in Lux in Anschluss an Mutterschutz und der Vater nimmt anschließend nach Wiederaufnahme der Arbeit der Mutter den Elternurlaub in D! Beide Stellen wollten jeweils eine Bescheinigung der anderen Familienkasse. Lux lässt sich bescheinigen dass man in D auf Ansprüche verzichtet, ist aber einverstanden solange der Anspruch nicht kumuliert (Vater nimmt Elternurlaub nach der Mutter) D lässt sich bescheinigen wann der Lux congé parental zu Ende ist und zahlt dann für die verbleibenden Monate.

Es geht hier hauptsächlich darum niemanden zu bevorzugen, da die Grenzgänger ja ansonsten wesentlich besser gestellt wären als die Nicht-Grenzgänger (egal ob Lux oder D) LG Kristina


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Sandy
948 Messages

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16 Jahren  ago  

Guten Morgen,

stimmt butzel1. Hatte überlesen, daß die Frau von Poodlich Elterngeld bekommt. Das geht dann natürlich nicht.

Sandy


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16 Jahren  ago  

Ich habe mich bei der OGBL informiert und die sagen: Frau bekommt in D Elterngeld, Mann hat keine "Erziehungszulage" in LUX beantragt, sondern nur Kindergeld, deshalb kann der Mann in LUX Elternurlaub mit Entlohnung beantragen. Das Elterngeld in D wird weiterhin bezahlt. Von offizieller Stelle!!! Poodlich


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Michael125
209 Messages

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16 Jahren  ago  

Dann mal ne Frage. Frau arbeitet in D, Mann in Lux (nicht verheiratet, aber leben zus.), Frau bleibt zuhause, bekommt 67% aus Deutschland 14 Monate vom letzten gehalt. Stimmt das so? Bekommt man dann auch noch etwas aus Lux (die erste zeit zusätzlich)? was ist wenn die 14 Monate rum sind?

Also wenn jemand Erfahrungen hat und Angaben machen könnte würde ich mich freuen.

Merci.


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fleur77
7 Messages

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16 Jahren  ago  

@poodlich

wir haben hier aktuell diesen Fall:

Ich bin in D beschäftigt und beziehe noch bis Sept 09 Elterngeld aus D. Mein Mann hat in L Elternzeit (6 Monate) beantragt. Er bekommt dann 1700 Euro pro Monat. Laut CNPF darf er diesen Elternurlaub erst nehmen, wenn ich kein Elterngeld mehr aus D beziehe. Der Antrag auf Elternzeit in L muß vom Arbeitgeber genehmigt werden und 4 Monate vor gewünschtem Antrittstermin eingereicht werden. Man darf dann auch keinen Antrag auf Erziehungsgeldausgleich in Lux stellen bzw. gestellt haben.

Hoffe ich konnte Helfen.

Gruß


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Michael125
209 Messages

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16 Jahren  ago  

@fleur77

Kannst du mir bestimmt auch helfen oder?


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amelie1
231 Messages

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16 Jahren  ago  

@Andreas: Bist Du Dir sicher, dass es 14 Monate bei Deiner Freundin sind? Wobei - kann sein, weil Ihr nicht verheiratet seid, oder? Denn normalerweise stehen in D einem Elternteil ja 12 Monate zu und dem anderen 2. Und ich glaube, es sind nicht 67% vom letzten Gehalt, sondern 67% im Schnitt aufs letzte Jahr. Bin mir aber nicht sicher. Auf jeden Fall bekommt Ihr die differenz aus Luxemburg zusätzlich zum Elterngeld aus Deutschland. Auch, wenn Ihr nicht verheiratet seid. ihr lebt ja zusammen bzw. Euer Kind lebt im Haushalt des in Luxemburg beschäftigten. Die anderen Zulagen (Geburtszulagen) bekommt man nur, wenn entweder die Mutter selber in Lux arbeitet, oder man verheiratet ist. Du hast als Vater in Lux Anspruch auf 6 Monate Elternurlaub.


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mini06
295 Messages

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16 Jahren  ago  

@amelie1: was für eine differenz bekommt man aus Lux. ?