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Forum / Familie und Gesundheit

Elternzeit in D (Frau) und Lux (Mann) Gleichzeit möglich?  

Anonymous
Anonyme

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5 Jahren  ago  

Hallo,

meine Frau befindet sich zurzeit in Mutterschaftsurlaub. Sie möchte aber als nächstes ein Jahr lang (daheim) Elternzeit in Deutschland machen. Kann ich als Grenzgänger, nächstes Jahr auch meinen Teil der Elternzeit (1 Jahr, 50 % Arbeitszeit) in Anspruch nehmen,

Ich habe irgendwas aufgeschnappt, dass beide Gleichzeitig nicht gehen darf, weil es Probleme von Seiten Deutschland gibt? Siehe hier ein älterer Thread:

https://www.diegrenzgaenger.lu/forum/familie-und-gesundheit/elternurlaub-deutschland-luxemburg-zur-gleichen-zeit/paged/2/

Wie ist der aktuelle Status?

Vielen Dank!


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peterpan5
96 Messages

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5 Jahren  ago  

Grundsätzlich gibt es keinerlei Verbote nicht gleichzeitig Elternurlaub zu machen, ABER!!!

Deutschland fordert eigentlich beim Antrag der Frau (D Tätigkeit) einen Nachweis, dass der Mann (LUX Tätigkeit) keinen Elternurlaub beantragt hat oder beantragen wird.

Wird dies trotzdem gemacht, so streicht Deutschland der Frau die Zahlung für den Zeitraum, indem der Mann gleichzeitig Elternurlaub nimmt und verdoppelt dies als "Strafe". (Bsp: 2 gemeinsame Monate Elternzeit -> 4 Monate kein deutsches Elterngeld)

Wird hingegen gewartet bis der Elternurlaub in Deutschland vorüber ist und man startet dann in Luxemburg, so ist dies kein Problem. Sofern nicht ein weiteres Kind unterwegs ist 😉


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wieni
225 Messages

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5 Jahren  ago  

Wieso ist das eigentlich so? Hat wahrscheinlich was mit der Akkumulierung von Sozialleistungen zu tun. In Lux haben ja beide Elternteile ein Anrecht auf Elternurlaub und den kann man auch gleichzeitig nehmen, soweit ich weiss.

Wobei, ok, in Lux könnte die Frau 6 Monate Vollzeit zu Hause bleiben und eben nicht 1 Jahr! Ist das der Knackpunkt? Somit würde Deutschland die 6 zusätzlichen Monate, die Frau zu Hause bleibt mit dem Luxemburger Elternurlaub des Mannes verrechnen?


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LuxusFux
354 Messages

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5 Jahren  ago  

Gleichzeitig geht nicht, auch nicht in Lux, Hintergrund, dass der Elternurlaub dazu gedacht ist, die Betreuung des Kindes sicherzustellen und nicht um gemeinsame Familienzeit zu finanzieren. Wenn in Lux z.B. beide Teilzeit nehmen dürfen die freien Tage nicht aufeinander fallen.

Zusätzlich verlangt die Kreisverwaltung Trier 2 Karenzmonate (als Pause zwischen den Urlauben, also keine Verdopplung Peterpan), wobei mir keine rechtliche Grundlage genannt wurde.

Weiterhin rechnet Deutschland die volle Lux Zeit auf den deutschen Teil an, sprich Frau 9 Monate in Lux bleiben nur noch 5 in D. Umgekehrt gehen insgesamt 18.

Das ganze wird richtig absurd bei den 20 Monaten 80%, diese Zeit darf sich auch nicht mit einem deutschen Elternurlaub überschneiden, sonst werden die Bezüge dieses Zeitraums komplett gestrichen...


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Nise
242 Messages

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5 Jahren  ago  

Wie sieht es eigentlich aus, wenn der deutsche Elternteil in D das Elterngeld + beantragt nachdem der luxemburger Teil seine 9 Monate rum hat?

Kann er dann theoretisch nur 10 Monate bezahlten Teilzeiturlaub in D machen? Und müssen dann auch die 2 Monate "Karenz" beachtet werden? Das würde überhaupt keinen Sinn ergeben, denn man kann doch auch in D den Elternurlaub nahtlos übergehen lassen...

 


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LuxusFux
354 Messages

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5 Jahren  ago  

Einfach nicht plus nehmen sondern voll und die ersten 5 Monate ohne Bezüge zu Hause. Keine Ahnung ob das geht, bei uns ist es umgekehrt. 


Anonymous
Anonyme

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5 Jahren  ago  

Danke für die Infos.

Also ist es am besten wenn meine Frau Ihren Elternurlaub in D nimmt und wenn dieser komplett zu ende ist, ich meinen in lux? Was trage ich dann beim Antrag Elterngeld Deutschland ein?, da wird explizit gefragt ob Mann bereits Eltergeld beantragt hat oder beantragen will?

Danke!

 


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LuxusFux
354 Messages

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5 Jahren  ago  

Natürlich nein.


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Culdran
1 Messages

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5 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich habe das gleiche problem.

Weis jmd ob sich die Behoerden untereinander austauschen und wenn ja wie oft.

Gruss


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LuxusFux
354 Messages

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4 Jahren  ago  

Gibt es hier schon was neues? Ich überlege ab Geburt 80% zu machen und Frau dann ab 3. Monat EG 100% in D.

Eigentlich finde ich ist hier die gleichbehandlung ein Thema. Kann nicht der D Partner seine 2 Monate zusammen mit der Mutter nehmen? 

Was passiert wenn ich in D ankreuze, nix geplant und dann fällt mir ein ich will es doch, vergesse aber es der Verwaltung mitzuteilen ? 

Alternativ könnte ich versuchen komplett auf 80% zu gehen. Dann füllen aber die 2 flexiblere Varianten weg ?


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info
3714 Messages

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4 Jahren  ago  

Natürlich kann man den Elternurlaub zusammen machen, es gibt halt nur kein Geld dafür.


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LuxusFux
354 Messages

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4 Jahren  ago  

Sehr kluge Antwort @info

Hilft sicher jedem enorm ? ? 


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info
3714 Messages

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4 Jahren  ago  

Nun ja, Elternzeit bedeutet ja mehr als nur Geld, es geht ja auch um den Arbeitsplatz. Darum mein Hinweis. 


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LuxusFux
354 Messages

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4 Jahren  ago  

da hast du recht, aber im ganzen Thread geht es ja um den finanziellen Aspekt.


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info
3714 Messages

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4 Jahren  ago  

Es geht sicher sehr viel um's Geld, aber Geld ist halt nicht alles und ja es soll Eltern geben die den Verlust hin nehmen um trotzdem die Zeit mit dem Kind zu haben.